Polizisten-Prozess vor Urteil
Windhoek - In dem Prozess um einen in Polizeigewahrsam tödlich verletzten Häftling ist einer der vier wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Polizisten freigesprochen worden. Seine drei mitangeklagten Kollegen und der Hauptbeschuldigte Charles Vries werden ihr Urteil am 26. Juli erfahren.
Das Verfahren geht auf einen Zwischenfall in der Polizeistation in Keetmanshoop von 1. April 2007 zurück. Damals wurde der 42-jährige Noël Calvin Thompson von der Polizei wegen Trunkenheit und öffentlicher Ruhestörung festgenommen und zusammen mit über 100 anderen Häftlingen in der Polizeiwache eingesperrt. Dort soll er im Verlaufe einer Auseinandersetzung mit dem Mitgefangenen Vries (46) derart schwer verwundet worden seien, dass er am nächsten Tag seinen Verletzungen erlag.
Die Staatsanwaltschaft wirft den damals diensthabenden Polizisten Gert Titsol, Lodwika Galand und Hendrina Nghivela, sowie dem zuständigen Stationsleiter James Nderura vor, ihre Aufsichtspflicht für den ermordeten Thompson verletzt und seinen Tod dadurch mit verschuldet zu haben. Diesen Vorwurf macht die Anklage unter anderem daran fest, dass Thompson nach seiner Festnahme offenbar nicht gründlich durchsucht worden sei und deshalb ein Messer in die Zelle habe schmuggeln können, mit dem ihn Vries später angegriffen habe.
Bei der Fortsetzung des Verfahrens am Mittwoch räumte Staatsanwältin Belinda Wantenaar allerdings ein, dass sich die daraus abgeleitete Anklage der fahrlässigen Tötung im Falle des Stationsleiters Nderura nicht halten lasse, da dieser zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht anwesend gewesen sei. Nderura wurde daraufhin von dem vorsitzenden Richter Nate Ndauendapo freigesprochen.
Im Falle seiner drei Kollegen verlangt Wantenaar allerdings weiterhin eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Diese Forderung begründet sie damit, dass die drei Polizisten nicht nur ihre Fürsorgepflicht für Thompson im Polizeigewahrsam vernachlässigt, sondern diesen nach dem Zwischenfall in der Zelle auch gegen den ausdrücklichen Rat einer Krankenschwester nach kurzer Behandlung wieder aus dem Krankenhaus in Keetmanshoop abgeholt und zurück in die Polizeistation verbracht hätten.
Dieses Fehlverhalten lasse sich auch nicht durch die Tatsache entschuldigen, dass zu dem Zeitpunkt der Auseinandersetzung nur drei Polizisten in der Wache anwesend und nach eigener Aussage wegen Personalnot bei der Aufsicht der Insassen in den überfüllten Zellen überfordert gewesen seien. Für den Hauptbeschuldigten Vries beantragte Wantenaar eine Verurteilung wegen Mordes, da dieser bei der Auseinandersetzung mit Thompson den Tod seines alkoholisierten Mitgefangenen billigend in Kauf genommen habe.
Das Verfahren geht auf einen Zwischenfall in der Polizeistation in Keetmanshoop von 1. April 2007 zurück. Damals wurde der 42-jährige Noël Calvin Thompson von der Polizei wegen Trunkenheit und öffentlicher Ruhestörung festgenommen und zusammen mit über 100 anderen Häftlingen in der Polizeiwache eingesperrt. Dort soll er im Verlaufe einer Auseinandersetzung mit dem Mitgefangenen Vries (46) derart schwer verwundet worden seien, dass er am nächsten Tag seinen Verletzungen erlag.
Die Staatsanwaltschaft wirft den damals diensthabenden Polizisten Gert Titsol, Lodwika Galand und Hendrina Nghivela, sowie dem zuständigen Stationsleiter James Nderura vor, ihre Aufsichtspflicht für den ermordeten Thompson verletzt und seinen Tod dadurch mit verschuldet zu haben. Diesen Vorwurf macht die Anklage unter anderem daran fest, dass Thompson nach seiner Festnahme offenbar nicht gründlich durchsucht worden sei und deshalb ein Messer in die Zelle habe schmuggeln können, mit dem ihn Vries später angegriffen habe.
Bei der Fortsetzung des Verfahrens am Mittwoch räumte Staatsanwältin Belinda Wantenaar allerdings ein, dass sich die daraus abgeleitete Anklage der fahrlässigen Tötung im Falle des Stationsleiters Nderura nicht halten lasse, da dieser zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht anwesend gewesen sei. Nderura wurde daraufhin von dem vorsitzenden Richter Nate Ndauendapo freigesprochen.
Im Falle seiner drei Kollegen verlangt Wantenaar allerdings weiterhin eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Diese Forderung begründet sie damit, dass die drei Polizisten nicht nur ihre Fürsorgepflicht für Thompson im Polizeigewahrsam vernachlässigt, sondern diesen nach dem Zwischenfall in der Zelle auch gegen den ausdrücklichen Rat einer Krankenschwester nach kurzer Behandlung wieder aus dem Krankenhaus in Keetmanshoop abgeholt und zurück in die Polizeistation verbracht hätten.
Dieses Fehlverhalten lasse sich auch nicht durch die Tatsache entschuldigen, dass zu dem Zeitpunkt der Auseinandersetzung nur drei Polizisten in der Wache anwesend und nach eigener Aussage wegen Personalnot bei der Aufsicht der Insassen in den überfüllten Zellen überfordert gewesen seien. Für den Hauptbeschuldigten Vries beantragte Wantenaar eine Verurteilung wegen Mordes, da dieser bei der Auseinandersetzung mit Thompson den Tod seines alkoholisierten Mitgefangenen billigend in Kauf genommen habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen