Polizeifehler vereitelt Strafe
Oberstes Gericht hebt Verurteilung von geständigem Mörder auf
Von Marc Springer, Windhoek
„Es ist bedauerlich, dass Schuldige frei kommen, weil die Polizei bei der Ermittlungsarbeit Fehler macht“, heißt es in dem am Freitag ergangenen Urteil, das von Oberrichter Peter Shivute verfasst und seinen Kollegen Gerhard Maritz und Sylvester Mainga bestätigt wurde. Darin erinnern die Richter an einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Jahre 1993 und kritisieren, dass die Polizei seither noch immer den identischen Fragenkatalog bei der Protokollierung von Geständnissen verwenden und bis heute „dieselben Fehler“ machen würde.
Das Urteil geht auf eine Berufung des Revisionsklägers Deon Engelbrecht zurück, der im Dezember 2009 am Obergericht zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde. Weil es kaum belastbare Beweise gegen ihn gab, wurde er allein auf Grundlage eines Geständnisses verurteilt, das er am 23. Dezember 2003 gegenüber dem Polizei-Inspektor Oelofse abgelegt hatte. Darin hatte er angegeben, einige Stunden zuvor mit einem Bekannten und dem 14-jährigen Opfer Christo Moshoeshoe beim Gammams Ausbildungszentrum im südlichen Industrieviertel von Windhoek Drogen konsumiert und den Jungen nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit einem Betonblock erschlagen zu haben.
Seine Verurteilung hatte Engelbrecht mit der Begründung angefochten, diese habe auf einem widerrechtlich erlangten Geständnis beruht. So habe ihm die Polizei Konsequenzen angedroht, falls er nicht kooperieren sollte und ihm versprochen, er könne eine milde Strafe erwarten, falls er sein Gewissen erleichtern solle. Außerdem sei er nicht über sein Recht informiert worden, die Aussage zu verweigern oder die Hilfestellung eines Anwalts zu beanspruchen.
Obwohl die Richter zu dem Ergebnis kommen, dass Engelbrecht mehrmals gelogen habe, sind sie sich dennoch sicher, er sei nicht über sein Recht auf staatlichen Rechtsbeistand informiert worden. Das habe auch mit dem vorformulierten Fragebogen der Polizei zu tun, in dem das Recht auf Rechtsbeistand zwar erwähnt, nicht aber deutlich gemacht werde, dass dies auch für Verdächtige gelte, die sich keinen eigenen Anwalt leisten könnten.
Weil ihm dies nicht erklärt worden sei, hätten Engelbrechts Einlassungen gegenüber Oelofse nicht gegen ihn verwendet werden dürfen. Obwohl Engelbrecht den Mord zugegeben habe und an seiner Schuld kein Zweifel bestehe, habe er folglich kein faires Verfahren erhalten, weil es abgesehen von dem Geständnis keine Beweise gegen ihn gegeben habe. Da das Geständnis rechtswidrig erlangt worden sei, sei auch der darauf basierende Schuldspruch irregulär und müsse folglich aufgehoben werden.
„Es ist bedauerlich, dass Schuldige frei kommen, weil die Polizei bei der Ermittlungsarbeit Fehler macht“, heißt es in dem am Freitag ergangenen Urteil, das von Oberrichter Peter Shivute verfasst und seinen Kollegen Gerhard Maritz und Sylvester Mainga bestätigt wurde. Darin erinnern die Richter an einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Jahre 1993 und kritisieren, dass die Polizei seither noch immer den identischen Fragenkatalog bei der Protokollierung von Geständnissen verwenden und bis heute „dieselben Fehler“ machen würde.
Das Urteil geht auf eine Berufung des Revisionsklägers Deon Engelbrecht zurück, der im Dezember 2009 am Obergericht zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde. Weil es kaum belastbare Beweise gegen ihn gab, wurde er allein auf Grundlage eines Geständnisses verurteilt, das er am 23. Dezember 2003 gegenüber dem Polizei-Inspektor Oelofse abgelegt hatte. Darin hatte er angegeben, einige Stunden zuvor mit einem Bekannten und dem 14-jährigen Opfer Christo Moshoeshoe beim Gammams Ausbildungszentrum im südlichen Industrieviertel von Windhoek Drogen konsumiert und den Jungen nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit einem Betonblock erschlagen zu haben.
Seine Verurteilung hatte Engelbrecht mit der Begründung angefochten, diese habe auf einem widerrechtlich erlangten Geständnis beruht. So habe ihm die Polizei Konsequenzen angedroht, falls er nicht kooperieren sollte und ihm versprochen, er könne eine milde Strafe erwarten, falls er sein Gewissen erleichtern solle. Außerdem sei er nicht über sein Recht informiert worden, die Aussage zu verweigern oder die Hilfestellung eines Anwalts zu beanspruchen.
Obwohl die Richter zu dem Ergebnis kommen, dass Engelbrecht mehrmals gelogen habe, sind sie sich dennoch sicher, er sei nicht über sein Recht auf staatlichen Rechtsbeistand informiert worden. Das habe auch mit dem vorformulierten Fragebogen der Polizei zu tun, in dem das Recht auf Rechtsbeistand zwar erwähnt, nicht aber deutlich gemacht werde, dass dies auch für Verdächtige gelte, die sich keinen eigenen Anwalt leisten könnten.
Weil ihm dies nicht erklärt worden sei, hätten Engelbrechts Einlassungen gegenüber Oelofse nicht gegen ihn verwendet werden dürfen. Obwohl Engelbrecht den Mord zugegeben habe und an seiner Schuld kein Zweifel bestehe, habe er folglich kein faires Verfahren erhalten, weil es abgesehen von dem Geständnis keine Beweise gegen ihn gegeben habe. Da das Geständnis rechtswidrig erlangt worden sei, sei auch der darauf basierende Schuldspruch irregulär und müsse folglich aufgehoben werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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