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Polizei erneut in Erklärungsnot
Polizei erneut in Erklärungsnot

Polizei erneut in Erklärungsnot

Entschädigungsklagen beschäftigen weiter die Justiz
Marc Springer
Windhoek (ms) – Die Entschädigungsklagen gegen die Polizei reißen nicht ab. In dem jüngsten Fall fordern drei Antragsteller wegen angeblich illegaler Verhaftung und mutmaßlicher Freiheitsberaubung Schmerzensgeld von insgesamt sechs Millionen N$.

Zur Begründung führen die drei in Walvis Bay sesshaften Antragsteller David David, Simon Nashonga und Mateus Mateus an, sie seien am 19. November 2018 gegen 4.00 Uhr in der Nähe von Swakopmund von Polizisten festgenommen worden. Diese Maßnahme sei rechtswidrig gewesen, weil die Beamten weder über einen Haftbefehl, noch einen begründeten Anfangsverdacht dafür verfügt hätten, dass sie an einem Einbruch in der Ortschaft beteiligt gewesen seien.

Laut Kläger seien sie nach der Festnahme in den Polizeizellen in Mondesa eingeschlossen und dort bis zum 22. Januar 2019 gefangen gehalten worden, obwohl dafür keine Notwendigkeit bestanden habe. Schließlich hätten sie keine Gefahr für die Öffentlichkeit dargestellt und sich auch ohne Untersuchungshaft ihrem Prozess gestellt. Darüber hinaus sei von ihnen keine Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr ausgegangen, weshalb ihr Arrest ebenso willkürlich wie unnötig gewesen sei.

Dementsprechend verlangen die drei Kläger wegen angeblich Freiheitsberaubung über einen Zeitraum von 64 Tagen und dem damit verbundenen „emotionalen Stress und psychologischen Trauma“ eine Entschädigung von jeweils 1,5 Millionen N$. Dabei machen sie auch „Unannehmlichkeiten“ während der Gefangenschaft geltend und berufen sich auf angebliche Rufschädigung, weil ihre Festnahme öffentlich und im Angesicht zahlreicher Zuschauer erfolgt sei.

Des Weiteren verlangen die drei Männer von der nebenbeklagten Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa eine Wiedergutmachung in Höhe von jeweils 500000 N$. Diesen Anspruch leiten sie daraus ab, dass jene die Strafverfolgung gegen sie aufrechterhalten habe, obwohl keinerlei Beweise gegen sie vorgelegen hätten. Deshalb sei ihre Untersuchungshaft unnötig verlängert worden, bis sie am 22. Januar 2019 auf Kaution freigelassen worden seien und die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen sie schließlich am 27. März eingestellt habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-27

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