Prozess gegen Eichhoff vertagt
Verfahren um des Mordes angeklagten Farmer auf Januar verschoben
Windhoek (ms) • Nur einen Tag nach dem lange verzögerten Beginn der Beweisaufnahme ist der Prozess gegen den des Mordes angeklagten Farmer Karl Eichhoff auf kommendes Jahr vertagt worden.
Die Beweisführung hatte am Donnerstag mit der Vernehmung des Zeugen Jochen Mengo begonnen, der nach eigener Aussage die Leiche des von Eichhoff angeblich erschossenen und in einem Erdferkelloch verborgenen Cornelius Slinger (51) gefunden hat (AZ berichtete). Während dessen Befragung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft über vier schriftliche Stellungnahmen des Zeugen verfügt, von denen die Polizei zwei handschriftlich protokolliert und zwei getippt hat.
Nach Einsicht in die eidesstattlichen Erklärungen führte die Verteidigung an, dass sich diese inhaltlich zum Teil erheblich unterscheiden und den Verdacht nahelegen würden, der Zeuge habe seine Darstellung nachträglich verändert und damit eventuell verfälscht. Um diese Frage zu klären, müssen der oder die Polizisten befragt werden, die an der Protokollierung der Aussage beteiligt waren und offenbar nicht kurzfristig verfügbar sind.
Weil Verteidiger Willhelm Visser während der ursprünglich geplanten Fortsetzung der Verhandlung im August bereits andere Verpflichtungen hat, musste diese auf den 29. Januar 2018 verschoben werden.
Eichhoff beteuert, das Opfer versehentlich getroffen zu haben, als er am 6. Oktober 2013 auf seiner Farm Vergenoeg auf einige Hunde geschossen habe, die er mutmaßlichen Wilderern zugeordnet habe (AZ berichtete).
Die Beweisführung hatte am Donnerstag mit der Vernehmung des Zeugen Jochen Mengo begonnen, der nach eigener Aussage die Leiche des von Eichhoff angeblich erschossenen und in einem Erdferkelloch verborgenen Cornelius Slinger (51) gefunden hat (AZ berichtete). Während dessen Befragung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft über vier schriftliche Stellungnahmen des Zeugen verfügt, von denen die Polizei zwei handschriftlich protokolliert und zwei getippt hat.
Nach Einsicht in die eidesstattlichen Erklärungen führte die Verteidigung an, dass sich diese inhaltlich zum Teil erheblich unterscheiden und den Verdacht nahelegen würden, der Zeuge habe seine Darstellung nachträglich verändert und damit eventuell verfälscht. Um diese Frage zu klären, müssen der oder die Polizisten befragt werden, die an der Protokollierung der Aussage beteiligt waren und offenbar nicht kurzfristig verfügbar sind.
Weil Verteidiger Willhelm Visser während der ursprünglich geplanten Fortsetzung der Verhandlung im August bereits andere Verpflichtungen hat, musste diese auf den 29. Januar 2018 verschoben werden.
Eichhoff beteuert, das Opfer versehentlich getroffen zu haben, als er am 6. Oktober 2013 auf seiner Farm Vergenoeg auf einige Hunde geschossen habe, die er mutmaßlichen Wilderern zugeordnet habe (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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