Protestnote an Vereinte Nationen
Ovaherero und Nama machen in den USA auf sich aufmerksam
Von Stefan Fischer
Windhoek/New York
Der Verband mit dem Namen Association of Ovaherero/Ovambanderu Genocide in the USA (AOGU) hat in einer Pressemitteilung über seine Aktivitäten informiert. Demnach habe man die UN-Vollversamlung Ende September für eine „friedliche Demonstration" genutzt. „Der Grund (...) war, die vollständige Einbeziehung der Ovaherero- und Nama-Gemeinschaften in die aktuellen Genozid-Verhandlungen zwischen den Regierungen von Namibia und Deutschland zu fordern", wird Mekahako Pioo Komomungondo, Sprecherin der Otjiherero-sprachigen Gemeinschaft in den USA (OSCU), zitiert. Man wolle „auf unsere Unzufriedenheit hinweisen, mit welcher Art und Weise die Verhandlungen geführt werden, ohne die Parteien, die am meisten vom Völkermord betroffen waren, voll anzuerkennen", führte sie aus.
In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass sowohl Namibias Staatsoberhaupt Hage Geingob, als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel an der UN-Vollversammlung teilgenommen, aber „die Demonstranten gemieden" hätten. Komomungondo erklärte weiter: „Bis nicht alle betroffenen Gruppen am Verhandlungstisch präsent sind, werden wir weiterhin dem Präsidenten, den Deutschen und der Welt insgesamt unsere Unzufriedenheit zeigen."
Inzwischen wurde durch NMH-Recherchen bekannt, dass Ovaherero- und Nama-Gruppen wegen des o.g. Grundes eine offiziell Beschwerde bei diversen UN-Körperschaften eingereicht haben. Demnach hat die US-Anwaltskanzlei McCallion & Associates im Namen der Gruppen einen Brief formuliert, der u.a. an das UN-Sekretariat, an das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, an den Sekretär des Forums für einheimische Angelegenheiten sowie an die Abteilung für Wirtschafts- und Sozialangelegenheiten geschickt wurde. Darin komme zum Ausdruck, dass die Regierungen Namibias und Deutschlands darin versagt hätten, den Paramount-Chef Vekuii Rukoro und den Nama-Chef Dawid Fredericks als Repräsentanten ihrer jeweiligen Gruppen in die Gespräche einzubeziehen.
Es sei „zwingend notwendig, dass Ovaherero- und Nama-Repräsentanten in die Verhandlungen und irgendeine endgültige Einigung einbezogen werden", heißt es in dem Schreiben von Kenneth F. McCallion. Die Gruppen glaubten nicht daran, dass die namibische Regierung ihre Interessen „angemessen und ausreichend" repräsentiert. Der Kolonialkrieg von 1904-08 erfülle die klassische Definition des Völkermordes mit engen Parallelen zum Juden-Holocaust; aber dies werde von beiden Regierungen heruntergespielt, lautet ein Vorwurf.
Der ehemalige Minister Kazenambo Kazenambo spricht sich indes für einen „zeitweiligen" Abbruch der bilateralen Gespräche aus. „Es sieht so aus, als ob uns die aktuelle Herangehensweise nirgendwohin bringt", sagte er diese Woche auf NMH-Nachfrage. Er empfiehlt, das Thema vom Parlament behandeln zu lassen; dieses könnte Anhörungen für die Opfergruppen organisieren und deren Ergebnisse an die deutsche Regierung schicken. Die Nachkommen der Opfer hätten das Recht, an den Verhandlungen beteiligt zu sein, meint er. Er begründet, dass der Jüdische Weltverband als nichtstaatlicher Akteur ebenfalls an den Gesprächen über den Holocaust beteiligt gewesen sei.
Windhoek/New York
Der Verband mit dem Namen Association of Ovaherero/Ovambanderu Genocide in the USA (AOGU) hat in einer Pressemitteilung über seine Aktivitäten informiert. Demnach habe man die UN-Vollversamlung Ende September für eine „friedliche Demonstration" genutzt. „Der Grund (...) war, die vollständige Einbeziehung der Ovaherero- und Nama-Gemeinschaften in die aktuellen Genozid-Verhandlungen zwischen den Regierungen von Namibia und Deutschland zu fordern", wird Mekahako Pioo Komomungondo, Sprecherin der Otjiherero-sprachigen Gemeinschaft in den USA (OSCU), zitiert. Man wolle „auf unsere Unzufriedenheit hinweisen, mit welcher Art und Weise die Verhandlungen geführt werden, ohne die Parteien, die am meisten vom Völkermord betroffen waren, voll anzuerkennen", führte sie aus.
In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass sowohl Namibias Staatsoberhaupt Hage Geingob, als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel an der UN-Vollversammlung teilgenommen, aber „die Demonstranten gemieden" hätten. Komomungondo erklärte weiter: „Bis nicht alle betroffenen Gruppen am Verhandlungstisch präsent sind, werden wir weiterhin dem Präsidenten, den Deutschen und der Welt insgesamt unsere Unzufriedenheit zeigen."
Inzwischen wurde durch NMH-Recherchen bekannt, dass Ovaherero- und Nama-Gruppen wegen des o.g. Grundes eine offiziell Beschwerde bei diversen UN-Körperschaften eingereicht haben. Demnach hat die US-Anwaltskanzlei McCallion & Associates im Namen der Gruppen einen Brief formuliert, der u.a. an das UN-Sekretariat, an das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, an den Sekretär des Forums für einheimische Angelegenheiten sowie an die Abteilung für Wirtschafts- und Sozialangelegenheiten geschickt wurde. Darin komme zum Ausdruck, dass die Regierungen Namibias und Deutschlands darin versagt hätten, den Paramount-Chef Vekuii Rukoro und den Nama-Chef Dawid Fredericks als Repräsentanten ihrer jeweiligen Gruppen in die Gespräche einzubeziehen.
Es sei „zwingend notwendig, dass Ovaherero- und Nama-Repräsentanten in die Verhandlungen und irgendeine endgültige Einigung einbezogen werden", heißt es in dem Schreiben von Kenneth F. McCallion. Die Gruppen glaubten nicht daran, dass die namibische Regierung ihre Interessen „angemessen und ausreichend" repräsentiert. Der Kolonialkrieg von 1904-08 erfülle die klassische Definition des Völkermordes mit engen Parallelen zum Juden-Holocaust; aber dies werde von beiden Regierungen heruntergespielt, lautet ein Vorwurf.
Der ehemalige Minister Kazenambo Kazenambo spricht sich indes für einen „zeitweiligen" Abbruch der bilateralen Gespräche aus. „Es sieht so aus, als ob uns die aktuelle Herangehensweise nirgendwohin bringt", sagte er diese Woche auf NMH-Nachfrage. Er empfiehlt, das Thema vom Parlament behandeln zu lassen; dieses könnte Anhörungen für die Opfergruppen organisieren und deren Ergebnisse an die deutsche Regierung schicken. Die Nachkommen der Opfer hätten das Recht, an den Verhandlungen beteiligt zu sein, meint er. Er begründet, dass der Jüdische Weltverband als nichtstaatlicher Akteur ebenfalls an den Gesprächen über den Holocaust beteiligt gewesen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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