Polizist scheitert mit Berufung
Windhoek - Der Polizist Dominic Mwilima (48), der am 14. August 2005 in Katima Mulilo einen jungen Sambier erschossen hat, ist mit seinem Revisionsantrag gegen die dafür verhängte Haftstrafe von 20 Jahren gescheitert.
Mwilima wurde am 2. Juni 2008 von Ersatzrichter John Manyarara verurteilt. Unter Hinweis auf die Angaben eines Augenzeugen sah dieser es als erwiesen an, dass Mwilima den 22-jährigen Wengar Mutafela erschossen hat, ohne dass dieser eine Bedrohung dargestellt habe. Der Zeuge hatte angegeben, dass Mwilima den Sambier wegen eines vermuteten Drogendelikts zu Fuß durch Katima Mulilo "gejagt" habe. Als Mutafela stehen geblieben und sich zu dem Polizisten umgedreht habe, habe dieser ihn aus nächster Nähe erschossen.
Nach Darstellung des Zeugen hat der beim Drogendezernat angestellte Mwilima anschließend einigen herbeigeeilten Polizisten erzählt, der 22-Jährige sei geflohen und habe sie damit "in die Irre geführt". Dieser Täuschungsversuch hat Mwilima auch eine Verurteilung wegen Justizbehinderung eingebracht. Nach dem Zwischenfall wurde bei dem toten Mutafela eine Tüte Cannabis gefunden. Obwohl Richter Manyarara nicht feststellen konnte, ob Mwilima vorsätzlich gehandelt oder den Tod des Sambiers billigend in Kauf genommen hat, hielt er dennoch eine Haftstrafe von 20 Jahren für angemessen.
Mwilima hatte gegen dieses Urteil Berufung beantragt und sich dabei auf angebliche Formfehler bei der Verhandlung unter Vorsitz von Manyarara berufen. Dieses Anliegen wurde nun von Ersatzrichterin Schimming-Chase mit der Begründung abgewiesen, eine Revision vor dem Obersten Gericht sei "ohne Erfolgsaussicht" für Mwilima. Gleichzeitig jedoch lehnte sie auch eine parallel beantragte Berufung der Staatsanwaltschaft ab, die die gegen Mwilima verhängte Haftstrafe als unzulässig milde empfand.
Mwilima wurde am 2. Juni 2008 von Ersatzrichter John Manyarara verurteilt. Unter Hinweis auf die Angaben eines Augenzeugen sah dieser es als erwiesen an, dass Mwilima den 22-jährigen Wengar Mutafela erschossen hat, ohne dass dieser eine Bedrohung dargestellt habe. Der Zeuge hatte angegeben, dass Mwilima den Sambier wegen eines vermuteten Drogendelikts zu Fuß durch Katima Mulilo "gejagt" habe. Als Mutafela stehen geblieben und sich zu dem Polizisten umgedreht habe, habe dieser ihn aus nächster Nähe erschossen.
Nach Darstellung des Zeugen hat der beim Drogendezernat angestellte Mwilima anschließend einigen herbeigeeilten Polizisten erzählt, der 22-Jährige sei geflohen und habe sie damit "in die Irre geführt". Dieser Täuschungsversuch hat Mwilima auch eine Verurteilung wegen Justizbehinderung eingebracht. Nach dem Zwischenfall wurde bei dem toten Mutafela eine Tüte Cannabis gefunden. Obwohl Richter Manyarara nicht feststellen konnte, ob Mwilima vorsätzlich gehandelt oder den Tod des Sambiers billigend in Kauf genommen hat, hielt er dennoch eine Haftstrafe von 20 Jahren für angemessen.
Mwilima hatte gegen dieses Urteil Berufung beantragt und sich dabei auf angebliche Formfehler bei der Verhandlung unter Vorsitz von Manyarara berufen. Dieses Anliegen wurde nun von Ersatzrichterin Schimming-Chase mit der Begründung abgewiesen, eine Revision vor dem Obersten Gericht sei "ohne Erfolgsaussicht" für Mwilima. Gleichzeitig jedoch lehnte sie auch eine parallel beantragte Berufung der Staatsanwaltschaft ab, die die gegen Mwilima verhängte Haftstrafe als unzulässig milde empfand.
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Allgemeine Zeitung
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