Polizeieinsatz hat Nachspiel
Mutter fordert Entschädigung für Tötung ihres Sohnes bei Razzia
Von Marc Springer, Windhoek
Die Zivilklage, die sich gegen die Regierung, das Innenministerium sowie den Polizeibeamten Mulele Darrel Nyambe richtet, wurde durch einen Zwischenfall am 5. September 2019 ausgelöst. Laut Klägerin Inge Shimoneni waren Vertreter der Polizei und Streitkräfte damals an einem Einsatz bei den Single Quarters in Katutura beteiligt, wo sie zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr eine Wohnung durchsucht hätten.
Ihr Sohn Benisius Kalola sei Zeuge der Aktion geworden, die er mit seinem Handy gefilmt habe. Als einer der Sicherheitskräfte dies bemerkt habe, hätten er und einige seiner Kollegen Kalola konfrontiert und ohne sich auszuweisen verlangt, dass jener ihnen das Handy übergebe mit dem er zuvor den Einsatz gefilmt habe.
Laut Klägerin sei ihr Sohn darauf hin davongerannt und von einigen der Einsatzkräfte verfolgt worden, unter denen sich auch der später identifizierte Polizeibeamte Nyambe befunden habe. Dieser habe aus seinem AK-47-Gewehr einen einzelnen Schuss auf Kalola abgegeben, der ihren Sohn in den Unterleib getroffen und tödlich verletzt habe. Anschließend hätten Sicherheitsbeamte dem Opfer sein Handy abgenommen und somit eine unerlaubte Durchsuchung seiner Person vollzogen.
Shimoneni zufolge habe die angeblich rechtswidrige Tötung ihres Sohnes ihr und dessen zwei minderjährigen Kindern ein schweres Trauma verursacht und zum Verlust von dessen finanzieller Unterstützung geführt. Dies legt sie den Antragsgegnern zur Last, die es versäumt hätten, Kalola gegen eventuelle Bedrohungen zu schützen bzw. jegliche Handlungen zu unterlasen, die ihm körperlichen oder emotionalen Schaden zufügen könnten.
Als Wiedergutmachung für diese angeblichen Verfehlungen fordert Shimoneni eine Entschädigung von 1,6 Millionen N$, darunter Schmerzensgeld für Schock und Trauma in Höhe von 500000 N$, sowie 1 Million N$ für den Verlust der finanziellen Unterstützung ihres Sohnes.
In ihrer Klageerwiderung bestätigen die Antragsgegner den Vorfall zwar, betonen jedoch auch, dass die Sicherheitskräfte an einer legalen Aktion zur Kriminalitätsbekämpfung beteiligt gewesen seien, die eine legitime Durchsuchung eines Hauses mutmaßlicher Drogenhändler beinhaltet habe. Ferner führen sie an, dass Kalola davongelaufen sei und deshalb nicht habe befragt werden können.
Aus diesem Grunde hätten ihn Einsatzkräfte verfolgt, um die Gründe für seine „hektische Flucht vom Ort des Geschehens“ zu erfahren die ihnen „verdächtig vorgekommen“ sei. Ferner bestreiten die Antragsgegner, das Handy des Opfers beschlagnahmt zu haben. Vielmehr habe sich jenes noch im Besitz von Kalola befunden, als Rettungssanitäter eingetroffen seien. Das Gerät sei anschließend Beamten übergeben worden, die den Vorfall untersuchen würden.
Die Beklagten heben außerdem hervor, dass sie „alles versucht“ hätten, den Flüchtigen zu stellen und dessen „bedauerlicher“ Tod das „Resultat einer Unachtsamkeit eines Beamten“ gewesen sei. Dementsprechend seien sie nicht für den Zwischenfall haftbar und der Klägerin keine Entschädigung schuldig.
Der vor Richter Orben Sibeya verhandelte Fall wurde am Dienstag auf den 29. Juni vertagt um den Prozessbeteiligten weitere Zeit einzuräumen, eine mögliche Vermittlungslösung bei einem Schlichtungsverfahren zu finden. Die Klägerin wird von Sharen Zenda vom Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) vertreten und die Antragsgegner von Anwalt Mkhululi Khupe repräsentiert.
Die Zivilklage, die sich gegen die Regierung, das Innenministerium sowie den Polizeibeamten Mulele Darrel Nyambe richtet, wurde durch einen Zwischenfall am 5. September 2019 ausgelöst. Laut Klägerin Inge Shimoneni waren Vertreter der Polizei und Streitkräfte damals an einem Einsatz bei den Single Quarters in Katutura beteiligt, wo sie zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr eine Wohnung durchsucht hätten.
Ihr Sohn Benisius Kalola sei Zeuge der Aktion geworden, die er mit seinem Handy gefilmt habe. Als einer der Sicherheitskräfte dies bemerkt habe, hätten er und einige seiner Kollegen Kalola konfrontiert und ohne sich auszuweisen verlangt, dass jener ihnen das Handy übergebe mit dem er zuvor den Einsatz gefilmt habe.
Laut Klägerin sei ihr Sohn darauf hin davongerannt und von einigen der Einsatzkräfte verfolgt worden, unter denen sich auch der später identifizierte Polizeibeamte Nyambe befunden habe. Dieser habe aus seinem AK-47-Gewehr einen einzelnen Schuss auf Kalola abgegeben, der ihren Sohn in den Unterleib getroffen und tödlich verletzt habe. Anschließend hätten Sicherheitsbeamte dem Opfer sein Handy abgenommen und somit eine unerlaubte Durchsuchung seiner Person vollzogen.
Shimoneni zufolge habe die angeblich rechtswidrige Tötung ihres Sohnes ihr und dessen zwei minderjährigen Kindern ein schweres Trauma verursacht und zum Verlust von dessen finanzieller Unterstützung geführt. Dies legt sie den Antragsgegnern zur Last, die es versäumt hätten, Kalola gegen eventuelle Bedrohungen zu schützen bzw. jegliche Handlungen zu unterlasen, die ihm körperlichen oder emotionalen Schaden zufügen könnten.
Als Wiedergutmachung für diese angeblichen Verfehlungen fordert Shimoneni eine Entschädigung von 1,6 Millionen N$, darunter Schmerzensgeld für Schock und Trauma in Höhe von 500000 N$, sowie 1 Million N$ für den Verlust der finanziellen Unterstützung ihres Sohnes.
In ihrer Klageerwiderung bestätigen die Antragsgegner den Vorfall zwar, betonen jedoch auch, dass die Sicherheitskräfte an einer legalen Aktion zur Kriminalitätsbekämpfung beteiligt gewesen seien, die eine legitime Durchsuchung eines Hauses mutmaßlicher Drogenhändler beinhaltet habe. Ferner führen sie an, dass Kalola davongelaufen sei und deshalb nicht habe befragt werden können.
Aus diesem Grunde hätten ihn Einsatzkräfte verfolgt, um die Gründe für seine „hektische Flucht vom Ort des Geschehens“ zu erfahren die ihnen „verdächtig vorgekommen“ sei. Ferner bestreiten die Antragsgegner, das Handy des Opfers beschlagnahmt zu haben. Vielmehr habe sich jenes noch im Besitz von Kalola befunden, als Rettungssanitäter eingetroffen seien. Das Gerät sei anschließend Beamten übergeben worden, die den Vorfall untersuchen würden.
Die Beklagten heben außerdem hervor, dass sie „alles versucht“ hätten, den Flüchtigen zu stellen und dessen „bedauerlicher“ Tod das „Resultat einer Unachtsamkeit eines Beamten“ gewesen sei. Dementsprechend seien sie nicht für den Zwischenfall haftbar und der Klägerin keine Entschädigung schuldig.
Der vor Richter Orben Sibeya verhandelte Fall wurde am Dienstag auf den 29. Juni vertagt um den Prozessbeteiligten weitere Zeit einzuräumen, eine mögliche Vermittlungslösung bei einem Schlichtungsverfahren zu finden. Die Klägerin wird von Sharen Zenda vom Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) vertreten und die Antragsgegner von Anwalt Mkhululi Khupe repräsentiert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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