Polizei will landesweite Reisebeschränkung „konsequent durchsetzen“
Windhoek (ms) – Die Polizei hat alle Einwohner ermahnt, sich an die ab Freitag landesweit geltende Reisebeschränkung zu halten und nur in Notfällen oder für dringende Besorgungen das Haus zu verlassen.
Wie Polizeisprecherin Kauna Shikwambi gestern auf Anfrage betonte, werde es ab morgen lediglich in Ausnahmefällen möglich sein, regionale Grenzen innerhalb Namibias zu überqueren, weil die vorher nur in Khomas und Erongo verhängte Reisebeschränkung ab dann landesweit gelten werde. Die Polizei werde die Reisebeschränkung „konsequent durchsetzen“ und nur essentielle Dienstleister wie Krankenpfleger oder Lastwagenfahrer passieren lassen, die eine entsprechende Vollmacht ihres Arbeitgebers vorweisen könnten.
Für den Rest der Bevölkerung werde nur in Härtefällen eine Ausnahme gemacht, wenn Personen aus medizinischen Gründen zu einem jenseits ihrer Region liegenden Hospital fahren oder an einer Beerdigung teilnehmen wollten. Bei Bestattungen gelte jedoch die Einschränkung, dass daran höchstens zehn enge Familienangehörige teilnehmen dürften und dafür einen Totenschein vorlegen müssten.
Ferner kündigte Shikambi an, die Polizei werde ab sofort verstärkt Patrouillen durchführen und Fußgänger sowie Autofahrer fragen, warum sie ihre Wohnung verlassen hätten. Wer dafür keinen überzeugenden Grund nennen oder sich nicht als essentieller Dienstleister ausweisen könne, müsse mit einer Geldstrafe von 2000 N$ rechnen. „Die Reisebeschränkung soll eine mögliche Verbreitung des Corona-Virus verhindern und sollte deshalb beachtet werden, weil sie im Interesse von uns allen ist“, betonte sie abschließend.
Wie Polizeisprecherin Kauna Shikwambi gestern auf Anfrage betonte, werde es ab morgen lediglich in Ausnahmefällen möglich sein, regionale Grenzen innerhalb Namibias zu überqueren, weil die vorher nur in Khomas und Erongo verhängte Reisebeschränkung ab dann landesweit gelten werde. Die Polizei werde die Reisebeschränkung „konsequent durchsetzen“ und nur essentielle Dienstleister wie Krankenpfleger oder Lastwagenfahrer passieren lassen, die eine entsprechende Vollmacht ihres Arbeitgebers vorweisen könnten.
Für den Rest der Bevölkerung werde nur in Härtefällen eine Ausnahme gemacht, wenn Personen aus medizinischen Gründen zu einem jenseits ihrer Region liegenden Hospital fahren oder an einer Beerdigung teilnehmen wollten. Bei Bestattungen gelte jedoch die Einschränkung, dass daran höchstens zehn enge Familienangehörige teilnehmen dürften und dafür einen Totenschein vorlegen müssten.
Ferner kündigte Shikambi an, die Polizei werde ab sofort verstärkt Patrouillen durchführen und Fußgänger sowie Autofahrer fragen, warum sie ihre Wohnung verlassen hätten. Wer dafür keinen überzeugenden Grund nennen oder sich nicht als essentieller Dienstleister ausweisen könne, müsse mit einer Geldstrafe von 2000 N$ rechnen. „Die Reisebeschränkung soll eine mögliche Verbreitung des Corona-Virus verhindern und sollte deshalb beachtet werden, weil sie im Interesse von uns allen ist“, betonte sie abschließend.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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