Prozess gegen Belgier wird eventuell eingestellt
Windhoek - Der strafrechtliche Prozess gegen den Miteigentümers der Autoverlei-Firma Asco Car Hire, Patrick Louis Maria Geyzen, der eine seiner Angestellten geschlagen haben soll, wurde am Freitag im Windhoeker Magistratsgericht auf den 30. April 2003 festgesetzt.
Staatsanwalt Henrico von Wielligh sagte auf Anfrage der AZ, dass die Anklage möglicherweise auf Misshandlung umgewandelt wird oder der strafrechtliche Prozess gegen Geyzen sogar gänzlich eingestellt werden muss. Der Grund dafür sei, dass zu wenig Beweise gegen den Angeklagten vorliegen. Es stünden dem Gericht zwar fünf Zeugenaussagen zur Verfügung, diese würden den Beschuldigten jedoch nicht ausreichend belasten und wären teilweise sogar zu Gunsten des Angeklagten.
Laut den Protokollen hätten die Augenzeugen von einem angeblichen Streit zwischen der Angestellten Joyce Ebenau und Geyzer nichts gehört und seien erst aufmerksam geworden, als die junge Frau zu Boden gefallen sei. Eine Aussage schildert sogar, dass die Angestellte wegen ihrer hohen Stöckelschuhe zu Boden stürzte, als sie sich umdrehte. Diese Erklärungen stehen jedoch im Widerspruch zu Angaben, die Augenzeugen nach dem Vorfall am 1. Oktober dieses Jahres gegenüber der AZ gemacht hatten.
Die ehemalige Angestellte von Asco Car Hire, die eine heftige Auseinandersetzung mit ihrem Vorgesetzten Geyzer gehabt haben und von diesem geschlagen worden sein soll, musste nach dem Vorfall mit zwei Platzwunden am Kopf genäht werden. Des Weiteren erlitt Ebenau blaue Flecken an den Armen sowie am Oberkörper. Der Auseinandersetzung soll ein Disput über eine angeblich unbegründete Gehaltskürzung und ein Streit über andere Arbeitsangelegenheiten vorausgegangen sein.
Geyzer, der die junge Frau vor Kunden an den Haaren aus dem Gebäude gezerrt haben soll, wurde anschließend von der Polizei verhaftet. Er befindet sich gegen Kaution auf freiem Fuß. Ebenau hat eine Zivilklage in Höhe von N$ 200000 sowie eine Klage am Arbeitsgericht von N$ 48000 gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber eingereicht.
Staatsanwalt Henrico von Wielligh sagte auf Anfrage der AZ, dass die Anklage möglicherweise auf Misshandlung umgewandelt wird oder der strafrechtliche Prozess gegen Geyzen sogar gänzlich eingestellt werden muss. Der Grund dafür sei, dass zu wenig Beweise gegen den Angeklagten vorliegen. Es stünden dem Gericht zwar fünf Zeugenaussagen zur Verfügung, diese würden den Beschuldigten jedoch nicht ausreichend belasten und wären teilweise sogar zu Gunsten des Angeklagten.
Laut den Protokollen hätten die Augenzeugen von einem angeblichen Streit zwischen der Angestellten Joyce Ebenau und Geyzer nichts gehört und seien erst aufmerksam geworden, als die junge Frau zu Boden gefallen sei. Eine Aussage schildert sogar, dass die Angestellte wegen ihrer hohen Stöckelschuhe zu Boden stürzte, als sie sich umdrehte. Diese Erklärungen stehen jedoch im Widerspruch zu Angaben, die Augenzeugen nach dem Vorfall am 1. Oktober dieses Jahres gegenüber der AZ gemacht hatten.
Die ehemalige Angestellte von Asco Car Hire, die eine heftige Auseinandersetzung mit ihrem Vorgesetzten Geyzer gehabt haben und von diesem geschlagen worden sein soll, musste nach dem Vorfall mit zwei Platzwunden am Kopf genäht werden. Des Weiteren erlitt Ebenau blaue Flecken an den Armen sowie am Oberkörper. Der Auseinandersetzung soll ein Disput über eine angeblich unbegründete Gehaltskürzung und ein Streit über andere Arbeitsangelegenheiten vorausgegangen sein.
Geyzer, der die junge Frau vor Kunden an den Haaren aus dem Gebäude gezerrt haben soll, wurde anschließend von der Polizei verhaftet. Er befindet sich gegen Kaution auf freiem Fuß. Ebenau hat eine Zivilklage in Höhe von N$ 200000 sowie eine Klage am Arbeitsgericht von N$ 48000 gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber eingereicht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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