Prozessverschleppung dauert an
Angeklagte verzögern Rechtsprechung – Möller-Verfahren droht Stillstand
Von Marc Springer
Windhoek
Nachdem die bereits lange verzögerte Beweisaufnahme am Montag verschoben wurde, weil ein Dolmetscher fehlte, konnte die Zeugenbefragung auch gestern nicht beginnen, weil der Hauptangeklagte Panduleni Gotlieb angeblich nicht vorbereitet war. Um diesen Umstand zu belegen ließ ihn sein Verteidiger Jarmaine Muchali in den Zeugenstand rufen.
Dort gab Gotlieb (33) zu Protokoll er habe erst am 13. September die Unterlagen der Staatsanwaltschaft erhalten, in der die Ermittlungsergebnisse der Polizei, eidesstattliche Erklärungen von Zeugen, Fotos vom Tatort und andere Informationen über gesammelte Beweise der Anklage enthalten sind. Da er selbst kein Englisch beherrsche und deshalb auf die Hilfestellung eines Mitgefangenen angewiesen sei, der ihm nur am Wochenende assistieren könne, habe er bisher erst fünf Seiten der Akte bewältigt.
Gemessen an diesem geringen Fortschritt werde es acht bis 12 Monate dauern, bis er sich in die Unterlagen eingelesen habe und seinem Anwalt Instruktionen geben könne. Schließlich befinde sich in seiner Zelle kein Mitgefangener, der ihm beim Studium der Akten behilflich sein könne und sei es Dolmetschern und Wärtern im Gefängnis untersagt, Untersuchungshäftlingen bei der Interpretation von prozessrelevanten Akten zu unterstützen.
„Ich versuche nicht das Verfahren zu verzögern, sondern lediglich mein Recht auf einen fairen Prozess zu verteidigen“, versicherte Gotlieb über eine Dolmetscherin mehrmals. Schließlich gehe es in der Verhandlung „um mein Leben“ und werde er nicht riskieren, wegen mangelnder Vorbereitung „für etwas büßen zu müssen, das ich nicht getan habe“.
Staatsanwalt Martino Olivier widersprach dem mit Hinweis darauf, dass Gotlieb bereits drei Verteidiger entpflichtet habe. Er spiele also nachweislich auf Zeit und wolle das Verfahren durch den neuerlichen Antrag weiter verzögern. Dies sei unzulässig, weil es nicht nur das Recht der vier Mitangeklagten auf ein zügiges Verfahren verletze, sondern auch die vorgeladenen Zeugen tangiere, die teilweise über weite Distanzen anreisen müssten. Ferner bezeichnete es Olivier als „ungeheuerlich“, dass sich Gotlieb offenbar von einem Mitgefangenen beraten lasse, obwohl sein Anwalt für eben diese Tätigkeit bezahlt werde.
Kurz nach dieser Erwiderung von Olivier kündigte Verteidiger Mese Tjituri an, dass er von seinem Mandanten David Tashiya entlassen worden sei. Dieser bestätigte dies anschließend und begründete die Maßnahme damit, Tjituri habe sich nicht an seine Anweisungen gehalten. Weil Tashiya folglich neuen Rechtsbeistand benötigt, wird das Verfahren auch dann nicht zeitnah fortgesetzt werden können, falls Richterin Dinnah Usiku in einem für morgen angekündigten Zwischenurteil den Antrag von Gotlieb verwerfen sollte.
Tashiya und Gottlieb wird vorgeworfen, in gemeinschaftlicher Absicht mit ihren mutmaßlichen Komplizen David Shekundja (33), Malakia Shiweda (31) und Elly Hinaivali (33) in der Nacht zum 17. Juni 2016 in das Haus des Deutschsprachigen Hans-Jörg Möller (50) in Walvis Bay eingedrungen zu sein. Dort sollen sie jenen durch einen Schuss in den Magen tödlich verletzt haben, als er seiner von den Eindringlingen gefesselten und mit einem Messer bedrohten Frau Carol-Ann zur Hilfe habe eilen wollen. Anschließend sollen die Täter diverse Wertsachen entwendet haben und geflohen sein (AZ berichtete).
Windhoek
Nachdem die bereits lange verzögerte Beweisaufnahme am Montag verschoben wurde, weil ein Dolmetscher fehlte, konnte die Zeugenbefragung auch gestern nicht beginnen, weil der Hauptangeklagte Panduleni Gotlieb angeblich nicht vorbereitet war. Um diesen Umstand zu belegen ließ ihn sein Verteidiger Jarmaine Muchali in den Zeugenstand rufen.
Dort gab Gotlieb (33) zu Protokoll er habe erst am 13. September die Unterlagen der Staatsanwaltschaft erhalten, in der die Ermittlungsergebnisse der Polizei, eidesstattliche Erklärungen von Zeugen, Fotos vom Tatort und andere Informationen über gesammelte Beweise der Anklage enthalten sind. Da er selbst kein Englisch beherrsche und deshalb auf die Hilfestellung eines Mitgefangenen angewiesen sei, der ihm nur am Wochenende assistieren könne, habe er bisher erst fünf Seiten der Akte bewältigt.
Gemessen an diesem geringen Fortschritt werde es acht bis 12 Monate dauern, bis er sich in die Unterlagen eingelesen habe und seinem Anwalt Instruktionen geben könne. Schließlich befinde sich in seiner Zelle kein Mitgefangener, der ihm beim Studium der Akten behilflich sein könne und sei es Dolmetschern und Wärtern im Gefängnis untersagt, Untersuchungshäftlingen bei der Interpretation von prozessrelevanten Akten zu unterstützen.
„Ich versuche nicht das Verfahren zu verzögern, sondern lediglich mein Recht auf einen fairen Prozess zu verteidigen“, versicherte Gotlieb über eine Dolmetscherin mehrmals. Schließlich gehe es in der Verhandlung „um mein Leben“ und werde er nicht riskieren, wegen mangelnder Vorbereitung „für etwas büßen zu müssen, das ich nicht getan habe“.
Staatsanwalt Martino Olivier widersprach dem mit Hinweis darauf, dass Gotlieb bereits drei Verteidiger entpflichtet habe. Er spiele also nachweislich auf Zeit und wolle das Verfahren durch den neuerlichen Antrag weiter verzögern. Dies sei unzulässig, weil es nicht nur das Recht der vier Mitangeklagten auf ein zügiges Verfahren verletze, sondern auch die vorgeladenen Zeugen tangiere, die teilweise über weite Distanzen anreisen müssten. Ferner bezeichnete es Olivier als „ungeheuerlich“, dass sich Gotlieb offenbar von einem Mitgefangenen beraten lasse, obwohl sein Anwalt für eben diese Tätigkeit bezahlt werde.
Kurz nach dieser Erwiderung von Olivier kündigte Verteidiger Mese Tjituri an, dass er von seinem Mandanten David Tashiya entlassen worden sei. Dieser bestätigte dies anschließend und begründete die Maßnahme damit, Tjituri habe sich nicht an seine Anweisungen gehalten. Weil Tashiya folglich neuen Rechtsbeistand benötigt, wird das Verfahren auch dann nicht zeitnah fortgesetzt werden können, falls Richterin Dinnah Usiku in einem für morgen angekündigten Zwischenurteil den Antrag von Gotlieb verwerfen sollte.
Tashiya und Gottlieb wird vorgeworfen, in gemeinschaftlicher Absicht mit ihren mutmaßlichen Komplizen David Shekundja (33), Malakia Shiweda (31) und Elly Hinaivali (33) in der Nacht zum 17. Juni 2016 in das Haus des Deutschsprachigen Hans-Jörg Möller (50) in Walvis Bay eingedrungen zu sein. Dort sollen sie jenen durch einen Schuss in den Magen tödlich verletzt haben, als er seiner von den Eindringlingen gefesselten und mit einem Messer bedrohten Frau Carol-Ann zur Hilfe habe eilen wollen. Anschließend sollen die Täter diverse Wertsachen entwendet haben und geflohen sein (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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