Prof. Dr. von Plocki schuldig befunden
Windhoek - Regionalmagistratsrichterin Dinnah Usiku befand es als erwiesen, dass Prof. Dr. Dr. Kuno von Plocki (60) nachlässig als erfahrener Jäger mit seiner Waffe umgegangen sei, als sich am 17. Januar 2006 ein Schuss aus seiner Kippwaffe während der Jagd auf eine Oryxantilope auf der Hetako Safari Lodge löste und der junge Namibier Jörg Seefeldt von hinten in den Rücken und Bauch getroffen wurde. Seefeldt erlag am darauffolgenden Tag seinen schweren Verletzungen. Die Richterin befand den Beschuldigten, der Eigentümer der Schwarzwald-Tierklinik bei Neubulach in Deutschland ist, auf die Anklage der fahrlässigen Tötung für schuldig und sagte, dass der Tierarzt während der Verhandlung keine Reue gezeigt habe. Sie habe zur Kenntnis genommen, dass Dr. von Plocki die Kosten der Beerdigung getragen habe und den jungen Jagdführer, nachdem dieser schwer verletzt worden war, in medizinische Obhut gebracht habe, bzw. dafür gesorgt habe, dass der junge Seefeldt medizinisch versorgt werde.
Richterin Usiku verurteilte den ehemaligen Teilhaber der Hetako Safari Lodge, Kuno von Plocki, der im Kreuzverhör am vergangenen Freitag zugab sämtlichen Besitz in Namibia verkauft zu haben, zu 15000 Namibia-Dollar oder drei Jahre Gefängnis. Zudem würde die Waffe, aus der sich der tödliche Schuss auf Jörg Seefeldt gelöst hatte, vom Staat eingenommen. Des Weiteren urteilte die Richterin, dass Dr. Kuno von Plocki für "zwei Jahre als unfähig eine Waffe zu besitzen" erklärt sei.
Staatsanwalt Oliver Lino hatte eine Gefängnisstrafe als angemessen gefordert, da fahrlässige Tötung als erwiesen sei. Ob die Nachlässigkeit mit der der Beschuldigte gehandelt habe als schwer oder sogar als rücksichtslos zu bezeichnen sei, überließ der Staatsanwalt dem Gericht. Der Verteidiger von Dr. von Kuno, Jan Wessels, nahm seinen Mandanten noch einmal kurz ins Kreuzverhör und fragte ihn, wie viel er im Monat verdienen würde, welche Position er in der Tierklinik habe und welche weiteren Verpflichtungen er habe. Von Plocki zufolge verdiene er 60000 N$ pro Monat, sei er der Inhaber der Schwarzwald-Tierklinik und sei er Professor an verschiedenen Universitäten und würden zahlreiche Studenten an seiner Klinik ein Praktikum ablegen. Wessels forderte eine Geldstrafe oder höchstens eine Haftstrafe auf Bewährung.
Die zahlreich im Gerichtssaal anwesenden Verwandten und Freunde der Familie Seefeldt zeigten sich nach der Urteilsverkündung entsetzt. "Mich hat jemand für 500000 N$ verklagt, weil mein Hund ihn gebissen hat", sagte eine der Anwesenden.
Richterin Usiku verurteilte den ehemaligen Teilhaber der Hetako Safari Lodge, Kuno von Plocki, der im Kreuzverhör am vergangenen Freitag zugab sämtlichen Besitz in Namibia verkauft zu haben, zu 15000 Namibia-Dollar oder drei Jahre Gefängnis. Zudem würde die Waffe, aus der sich der tödliche Schuss auf Jörg Seefeldt gelöst hatte, vom Staat eingenommen. Des Weiteren urteilte die Richterin, dass Dr. Kuno von Plocki für "zwei Jahre als unfähig eine Waffe zu besitzen" erklärt sei.
Staatsanwalt Oliver Lino hatte eine Gefängnisstrafe als angemessen gefordert, da fahrlässige Tötung als erwiesen sei. Ob die Nachlässigkeit mit der der Beschuldigte gehandelt habe als schwer oder sogar als rücksichtslos zu bezeichnen sei, überließ der Staatsanwalt dem Gericht. Der Verteidiger von Dr. von Kuno, Jan Wessels, nahm seinen Mandanten noch einmal kurz ins Kreuzverhör und fragte ihn, wie viel er im Monat verdienen würde, welche Position er in der Tierklinik habe und welche weiteren Verpflichtungen er habe. Von Plocki zufolge verdiene er 60000 N$ pro Monat, sei er der Inhaber der Schwarzwald-Tierklinik und sei er Professor an verschiedenen Universitäten und würden zahlreiche Studenten an seiner Klinik ein Praktikum ablegen. Wessels forderte eine Geldstrafe oder höchstens eine Haftstrafe auf Bewährung.
Die zahlreich im Gerichtssaal anwesenden Verwandten und Freunde der Familie Seefeldt zeigten sich nach der Urteilsverkündung entsetzt. "Mich hat jemand für 500000 N$ verklagt, weil mein Hund ihn gebissen hat", sagte eine der Anwesenden.
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Allgemeine Zeitung
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