Prozess-Posse beigelegt
Windhoek - Der Anwalt Nolan Swarts hat sich außergerichtlich mit einem Verkehrspolizisten geeinigt und damit vorzeitig einen Prozess beendet, der unter seinen Kollegen große Heiterkeit ausgelöst hat.
Nach Darstellung von Swartz sei er am 2. Juni 2011 auf dem Weg nach Swakopmund von dem Verkehrsbeamten Kandavazu wegen einer Geschwindigkeitsübertretung angehalten worden. Als er (Swartz) den Polizisten aufgefordert habe, ihm das "Kalibrierungszertifikat" des Radargeräts zu zeigen, sei dieser "wütend" geworden und habe den Anwalt seinerseits angehalten, ihm das Warndreieck seines Wagens zu zeigen.
Anschließend habe der Polizist ihn angewiesen, die Scheinwerfer, Bremslichter, Blinker und Scheibenwischer seines Fahrzeugs zu betätigen. Dabei sei dem Beamten aufgefallen, dass die Fensterkurbel an der Fahrerseite fehlte. Obwohl er (Swarts) dem Polizisten versichert habe, das Fenster dennoch betätigen zu können, habe der Beamte den Wagen für fahruntauglich erklärt. Außerdem habe er Swarts zwei Strafzettel wegen Geschwindigkeitsübertretung und wegen einer fehlenden Autoplakette ausgestellt, obwohl die Plakette vorhanden gewesen sei.
Die Einigung sieht vor, dass Swarts entgegen der Anordnung des Polizisten seinen Wagen nicht zum Fahrtauglichkeits-Test bringen muss und die von Kandavazu beschlagnahmte Zulassungsplakette zurückerhält.
Nach Darstellung von Swartz sei er am 2. Juni 2011 auf dem Weg nach Swakopmund von dem Verkehrsbeamten Kandavazu wegen einer Geschwindigkeitsübertretung angehalten worden. Als er (Swartz) den Polizisten aufgefordert habe, ihm das "Kalibrierungszertifikat" des Radargeräts zu zeigen, sei dieser "wütend" geworden und habe den Anwalt seinerseits angehalten, ihm das Warndreieck seines Wagens zu zeigen.
Anschließend habe der Polizist ihn angewiesen, die Scheinwerfer, Bremslichter, Blinker und Scheibenwischer seines Fahrzeugs zu betätigen. Dabei sei dem Beamten aufgefallen, dass die Fensterkurbel an der Fahrerseite fehlte. Obwohl er (Swarts) dem Polizisten versichert habe, das Fenster dennoch betätigen zu können, habe der Beamte den Wagen für fahruntauglich erklärt. Außerdem habe er Swarts zwei Strafzettel wegen Geschwindigkeitsübertretung und wegen einer fehlenden Autoplakette ausgestellt, obwohl die Plakette vorhanden gewesen sei.
Die Einigung sieht vor, dass Swarts entgegen der Anordnung des Polizisten seinen Wagen nicht zum Fahrtauglichkeits-Test bringen muss und die von Kandavazu beschlagnahmte Zulassungsplakette zurückerhält.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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