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Polizistin belastet Noa - Kaution abgelehnt
Polizistin belastet Noa - Kaution abgelehnt

Polizistin belastet Noa - Kaution abgelehnt

Der Vergewaltigung beschuldigter Assistenzarzt kämpft weiter um Freilassung
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Bei ihrer gestrigen Vernehmung am Regionalgericht in Katutura gab die Polizistin Ester Kawiwa zu Protokoll, dass die Vorwürfe gegen den Angeklagten sehr schwerwiegend seien, es einen begründeten Anfangsverdacht für seine Schuld gebe und er im Falle einer Freilassung fliehen oder Zeugen beeinflussen könnte.

Auf Fragen von Staatsanwältin Bernadine Bertolini fügte sie hinzu: „Dies ist eine sehr schwerwiegende Straftat, die gegen eine verletzliche Person verübt und von jemandem begangen wurde, dem die Menschen vertrauen, ihnen zu helfen. Außerdem fand die Tat in einem Krankenhaus statt, das ein Ort der Sicherheit für Patienten sein sollte.“

Der 27-jährige Sohn des Generaldirektors der Anti-Korruptionskommission (ACC), Paulus Noa, wird beschuldigt, am 11 April dieses Jahres einen männlichen Patienten im Katutura Intermediate Hospital vergewaltigt zu haben. Er selbst bestreitet die Vorwürfe und nennt sie verleumderisch und bösartig.

In ihrer Zeugenaussage teilte Kawiwa mit, dass sie bereits sechs Zeugen befragt hätte, die alle den Angeklagten belasten würden. Ihrer Darstellung nach ist der Geschädigte minderjährig und wurde im Krankenhaus aufgrund schwerer Verletzungen behandelt, die er sich bei einem Verkehrsunfall zugezogen habe. Aufgrund dieser Verletzungen könne er weder sprechen noch sich bewegen und wäre „nicht in der Lage gewesen, einem wie auch immer gearteten Sexualverkehr zuzustimmen.“

Unter Berufung auf die von ihr vernommenen Zeugen führte Kawiwa ferner aus, dass Noa den Patienten aus der Station für Kopfverletzungen abgeholt, auf seinem Bett liegend in einen Konferenzraum geschoben, und dort die Tür von innen abgeschlossen habe. Dort hätten ihn einige Zeugen wenig später wieder hinauskommen und das Opfer zurück in die Station schieben sehen.

Hier hätten Krankenpfleger wenig später ein Kondom und ein Taschentuch neben dem Patienten auf dem Bett entdeckt. Außerdem hätten sie bemerkt, dass der Patient „blutige Rektalverletzungen“ aufgewiesen habe. Kawiwa zufolge hätte sich der Patient nach Auskunft der Krankenpfleger „nicht von selbst in die Seitenlage begeben können“. Ferner seien die analen Verletzungen ein deutlicher Hinweis darauf, dass er „von einem Gegenstand oder Penis penetriert“ worden sei. Da der Patient kurz zuvor gebadet worden sei, hätten die Verletzungen entstanden sein müssen, nachdem er vom Angeklagten aus der Station geschoben worden sei.

„Der Beschuldigte war die letzte Person, die mit dem Opfer gesehen wurde und war mit jenem allein in dem Konferenzraum“, betonte Kawiwa. Sie räumte zwar ein, dass keine Spermaspuren gefunden worden seien, hob jedoch auch hervor, dass dies allein kein Indiz für die Unschuld des Angeklagten sei, der ein Kondom benutz oder einen Gegenstand verwendet haben könnte, als er das Opfer angeblich vergewaltigt habe.

Noa hatte zuvor ausgesagt, dass er den Patienten abgeholt habe, um ihn zur Physiotherapie auf eine andere Station zu bringen. Auf dem Weg dorthin habe er bei dem Konferenzraum angehalten, um dort einige Bücher an sich zu nehmen, die er zuvor dort deponiert habe. Ferner hatte er angegeben, dass er anschließend den Raum verlassen und den Patienten einem Pfleger übergeben habe, der zufällig vorbeigekommen sei.

Kawiwa äußerte gestern Zweifel an dieser Version und wies darauf hin, dass die Physiotherapie-Station an Wochenenden geschlossen und es Sonntag gewesen sei, als sich der Vorfall ereignet habe. Ferner erklärte sie, dass Noa den Pfleger nicht habe identifizieren können, dem er angeblich den Patienten übergeben habe, obwohl er bereits über acht Monate in dem Krankenhaus tätig sei und die Pfleger dort kennen müsse.

Ferner hob sie hervor, dass Patienten nur mit schriftlicher Anweisung eines Arztes zu der Physio-Station gebracht werden dürften und dieser Vorgang in einer Akte vermerkt werden müsse. Sie habe jedoch weder einen solchen Eintrag, noch eine ärztliche Verfügung finden können.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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