Polizei wird erneut verklagt
Entschädigungsforderungen wegen Fehlverhalten häufen sich
Von Marc Springer
Windhoek
Zur Begründung des Gesuchs führt die Antragstellerin Siegfriedine Kahimunu an, ihr Sohn Muhupua Kahimunu sei am 14. Februar dieses Jahres in der informellen Siedlung Freedom Square in Windhoek von einer Kugel getroffen und tödlich verletzt worden, die der als Nebenbeklagte geführte Polizist Laury Haimbondi abgefeuert habe. Weil jener dabei fahrlässig gehandelt bzw. seine Dienstwaffe eingesetzt habe, sei die Polizei als sein Arbeitgeber haftbar und zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet.
Medienberichten zufolge hatte Haimbondi gegen 3.00 Uhr auf Hunde geschossen, die ihn zuvor „umzingelt, angebellt und verfolgt“ hätten. Dabei sei eine der von ihm abgefeuerten Kugeln durch die Wand einer nahegelegenen Blechhütte gedrungen und dort an einem harten Gegenstand zersplittert. In der Hütte hätten zu dem Zeitpunkt vier Personen geschlafen, von denen drei (darunter die Klägerin und ihr 11-jähriger Sohn Rendy) von Kugelfragmenten getroffen und verletzt worden seien. Der vierjährige Muhupua sei von einem Stück des Projektils in den Unterleib getroffen worden und den dadurch verursachten Verletzungen später erlegen.
Dafür macht die Klägerin den Polizeibeamten verantwortlich, weil jener seine Waffe fahrlässig in bewohntem Gebiet abgefeuert und nicht darauf geachtet habe, keine Unbeteiligten in Mitleidenschaft zu ziehen. Weil er hätte vorhersehen müssen, dass einer der angeblich achtlos abgegebenen Schüsse einen Bewohner der umliegenden Behausungen treffen könnte, sei er der fahrlässigen Tötung des Jungen schuldig und die Polizei als sein Arbeitgeber für sein Fehlverhalten haftbar.
Dementsprechend verlangt Kahimunu eine Wiedergutmachung von einer Millionen N$ für das „emotionale Leid und psychologische Trauma“ das ihr der Tod des Sohnes verursacht habe. Ferner macht sie im Namen ihres zweiten Sohnes Rendy eine weitere Forderung von einer Millionen N$ geltend, weil er aufgrund der vermeintlichen Fahrlässigkeit des Polizisten schwer verletzt und wegen einer nicht näher definierten Beeinträchtigung seither an Lebensqualität verloren habe.
Ähnliches gelte laut Klägerin auch für sie selbst, da sie bei dem Vorfall ebenfalls verletzt worden sei und seither unter Angstzuständen und anderen seelischen Störungen leide. Ferner fordert sie von den Antragsgegner die Rückerstattung von 2300 N$, die sie für die Beerdigung des getöteten Sohnes ausgegeben habe.
Die Antragsgegner widersetzen sich dem Gesuch, haben aber bisher keine formale Klageerwiderung angeboten. Der aktuelle Fall ist eines von diversen derzeit schwebenden Verfahren, bei denen Kläger für angeblich fahrlässiges und zum Teil fatales Verhalten von Polizisten eine Entschädigung fordern.
Windhoek
Zur Begründung des Gesuchs führt die Antragstellerin Siegfriedine Kahimunu an, ihr Sohn Muhupua Kahimunu sei am 14. Februar dieses Jahres in der informellen Siedlung Freedom Square in Windhoek von einer Kugel getroffen und tödlich verletzt worden, die der als Nebenbeklagte geführte Polizist Laury Haimbondi abgefeuert habe. Weil jener dabei fahrlässig gehandelt bzw. seine Dienstwaffe eingesetzt habe, sei die Polizei als sein Arbeitgeber haftbar und zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet.
Medienberichten zufolge hatte Haimbondi gegen 3.00 Uhr auf Hunde geschossen, die ihn zuvor „umzingelt, angebellt und verfolgt“ hätten. Dabei sei eine der von ihm abgefeuerten Kugeln durch die Wand einer nahegelegenen Blechhütte gedrungen und dort an einem harten Gegenstand zersplittert. In der Hütte hätten zu dem Zeitpunkt vier Personen geschlafen, von denen drei (darunter die Klägerin und ihr 11-jähriger Sohn Rendy) von Kugelfragmenten getroffen und verletzt worden seien. Der vierjährige Muhupua sei von einem Stück des Projektils in den Unterleib getroffen worden und den dadurch verursachten Verletzungen später erlegen.
Dafür macht die Klägerin den Polizeibeamten verantwortlich, weil jener seine Waffe fahrlässig in bewohntem Gebiet abgefeuert und nicht darauf geachtet habe, keine Unbeteiligten in Mitleidenschaft zu ziehen. Weil er hätte vorhersehen müssen, dass einer der angeblich achtlos abgegebenen Schüsse einen Bewohner der umliegenden Behausungen treffen könnte, sei er der fahrlässigen Tötung des Jungen schuldig und die Polizei als sein Arbeitgeber für sein Fehlverhalten haftbar.
Dementsprechend verlangt Kahimunu eine Wiedergutmachung von einer Millionen N$ für das „emotionale Leid und psychologische Trauma“ das ihr der Tod des Sohnes verursacht habe. Ferner macht sie im Namen ihres zweiten Sohnes Rendy eine weitere Forderung von einer Millionen N$ geltend, weil er aufgrund der vermeintlichen Fahrlässigkeit des Polizisten schwer verletzt und wegen einer nicht näher definierten Beeinträchtigung seither an Lebensqualität verloren habe.
Ähnliches gelte laut Klägerin auch für sie selbst, da sie bei dem Vorfall ebenfalls verletzt worden sei und seither unter Angstzuständen und anderen seelischen Störungen leide. Ferner fordert sie von den Antragsgegner die Rückerstattung von 2300 N$, die sie für die Beerdigung des getöteten Sohnes ausgegeben habe.
Die Antragsgegner widersetzen sich dem Gesuch, haben aber bisher keine formale Klageerwiderung angeboten. Der aktuelle Fall ist eines von diversen derzeit schwebenden Verfahren, bei denen Kläger für angeblich fahrlässiges und zum Teil fatales Verhalten von Polizisten eine Entschädigung fordern.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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