Polizist erhält Entschädigung
Verleumdung hat finanzielle Folgen für Verkehrsteilnehmerin
Von Marc Springer, Windhoek
Das am Montag am Obergericht in Oshakati ergangene Urteil von Richter Maphios Cheda geht auf eine Antrag des Polizisten David Kashululu zurück. Dieser wirft der beklagten Lehrerin Joolokeni Nakale vor, wahrheitswidrige Aussagen über ihn gemacht und eine unbegründete Anzeige gegen ihn erstattet zu haben, die seinem Ruf und öffentlichen Ansehen geschadet hätten.
Konkret hatte der Polizist angegeben, er habe die Antragsgegnerin am 15. Oktober 2013 auf der Straße zwischen Ohangwena und Eenhana aufgrund eines riskanten Überholmanövers ihrerseits angehalten. Diese hätte sich jedoch geweigert, ihren Führerschein vorzuzeigen, Angaben zu ihrer Person zu machen, einen von ihm ausgestellten Strafzettel anzunehmen oder ihn zur Polizeistation nach Eenhana zu begleiten. Vielmehr habe sie ihn beschimpft und sei anschließend davongefahren.
Während er sie verfolgt habe, sei er telefonisch von seinem Vorgesetzten in das Kommissariat nach Ondobe bestellt worden, wo die Lehrerin und der zuvor von ihr verständigte Befehlshaber bereits auf ihn gewartet hätten. Dort habe ihn Nakale der Hexerei beschuldigt und ihm vorgeworfen, ihren Führerschein beschlagnahmt und für dessen Rückgabe eine Bezahlung von ihr verlangt zu haben. In einer später von ihr erstatteten Anzeige habe sie ihm ferner unterstellt, sie ins Gesicht geschlagen und dabei eine Verletzung verursacht zu haben, die im Staatskrankenhaus in Oshakati hätte behandelt werden müssen.
Obwohl die Anzeige nie zur Anklage geführt hatte, kam Richter Cheda dennoch zu dem Ergebnis, dass die diffamierenden Anschuldigungen über das angeblich aggressive Auftreten des Polizisten dessen Ruf geschadet und ihn in seiner Menschenwürde verletzt hätten. Ferner sah er es als erwiesen an, dass die Vorwürfe der Lehrerin haltlos gewesen seien und sich diese durch ihr Verhalten gegenüber dem Polizisten der Amtsbehinderung schuldig gemacht habe.
Gleichzeitig jedoch wies Cheda die Argumentation des Klägers zurück, wonach jener aufgrund der Vorwürfe “zum Gespött der Kollegen geworden“ sei und eine ihm zustehende Beförderung wegen der von Nakale erstatteten Anzeige und der anschließend eingeleiteten Ermittlungen verwirkt habe. Schließlich sei er zuvor neben anderen Kandidaten lediglich für eine Beförderung “in Erwägung gezogen“ worden und habe folglich keine Garantie gehabt, diese samt dazugehöriger Gehaltserhöhung auch zu erhalten.
Obwohl der Vorwurf der Hexerei ihm als Polizisten in seinem Ansehen besonders geschadet habe, sei die von Kashululu geforderte Wiedergutmachung in Höhe von 100000 N$ folglich unverhältnismäßig und ein Schmerzensgeld von 80000 N$ angemessen.
Das am Montag am Obergericht in Oshakati ergangene Urteil von Richter Maphios Cheda geht auf eine Antrag des Polizisten David Kashululu zurück. Dieser wirft der beklagten Lehrerin Joolokeni Nakale vor, wahrheitswidrige Aussagen über ihn gemacht und eine unbegründete Anzeige gegen ihn erstattet zu haben, die seinem Ruf und öffentlichen Ansehen geschadet hätten.
Konkret hatte der Polizist angegeben, er habe die Antragsgegnerin am 15. Oktober 2013 auf der Straße zwischen Ohangwena und Eenhana aufgrund eines riskanten Überholmanövers ihrerseits angehalten. Diese hätte sich jedoch geweigert, ihren Führerschein vorzuzeigen, Angaben zu ihrer Person zu machen, einen von ihm ausgestellten Strafzettel anzunehmen oder ihn zur Polizeistation nach Eenhana zu begleiten. Vielmehr habe sie ihn beschimpft und sei anschließend davongefahren.
Während er sie verfolgt habe, sei er telefonisch von seinem Vorgesetzten in das Kommissariat nach Ondobe bestellt worden, wo die Lehrerin und der zuvor von ihr verständigte Befehlshaber bereits auf ihn gewartet hätten. Dort habe ihn Nakale der Hexerei beschuldigt und ihm vorgeworfen, ihren Führerschein beschlagnahmt und für dessen Rückgabe eine Bezahlung von ihr verlangt zu haben. In einer später von ihr erstatteten Anzeige habe sie ihm ferner unterstellt, sie ins Gesicht geschlagen und dabei eine Verletzung verursacht zu haben, die im Staatskrankenhaus in Oshakati hätte behandelt werden müssen.
Obwohl die Anzeige nie zur Anklage geführt hatte, kam Richter Cheda dennoch zu dem Ergebnis, dass die diffamierenden Anschuldigungen über das angeblich aggressive Auftreten des Polizisten dessen Ruf geschadet und ihn in seiner Menschenwürde verletzt hätten. Ferner sah er es als erwiesen an, dass die Vorwürfe der Lehrerin haltlos gewesen seien und sich diese durch ihr Verhalten gegenüber dem Polizisten der Amtsbehinderung schuldig gemacht habe.
Gleichzeitig jedoch wies Cheda die Argumentation des Klägers zurück, wonach jener aufgrund der Vorwürfe “zum Gespött der Kollegen geworden“ sei und eine ihm zustehende Beförderung wegen der von Nakale erstatteten Anzeige und der anschließend eingeleiteten Ermittlungen verwirkt habe. Schließlich sei er zuvor neben anderen Kandidaten lediglich für eine Beförderung “in Erwägung gezogen“ worden und habe folglich keine Garantie gehabt, diese samt dazugehöriger Gehaltserhöhung auch zu erhalten.
Obwohl der Vorwurf der Hexerei ihm als Polizisten in seinem Ansehen besonders geschadet habe, sei die von Kashululu geforderte Wiedergutmachung in Höhe von 100000 N$ folglich unverhältnismäßig und ein Schmerzensgeld von 80000 N$ angemessen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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