Progressive Regierungspolitik
Dem Büro des Generalstaatsanklägers gebührt ein besonderes Lob für seine Initiative, Opfern von Vergewaltigungen ihre Zeugenaussagen vor Gericht zu erleichtern.
Frauen und Kinder, die sexuell missbraucht wurden, sind nicht nur körperlich, sondern auch psychisch verwundet. Wie Generalstaatsanwältin Pendukeni Ithana zu Recht festgestellt hat, fürchten sich Opfer von Notzucht gerade in einer patriarchalisch geprägten Gesellschaft wie jener Namibias häufig, ihre Peiniger anzuzeigen oder als Zeugen gegen sie auszusagen. Diese Angst rührt nicht nur daher, dass missbrauchte Frauen und Kinder von Sexualverbrechern meist gedemütigt, erniedrigt und eingeschüchtert werden und sich deshalb nicht trauen, diese anzuzeigen.
Vielmehr trägt auch die von Ithana als "gefühlslos" beschriebene Atmospähre eines Gerichtssaales dazu bei, dass sich Vergewaltigte scheuen, gegen die mutmaßlichen Täter auszusagen. Dies trifft vor allem für Kinder zu, die sich in dem für sie fremden Umfeld eines Gerichtssaales den Fragen von Verteidigern stellen müssen, durch die sie oft verunsichert und verängstigt werden und die bei ihnen nicht selten den Eindruck erzeugen, nicht der Beschuldigte, sondern sie selbst seien angeklagt.
So ist es nicht verwunderlich, dass zahlreiche Kinder dem Druck einer Vernehmung vor Gericht nicht standhalten und der Prozess gegen ihre Peiniger mangels einer überzeugenden Aussage des Opfers eingestellt werden muss. Dabei scheitern Verfahren gegen Triebtäter nicht nur in Fällen, wo Kinder geschändet wurden. Auch viele vergewaltigte Frauen brechen im Gericht unter der psychischen Belastung der Beweisführung zusammen. Dies hat vor allem damit zu tun, dass sie im Zeugenstand vor den ihnen fremden Anwälten, Richtern und Zuhörern intime Details einer Straftat preisgeben und dabei in Gegenwart ihres Peinigers das Trauma der Notzucht erneut durchleben müssen.
Das Schamgefühl, mit dem eine Zeugenaussage für Vergewaltigungs-Opfer verbunden ist, stellt sich zwangsläufig auch bei Frauen ein, die vor Gericht Unterhaltszahlungen für ihre Kinder einklagen wollen. Generalstaatsankläger John Walters führt dies unter anderem darauf zurück, dass solche Frauen oft "verspottet und beleidigt" würden und deshalb nur selten gegen die Väter ihrer Kinder vorgehen, die ihre finanzielle Verantwortung gegenüber dem eigenen Nachwuchs vernachlässigen.
Durch die Einführung von abgetrennten Zeugenzimmern, durch die Opfer von Misshandlung von ihren vermeintlichen Peinigern abgeschirmt und eventuell anwesendem Publikum isoliert werden, hat die Regierung einen wesentlichen Schritt in Richtung einer besseren Strafverfolgung von Triebtätern geleistet. Diese Maßnahme wird vor allem im Falle minderjähriger Opfer hilfreich sein, weil deren Vernehmung künftig auch von einem geschulten Psycholgen durchgeführt und Kinder damit von den Suggestivfragen geschützt werden können, durch die Verteidiger häufig einen Freispruch für ihren Mandanten erwirken wollen.
Gemeinsam mit den progressiven Gesetzgebungen gegen Vergewaltigung und häusliche Gewalt hat Namibia damit eine Vorbildfunktion im südlichen Afrika übernommen, die höchste Annerkennung verdient.
Frauen und Kinder, die sexuell missbraucht wurden, sind nicht nur körperlich, sondern auch psychisch verwundet. Wie Generalstaatsanwältin Pendukeni Ithana zu Recht festgestellt hat, fürchten sich Opfer von Notzucht gerade in einer patriarchalisch geprägten Gesellschaft wie jener Namibias häufig, ihre Peiniger anzuzeigen oder als Zeugen gegen sie auszusagen. Diese Angst rührt nicht nur daher, dass missbrauchte Frauen und Kinder von Sexualverbrechern meist gedemütigt, erniedrigt und eingeschüchtert werden und sich deshalb nicht trauen, diese anzuzeigen.
Vielmehr trägt auch die von Ithana als "gefühlslos" beschriebene Atmospähre eines Gerichtssaales dazu bei, dass sich Vergewaltigte scheuen, gegen die mutmaßlichen Täter auszusagen. Dies trifft vor allem für Kinder zu, die sich in dem für sie fremden Umfeld eines Gerichtssaales den Fragen von Verteidigern stellen müssen, durch die sie oft verunsichert und verängstigt werden und die bei ihnen nicht selten den Eindruck erzeugen, nicht der Beschuldigte, sondern sie selbst seien angeklagt.
So ist es nicht verwunderlich, dass zahlreiche Kinder dem Druck einer Vernehmung vor Gericht nicht standhalten und der Prozess gegen ihre Peiniger mangels einer überzeugenden Aussage des Opfers eingestellt werden muss. Dabei scheitern Verfahren gegen Triebtäter nicht nur in Fällen, wo Kinder geschändet wurden. Auch viele vergewaltigte Frauen brechen im Gericht unter der psychischen Belastung der Beweisführung zusammen. Dies hat vor allem damit zu tun, dass sie im Zeugenstand vor den ihnen fremden Anwälten, Richtern und Zuhörern intime Details einer Straftat preisgeben und dabei in Gegenwart ihres Peinigers das Trauma der Notzucht erneut durchleben müssen.
Das Schamgefühl, mit dem eine Zeugenaussage für Vergewaltigungs-Opfer verbunden ist, stellt sich zwangsläufig auch bei Frauen ein, die vor Gericht Unterhaltszahlungen für ihre Kinder einklagen wollen. Generalstaatsankläger John Walters führt dies unter anderem darauf zurück, dass solche Frauen oft "verspottet und beleidigt" würden und deshalb nur selten gegen die Väter ihrer Kinder vorgehen, die ihre finanzielle Verantwortung gegenüber dem eigenen Nachwuchs vernachlässigen.
Durch die Einführung von abgetrennten Zeugenzimmern, durch die Opfer von Misshandlung von ihren vermeintlichen Peinigern abgeschirmt und eventuell anwesendem Publikum isoliert werden, hat die Regierung einen wesentlichen Schritt in Richtung einer besseren Strafverfolgung von Triebtätern geleistet. Diese Maßnahme wird vor allem im Falle minderjähriger Opfer hilfreich sein, weil deren Vernehmung künftig auch von einem geschulten Psycholgen durchgeführt und Kinder damit von den Suggestivfragen geschützt werden können, durch die Verteidiger häufig einen Freispruch für ihren Mandanten erwirken wollen.
Gemeinsam mit den progressiven Gesetzgebungen gegen Vergewaltigung und häusliche Gewalt hat Namibia damit eine Vorbildfunktion im südlichen Afrika übernommen, die höchste Annerkennung verdient.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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