Polizist verklagt Dienstherren
Windhoek (ms) - Ein Polizist, der vor drei Jahren wegen angeblicher Gewaltandrohung zu Lasten seiner Ehefrau vorübergehend festgenommen, aber nie angeklagt wurde, hat seine Dienstherren wegen angeblicher Rufschädigung und Freiheitsberaubung auf Entschädigung von 600000 N$ verklagt.
Zur Begründung führt der Antragsteller Alvenath Uiseb an, er sei am 27. Juli 2018 „ohne begründeten Anfangsverdacht“ festgenommen und beschuldigt worden, seine Frau bedroht zu haben. Drei Tage später sei er aus dem Polizeigewahrsam entlassen und informiert worden, dass Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa kein Verfahren gegen ihn einleiten werde.
Uiseb zufolge sei die Kunde seiner Verhaftung an die Medien gelangt bzw. der Presse gezielt Informationen über die Umstände seiner Festnahme zugespielt worden. Demnach hätten zwei Tageszeitungen über seinen Fall berichtet und damit den Eindruck erweckt, dass er gewaltbereit sei. Ferner sei indirekt suggeriert worden, dass nur deshalb kein Prozess gegen ihn eröffnet wurde, weil er Polizist sei.
Die Festnahme und anschließende Berichterstattung hat Uiseb nach eigner Darstellung in eine tiefe Depression gestürzt für die er von einem Psychologen hätte behandelt werden müssen, der ihn anschließend auch krankgeschrieben habe.
Laut Kläger habe er seine Vorgesetzten um ein Gespräch gebeten, um über eine mögliche Wiedergutmachung für den ihm entstandenen Schaden zu beraten. Dieses Anliegen sei jedoch ignoriert worden, weshalb ihm nun lediglich der Gang vor Gericht bleibe.
Dementsprechend fordert Uiseb von dem Minister für Sicherheit bzw. dem Generalinspektor der Polizei eine Entschädigung von 600000 N$. Dies begründet er mit angeblicher Freiheitsberaubung während seiner viertägigen Haft in Polizeigewahrsam, sowie dem angeblichem Schaden seines Rufes und Ansehens der durch die Berichterstattung über seine Festnahme entstanden sei.
Der Fall wurde gestern am Obergericht von Richter Nate Ndauendapo zur Schlichtung verwiesen.
Zur Begründung führt der Antragsteller Alvenath Uiseb an, er sei am 27. Juli 2018 „ohne begründeten Anfangsverdacht“ festgenommen und beschuldigt worden, seine Frau bedroht zu haben. Drei Tage später sei er aus dem Polizeigewahrsam entlassen und informiert worden, dass Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa kein Verfahren gegen ihn einleiten werde.
Uiseb zufolge sei die Kunde seiner Verhaftung an die Medien gelangt bzw. der Presse gezielt Informationen über die Umstände seiner Festnahme zugespielt worden. Demnach hätten zwei Tageszeitungen über seinen Fall berichtet und damit den Eindruck erweckt, dass er gewaltbereit sei. Ferner sei indirekt suggeriert worden, dass nur deshalb kein Prozess gegen ihn eröffnet wurde, weil er Polizist sei.
Die Festnahme und anschließende Berichterstattung hat Uiseb nach eigner Darstellung in eine tiefe Depression gestürzt für die er von einem Psychologen hätte behandelt werden müssen, der ihn anschließend auch krankgeschrieben habe.
Laut Kläger habe er seine Vorgesetzten um ein Gespräch gebeten, um über eine mögliche Wiedergutmachung für den ihm entstandenen Schaden zu beraten. Dieses Anliegen sei jedoch ignoriert worden, weshalb ihm nun lediglich der Gang vor Gericht bleibe.
Dementsprechend fordert Uiseb von dem Minister für Sicherheit bzw. dem Generalinspektor der Polizei eine Entschädigung von 600000 N$. Dies begründet er mit angeblicher Freiheitsberaubung während seiner viertägigen Haft in Polizeigewahrsam, sowie dem angeblichem Schaden seines Rufes und Ansehens der durch die Berichterstattung über seine Festnahme entstanden sei.
Der Fall wurde gestern am Obergericht von Richter Nate Ndauendapo zur Schlichtung verwiesen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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