Polizei lässt Götz nicht ruhen
Windhoek - Die Polizei ist mit der Entscheidung des Magistratsgerichts von Windhoek vom Freitag nicht zufrieden, wonach die Anklage des Meineids und des unverantwortlichen Umgangs mit Schusswaffen gegen den Geschäftsmann Artur Götz, 32, fallen gelassen wurde.
Kriminalinspektor Neels Bekker bestätigte gestern früh gegenüber der AZ, dass die Polizei sich die Gerichtsakten vom Magistrat geholt und dem Generalstaatsanwalt (prosecutor general) zur abermaligen Überprüfung vorgelegt habe, so dass sich Götz noch einmal zu verantworten müsse.
Götz war ursprünglich in die Presse gekommen, nachdem er einen bewaffneten Überfall auf seine Person gemeldet hatte, der sich am 3. Februar 2004 an seinem Arbeitsplatz zugetragen haben soll.
Nach eigenem Geständnis hat Götz den Überfall angeblich vorgetäuscht und dabei eine Schusswaffe verwendet, worauf er verletzt wurde und Krankenhausbehandlung erhielt. Aus diesem Verlauf ergab sich später die Anklage des Meineids und des unverantwortlichen Umgangs mit Schusswaffen. Die Polizei möchte nun die Entscheidung des Magistratsgerichts anfechten. Ein Polizeisprecher sagte gestern, dass das Verfahren vor dem Magistratsgericht mangelhaft gewesen sei und es eine hinreichende Beweislast geben, den Prozess neu zu eröffnen.
Kriminalinspektor Neels Bekker bestätigte gestern früh gegenüber der AZ, dass die Polizei sich die Gerichtsakten vom Magistrat geholt und dem Generalstaatsanwalt (prosecutor general) zur abermaligen Überprüfung vorgelegt habe, so dass sich Götz noch einmal zu verantworten müsse.
Götz war ursprünglich in die Presse gekommen, nachdem er einen bewaffneten Überfall auf seine Person gemeldet hatte, der sich am 3. Februar 2004 an seinem Arbeitsplatz zugetragen haben soll.
Nach eigenem Geständnis hat Götz den Überfall angeblich vorgetäuscht und dabei eine Schusswaffe verwendet, worauf er verletzt wurde und Krankenhausbehandlung erhielt. Aus diesem Verlauf ergab sich später die Anklage des Meineids und des unverantwortlichen Umgangs mit Schusswaffen. Die Polizei möchte nun die Entscheidung des Magistratsgerichts anfechten. Ein Polizeisprecher sagte gestern, dass das Verfahren vor dem Magistratsgericht mangelhaft gewesen sei und es eine hinreichende Beweislast geben, den Prozess neu zu eröffnen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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