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Protest begleitet GMO-Auflagen

Aufgewärmte Gentechnik-Kontroverse: Neue Regeln treten im Februar in Kraft
Clemens von Alten
Von Clemens von Alten, Windhoek

Annoncen hiesiger Lebensmittelproduzenten haben für einen Aufschrei gesorgt: Sowohl das Unternehmen Bokomo Namibia als auch die Firma NamibMills haben kurz vorm Jahreswechsel die Öffentlichkeit informiert, dass sie eine Erlaubnis beantragt haben, gentechnisch modifizierte Organismen (GMO) zu vermarkten.

Die Anzeigen haben die Debatte rund um Gesundheits- und Umweltbedenken wieder ins öffentliche Licht gerückt und gerade auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Während zahlreiche Personen zum Boykott der Antragssteller ausrufen, wurde auf der Plattform change.org eine Petition gestartet, die ein GMO-Verbot in Namibia verlangt und bereits über 10000 Unterstützer gefunden hat.

„Ein Verbot aller Produkte, die GMO enthalten, würde zu einem Mangel an Nahrungsmitteln in Namibia führen“, erklärte derweil Bokomo-Betriebschef Gabriel Badenhorst auf Nachfrage der AZ, der die GMO-Panik nicht nachvollziehen kann: „Es gibt keine schlüssigen Beweise, das gentechnisch verändertes Getreide negative Auswirkungen hat.“

Abgesehen von der Kontroverse sei der Import und Handel von GMO-Gütern in Namibia alles andere als eine Neuheit: „Seit Jahren werden gentechnisch veränderte Produkte nicht nur hierzulande sondern im gesamten südlichen Afrika produziert und konsumiert“, betonte Badenhorst. Bisher habe es allerdings kein konkretes Regelwerk für die Einfuhr dieser Güter gegeben – es seien lediglich Vorgaben des Landwirtschaftsministeriums und der Handelsagentur AMTA befolgt worden. „Diese Auflagen stellten lediglich sicher, dass die Produkte für den menschlichen Verzehr unbedenklich sind.“

Anfang Oktober vergangenen Jahres wurde schließlich ein Amtsblatt veröffentlicht, mit dem die folgenden GMO-Produkte künftig den Auflagen der Gesetzgebung biologischer Sicherheit (Biosafety Act 2006) entsprechend müssen: Raps, Baumwolle, Mais, Reis, Sojabohnen, Zuckerrohr, Kartoffeln und Weizen. „Nun muss alles dokumentiert und ein betroffenes Produkte entsprechend gekennzeichnet werden“, so der Bokomo-Betriebschef. Das neue Regelwerk trete am 6. Februar in Kraft.

Die in Tageszeitungen geschalteten Anzeigen seien Teil der jüngst amtlich veröffentlichten Bestimmungen. „Bokomo Namibia ist eines von vielen Unternehmen, die für den Import gentechnisch modifizierter Produkte nun eine Erlaubnis beantragen müssen“, sagte Badenhorst, laut dem künftig alle Vertriebspartner, Händler und Hersteller, die von dem Gesetz betroffen sind, entsprechende Genehmigungen einholen müssen. „Für jede Handelsware – wie zum Beispiel weißer Mais – muss ein gesonderter Antrag eingereicht werden.“

Die Anträge behandelt der Biosicherheitsrat der Kommission für Forschung, Wissenschaft und Technik (NCRST). Wer Einwände hat, soll sich an den Registerführer (Registrar, Biosafety Council, National Commission on Research, Science and Technology) in Windhoek wenden (Tel.: 061- 431 7000). Im Falle von Bokomo verstreiche die Widerspruchsfrist am 17. Januar (NamibMills: 27. Januar).

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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