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Prowealth-Kunden droht Komplettverlust

Windhoek - In dem Liquidierungsverfahren gegen die insolventen Vermögensverwalter Prowealth hält der zwischenzeitliche Geschäftsführer und Anteilseigner der Firmengruppe, Pieter Lingenfelder, an seiner Darstellung fest, wonach er nichts über den Verbleib von rund 101 Millionen N$ wisse, die Kunden den Anlageverwaltern zur Investition anvertraut hatten.
"Ich kann es nicht sagen", war auch gestern seine stets wiederkehrende Antwort auf Fragen, wo das offenbar veruntreute Geld geblieben ist. Wie bereits am Montag berief sich Langenfelder auch gestern darauf, er habe von dem Firmengründer Riaan Potgieter keine Informationen darüber erhalten, wo dieser das Geld seiner Kunden angelegt hat. Potgieter hatte sich im Dezember 2008 das Leben genommen und dadurch das von ihm errichtete Kartenhaus bei Prowealth zum Einsturz gebracht.
Mit diversen E-Mails und Dokumenten von Buchprüfern konfrontiert musste Langenfelder gestern einräumen, dass er spätestens seit April 2007 "geahnt" habe, dass Potgieter das ihm anvertraute Geld nicht investiert, sondern zur Finanzierung von laufenden Ausgaben der Prowealth-Gruppe verwendet hatte. Außerdem gab er zu, dass "große Summen" von Prowealth Asset Managers und Prowealth Consult "zur freien Verfügung" in das Privatkonto von Potgieter überwiesen wurden.
Diesen Umstand habe er als "Laie" jedoch nicht hinterfragt, sondern sich auf die "Experten" verlassen, die als Buchprüfer für die Kontrolle des Finanzgebarens bei Prowealth zuständig gewesen seien. Auf die Frage von Advokat Jesse Schickerling, warum er als Direktor und Geschäftsführer von Prowealth Consult nur "passiv" die wiederkehrenden Warnungen der Buchprüfer zur Kenntnis genommen habe, antwortete Langenfelder: "Ich war für Personalfragen und Verwaltungsaufgaben zuständig und habe mich auf die Fachleute verlassen."
Nachdem die Buchprüfer wiederholt auf "Unregelmäßigkeiten" bei Prowealth hingewiesen haben, warnten sie die Verantwortlichen im Juni 2008 davor, dass sich diese im Falle "grob fahrlässigen Handels" strafbar machen würden und privat für die dabei entstandenen Verluste haftbar seien.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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