Prozessausgang mit 3 Szenarios
Windhoek - Der am Montag erwartete Prozessausgang der Wahlklage von neun Oppositionsparteien gegen die Namibische Wahlkommission (ECN) stellt die Regierung vor drei Möglichkeiten. Dieses Szenario hat der Prof. Nico Horn, Dekan der Rechtsfakultät der Universität von Namibia (UNAM), am Donnerstag in einer akademischen Gesprächsrunde umrissen. Erstens: Im Falle einer verordneten Nachzählung muss die Regierung das Ergebnis abwarten, wodurch sich die jetzige Anzahl der Parlamentssitze der Parteien und damit ihre Einflussnahme in der Nationalversammlung verändern kann.
Zweitens: Im Falle, dass das Oberste Gericht das Ergebnis der Wahl aufgrund der Defekte, die die Wahlkommission verursacht und zugelassen hat, für null und nichtig erklärt, müssten die Nationalversammlung und das Kabinett sofort aufgelöst werden. Präsident Pohamba müsste laut Prof. Horn vorübergehend mit den sechs von ihm ernannten Mitgliedern der Nationalversammlung regieren und Neuwahlen ausrufen oder er könnte der Opposition ein Angebot zur Teilnahme an einer "Einheitsregierung" machen.
Drittens: Für den Fall, dass das Gericht die Klagen als unwesentlich abweist, würde der Status quo erhalten.
Zweitens: Im Falle, dass das Oberste Gericht das Ergebnis der Wahl aufgrund der Defekte, die die Wahlkommission verursacht und zugelassen hat, für null und nichtig erklärt, müssten die Nationalversammlung und das Kabinett sofort aufgelöst werden. Präsident Pohamba müsste laut Prof. Horn vorübergehend mit den sechs von ihm ernannten Mitgliedern der Nationalversammlung regieren und Neuwahlen ausrufen oder er könnte der Opposition ein Angebot zur Teilnahme an einer "Einheitsregierung" machen.
Drittens: Für den Fall, dass das Gericht die Klagen als unwesentlich abweist, würde der Status quo erhalten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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