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Pro und Kontra von Juristen zu NEEEF

Argumente der Anwälte: Zwischen Verfassungsbruch und mehr Gerechtigkeit
Stefan Fischer
Von Stefan Fischer, Windhoek

Rund 80 Gäste, meist selbst Anwälte oder Unternehmer aus dem Privatsektor, lauschten am Freitag den Ausführungen von vier Referenten der beiden Juristenkammern LSN und NLA, die zum Dialog über NEEEF einluden.

Dabei wollte man der Frage auf den Grund gehen, ob es mit NEEEF gelingen könnte, die Situation der Armen zu verbessern und Wohlstand zu verteilen, aber dabei Investitionen beizubehalten, oder ob dies auf Kosten der sozialen Gerechtigkeit geht. Jeweils zwei Referenten sprachen sich gegen und für den Gesetzentwurf aus.

Gegen die Verfassung

Zwar hält er „eine Reihe der Ziele für lobenswert“, aber NEEEF biete den falschen Ansatz, sagte Reinhard Tötemeyer. Für ihn steht fest: NEEEF sei verfassungswidrig, weil es den Schutz des Eigentums aushebele sowie gegen die Freiheit zur Ausübung eines Berufes und zur Führung eines Unternehmens verstoße. „Dies würde das Konzept der Ein-Personen-Firma zerstören, weil diese Selbstständigen in Partnerschaften gezwungen werden.“ Überdies würden ausländische Investoren ausbleiben, und zwar „unabhängig von deren Rasse“, so der Anwalt, der auch eine „enorme Kapitalflucht“ prognostizierte.

Ein massenhafter Zwangsverkauf von Unternehmensanteilen würde überdies zu einer Schieflage von Angebot und Nachfrage führen, was den Preis unter Marktwert sinken ließe, wofür es keine Kompensation gebe; dies wäre ein „verfassungswidriger Verlust von Anlagevermögen“, argumentierte Tötemeyer, der diese Situation als „Verkaufs-Massenenteignungs-Programm“ bezeichnete. Die Folgen: Das Wirtschaftswachstum werde gebremst, die Arbeitslosigkeit steige - und den Geringverdienern gehe es nicht besser, sondern nur die Privilegierten profitierten.

Versprechen halten

Auch Anwalt Gerson Narib sieht einen Konflikt mit dem Grundgesetz. „Als wir die Verfassung verabschiedet haben, haben wir der Welt das Versprechen gegeben, uns an diese zu halten“, sagte er und verwies dabei auf das Recht zum Erwerb von Eigentum. „Wenn sie sagen, dass man verkaufen muss, ist das verfassungswidrig.“ NEEEF nehme beispielsweise auch die Möglichkeit, Eigentum an Ausländer zu veräußern, so Narib. Man könne zwar gewisse Maßnahmen unter Artikel 23 der Verfassung (Affirmative Action) einführen, diese dürften aber nicht Artikel 16 (Eigentum) außer Kraft setzen, argumentierte der Anwalt.

Die Verfassungsdebatte sei „verfrüht“, sagte indes Anwalt Patrick Kauta, der das NEEEF-Konzept befürwortet und dazu aufrief, sich „Realitäten und Fakten anzuschauen“. Er sprach von den „höchsten Einkommensunterschieden“ in Namibia weltweit, die durch ein „historisches Ungleichgewicht“ hervorgerufen worden seien.

Deutsche am reichsten

Der Anwalt zitierte Angaben der Statistikbehörde, wonach das Pro-Kopf-Einkommen für bestimmte Gruppen große Unterschiede aufzeige: Deutsch-Namibier: 150000 N$, weiße Afrikaaner: 80000 N$ und Schwarze: 6000 N$ (jeweils pro Jahr). „Wer gleicht das aus“, fragte Kauta und gab selbst die Antwort. Mit Steuern könne man diese Lücken nicht schließen, weil diese schon hoch genug seien. Es den Marktkräften zu überlassen, würde zu lange dauern. „Also brauchen wir gezielte Interventionen“, sagte er.

Artikel 23 der Verfassung erlaube Maßnahmen wie NEEEF, sagte Kauta, und: Gut umgesetzt werde das Konzept „die Ziele erreichen“, ist er überzeugt. Eine abschreckende Wirkung auf Investoren sieht er nicht. „Was Investoren vertreibt ist die Unsicherheit der Strategie.“

NEEEF 27 Jahre zu spät

Die Anwältin Natasha Bassingtwaighte, ebenfalls Befürworterin von NEEEF, verwies wiederum auf die Vergangenheit: „Selbst Kinder, die nach der Unabhängigkeit geboren wurden, spüren die Auswirkungen“ von Geschichte und Apartheid, sagte sie. Man habe nach der Unabhängigkeit „die Dinge geschützt, die sich Menschen unfair angeeignet haben“, aber man habe Korrekturmaßnahmen beschlossen. Sie räumte ein, dass die Regierung einen Fehler gemacht habe „Wir hätten das schon nach der Unabhängigkeit machen sollen.“ Weil es erst jetzt gemacht werde, gebe es „einen Aufschrei und teils Panik und schon Abwanderung, bevor das Gesetz in Kraft tritt“, so Bassingtwaighte. Sie meinte, dass alle Korrekturmaßnahmen „vertretbar“ seien.

Bassingtwaighte sprach von einer „Pflicht der Regierung“, Korrekturmaßnahmen einzuführen. Jeder soll eine faire Chance auf Teilhabe bekommen. Bleibe die Regierung untätig, „wird es eskalieren“, sagte sie, „so wie damals bei der Französischen Revolution“. Investoren, so führte sie aus, kämen in ein Land, das politisch und wirtschaftlich stabil sei, produktive Menschen und einen funktionierendne Markt habe. Sie würden in der Vergangenheit schauen und darauf achten, was die Regierung macht. Und sie wollten Sicherheit.

In der Diskussion mit dem Publikum wurden mehrheitlich ablehnende Meinungen zu NEEEF geäußert. Dabei wurden u.a. das Selbstbestimmungsrecht über Eigentum/Immobilien, die Wettbewerbsfähigkeit Namibias, die Negierung von hiesigen Investoren sowie die Bevorzugung der Elite genannt.

Von Nachbarn lernen

Sven Thieme, Vorstandsvorsitzender der O&L-Gruppe, wunderte sich, dass Juristen mit Wirtschaftsaspekten argumentieren. Er empfahl, nicht immer in die Vergangenheit zu schauen, weil dies Zeitverschwendung sei. Man könne zwar von der Französischen Revolution lernen, räumte er ein, aber auch von dem, „was in unserer Nachbarschaft passiert“. Das NEEEF-Anliegen sei „eine gute Sache, aber es muss in der richtigen Art und Weise umgesetzt“ werden, so Thieme. Wichtig sei, dass man es gemeinsam mache. „Wir sollten uns davon leiten lassen, was das Beste für Namibia ist“, sagte der Unternehmer.

Der pensionierte Anwalt Arthur Pickering äußerte seine Sorge, dass man „der Regierung zu viel Macht“ gebe. „Die Menschen, die von NEEEF profitieren, gehören zur Elite“, sagte er mit Verweis auf Simbabwe und Südafrika sowie allgemein die afrikanische Geschichte. Man brauche „Gleichheit bei Rechten und Chancen“, aber NEEEF werde zu „mehr Armut“ führen, sagte der Advokat im Ruhestand.

Das Schlusswort hatte Yvonne Dausab, Vorsitzende der Gesetzesreform- und Entwicklungskommission (LRDC). Sie zeigte sich dankbar und froh über die Debatte und meinte, dass man „breite Konsultationen“ geführt habe. Wie es weitergeht, sagte sie nicht. Nur soviel: „Wir wollen Sicherheit bei der Strategie schaffen. Wir kommen auf sie zurück.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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