Projekt soll Frauen schützen
Windhoek - Die finnische Botschaft hat dem Namibischen Institut für Demokratie (NID) gestern offiziell einen Betrag von N$ 125000 überreicht, mit dem eine landesweite Informationskampagne über die Erstellung von Testamenten und Nachlässen finanziert werden soll.
Die Zuwendung ist die dritte Spende, die von Seiten der finnischen Botschaft für ein im Jahre 2002 begonnenes NID-Projekt geleistet wurde, das die Einwohner Namibias auf die Bedeutung von Testamenten hinweisen soll. So hat die finnische Botschaft bereits eine Summe von N$ 200000 für die Produktion einer Broschüre bereitgestellt, die als Anleitung für die Erstellung von Testamenten dienen soll. Das Heftlein, von dem zunächst 35000 Exemplare in englischer Sprache gedruckt wurden, ist seither in acht einheimische Sprachen übersetzt und davon weitere 85000 Stück gedruckt worden.
Der Direktor der NID, Theunis Keulder, erklärte die Bedeutung des Projekts gestern damit, dass vor allem Frauen in traditionellen Gemeinschaften nach dem Tod ihrer Ehemänner häufig ihren gesamten Besitz verlieren würden, weil sie nicht durch einen Nachlass abgesichert seien. Aus diesem Grunde würden Familienangehörige des Verstorbenen unter Anwendung traditionellen Gemeinschaftsrechts nach dessen Tod häufig seinen ganzen Besitz an sich bringen und die Witwe des Verstorbenen "mit leeren Händen dastehen".
Eine derartige Diskriminierung kann nach Einschätzung von Keulder nur durch ein rechtskräftiges Testament verhindert werden, dass Frauen gegenüber den Verwandten ihrer verstorbenen Ehemänner zur Geltung bringen könnten. Das Projekt der NID solle den Betroffenen in diesem Zusammenhang erklären, warum ein Testament wichtig und wie dieses zu verfassen ist. Während der landesweit geplanten Informationskampagne sollten ferner Stammes- und Gemeinschaftsführer über die Notwendigkeit von Testamenten aufgeklärt und dazu angehalten werden, dieses Wissen mit anderen Vertretern ihrer Gemeinde zu teilen.
Keulder wies ferner darauf hin, dass die bestehende Gesetzgebung über den Umgang mit Nachlässen veraltert und verfassungsrechtlich fragwürdig sei, da sie "nach wie vor zwischen weißen, farbigen und schwarzen Bewohnern differenziert". Abgesehen davon seien auch unterschiedliche Ehebestimmungen in Kraft, wobei es selbst heute noch ein getrenntes Gesetz für jene Ehen gebe, "die nördlich der so genannten roten Linie geschlossen wurden".
Angesichts dieser Anomalie hofft Keulder, dass das Projekt der NID auch unter hiesigen Entscheidungsträgern eine Bewusstseinsförderung bewirken und diese dazu bewegen wird, die überholten Gesetzgebungen zu ersetzten, unter denen zurzeit vor allem Witwen zu leiden hätten.
Die Zuwendung ist die dritte Spende, die von Seiten der finnischen Botschaft für ein im Jahre 2002 begonnenes NID-Projekt geleistet wurde, das die Einwohner Namibias auf die Bedeutung von Testamenten hinweisen soll. So hat die finnische Botschaft bereits eine Summe von N$ 200000 für die Produktion einer Broschüre bereitgestellt, die als Anleitung für die Erstellung von Testamenten dienen soll. Das Heftlein, von dem zunächst 35000 Exemplare in englischer Sprache gedruckt wurden, ist seither in acht einheimische Sprachen übersetzt und davon weitere 85000 Stück gedruckt worden.
Der Direktor der NID, Theunis Keulder, erklärte die Bedeutung des Projekts gestern damit, dass vor allem Frauen in traditionellen Gemeinschaften nach dem Tod ihrer Ehemänner häufig ihren gesamten Besitz verlieren würden, weil sie nicht durch einen Nachlass abgesichert seien. Aus diesem Grunde würden Familienangehörige des Verstorbenen unter Anwendung traditionellen Gemeinschaftsrechts nach dessen Tod häufig seinen ganzen Besitz an sich bringen und die Witwe des Verstorbenen "mit leeren Händen dastehen".
Eine derartige Diskriminierung kann nach Einschätzung von Keulder nur durch ein rechtskräftiges Testament verhindert werden, dass Frauen gegenüber den Verwandten ihrer verstorbenen Ehemänner zur Geltung bringen könnten. Das Projekt der NID solle den Betroffenen in diesem Zusammenhang erklären, warum ein Testament wichtig und wie dieses zu verfassen ist. Während der landesweit geplanten Informationskampagne sollten ferner Stammes- und Gemeinschaftsführer über die Notwendigkeit von Testamenten aufgeklärt und dazu angehalten werden, dieses Wissen mit anderen Vertretern ihrer Gemeinde zu teilen.
Keulder wies ferner darauf hin, dass die bestehende Gesetzgebung über den Umgang mit Nachlässen veraltert und verfassungsrechtlich fragwürdig sei, da sie "nach wie vor zwischen weißen, farbigen und schwarzen Bewohnern differenziert". Abgesehen davon seien auch unterschiedliche Ehebestimmungen in Kraft, wobei es selbst heute noch ein getrenntes Gesetz für jene Ehen gebe, "die nördlich der so genannten roten Linie geschlossen wurden".
Angesichts dieser Anomalie hofft Keulder, dass das Projekt der NID auch unter hiesigen Entscheidungsträgern eine Bewusstseinsförderung bewirken und diese dazu bewegen wird, die überholten Gesetzgebungen zu ersetzten, unter denen zurzeit vor allem Witwen zu leiden hätten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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