Polizei verweigert Haftung für zerstörte Tee-Lieferung
Das Drogendezernat der Polizei hat eine Unternehmerin verpflichtet, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, bevor es ihr eine zuvor beschlagnahmte und bei einer angeblichen Analyse zerstörte Lieferung Tee zurückerstattet hat. Durch ihre Unterschrift erklärt sich die Frau bereit, von der Polizei keine Entschädigung dafür zu verlangen, dass die aus Deutschland importierte und aus sieben Kilogramm Früchte-Tee, Rooibusch-Tee sowie schwarzen und grünen Tee bestehende Ware durch das forensische Einwirken unverkäuflich wurde. Der Tee war beschlagnahmt worden, weil er Teil einer Sendung war, die auch 450 Gramm CBD-Hanf-Tee enthielt (AZ berichtete). Ursprünglich war der Tee im Werte von rund 5000 N$ in deutlich gekennzeichneten Verpackungen (Bild vorne) enthalten. Bei der Rückgabe waren sämtliche dieser Verpackungen inklusive einzelner Teebeutel geöffnet und der Inhalt in zwei versiegelten Plastiktüten kombiniert, in denen die geschmacklich unterschiedlichen Teesorten untrennbar vermischt wurden. Foto: Marc Springer
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Allgemeine Zeitung
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