Polizei wird von Klageflut konfrontiert
Angebliches Fehlverhalten von Ordnungshütern beschäftigt weiter das Gericht
Von Marc Springer
Windhoek
Eines der neuen Verfahren hat der Polizist Alvenath Uiseb angestrengt, der von seinen Dienstherren eine Wiedergutmachung in Höhe von 600000 N$ verlangt. Zur Begründung führt er an, er sei am 27. Juli 2018 „grundlos“ festgenommen und beschuldigt worden, seiner Frau mit dem Tode gedroht zu haben. Nachdem er drei Tage in Untersuchungshaft verbracht habe, sei er freigelassen und darüber informiert worden, dass kein Verfahren gegen ihn eingeleitet werde.
Zu diesem Zeitpunkt sei die Nachricht seiner Festnahme jedoch bereits an die Presse weitergeleitet und von dieser thematisiert worden. In einem Zeitungsartikel sei dabei suggeriert worden, er sei einer Anklage nur deshalb entgangen, weil er in leitender Eigenschaft bei der Polizei angestellt sei. Die Berichterstattung habe nicht nur seinem öffentlichen Ansehen schwer geschadet, sondern auch eine Depression bei ihm ausgelöst, für die er hätte behandelt werden müssen. Dafür macht er das angeblich unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei verantwortlich, die ihm wegen angeblicher Freiheitsberaubung eine Entschädigung schulde.
In dem zweiten Fall klagt der Antragsteller Josper Cloete auf Schmerzensgeld von 200000 N$. Diese Forderung begründet er damit, er sei am 6. Juli von einigen in Zivil gekleideten Polizisten ohne Angabe von Gründen verhaftet und zur Polizeistation transportiert worden. Unterwegs hätten ihn die Polizisten wegen seiner „femininen Züge“ als „Schwuchtel“ beschimpft und misshandelt und ihre Übergriffe später auf der Polizeiwache fortgesetzt. Weil er nie angeklagt oder belangt worden sei, habe er wegen angebliche unrechtmäßiger Festnahme eine Wiedergutmachung verdient.
Bei dem dritten Kläger handelt es sich um Tomas Hailaula, der nach eigenen Angaben am 7. Dezember 2017 an einer Straßensperre in der Nähe von Grootfontein von Polizisten angeblich grundlos verhaftet und misshandelt wurde. Als Folge davon habe er einen Ohrenschaden erlitten und leide unter ständigen Schwindelgefühlen und chronischen Kopfschmerzen, wofür er einen finanziellen Ausgleich von 500000 Namibia-Dollar verlangt.
Windhoek
Eines der neuen Verfahren hat der Polizist Alvenath Uiseb angestrengt, der von seinen Dienstherren eine Wiedergutmachung in Höhe von 600000 N$ verlangt. Zur Begründung führt er an, er sei am 27. Juli 2018 „grundlos“ festgenommen und beschuldigt worden, seiner Frau mit dem Tode gedroht zu haben. Nachdem er drei Tage in Untersuchungshaft verbracht habe, sei er freigelassen und darüber informiert worden, dass kein Verfahren gegen ihn eingeleitet werde.
Zu diesem Zeitpunkt sei die Nachricht seiner Festnahme jedoch bereits an die Presse weitergeleitet und von dieser thematisiert worden. In einem Zeitungsartikel sei dabei suggeriert worden, er sei einer Anklage nur deshalb entgangen, weil er in leitender Eigenschaft bei der Polizei angestellt sei. Die Berichterstattung habe nicht nur seinem öffentlichen Ansehen schwer geschadet, sondern auch eine Depression bei ihm ausgelöst, für die er hätte behandelt werden müssen. Dafür macht er das angeblich unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei verantwortlich, die ihm wegen angeblicher Freiheitsberaubung eine Entschädigung schulde.
In dem zweiten Fall klagt der Antragsteller Josper Cloete auf Schmerzensgeld von 200000 N$. Diese Forderung begründet er damit, er sei am 6. Juli von einigen in Zivil gekleideten Polizisten ohne Angabe von Gründen verhaftet und zur Polizeistation transportiert worden. Unterwegs hätten ihn die Polizisten wegen seiner „femininen Züge“ als „Schwuchtel“ beschimpft und misshandelt und ihre Übergriffe später auf der Polizeiwache fortgesetzt. Weil er nie angeklagt oder belangt worden sei, habe er wegen angebliche unrechtmäßiger Festnahme eine Wiedergutmachung verdient.
Bei dem dritten Kläger handelt es sich um Tomas Hailaula, der nach eigenen Angaben am 7. Dezember 2017 an einer Straßensperre in der Nähe von Grootfontein von Polizisten angeblich grundlos verhaftet und misshandelt wurde. Als Folge davon habe er einen Ohrenschaden erlitten und leide unter ständigen Schwindelgefühlen und chronischen Kopfschmerzen, wofür er einen finanziellen Ausgleich von 500000 Namibia-Dollar verlangt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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