Präsident begnadigt hunderte Straftäter
Windhoek - Präsident Sam Nujoma hat anlässlich des 13. Unabhängigkeitstages am Freitag 1284 Straftäter begnadigt und weiteren 451 Strafaufschub gewährt. Wie jedes Jahr bei den Unabhängigkeitsfeiern hat Nujoma damit auf den Artikel 32, Absatz 3(d) der namibischen Verfassung zurückgegriffen, der es dem Staatsoberhaupt erlaubt, Gefangene zu begnadigen.
Nutznießer dieser Aktion sind Gefangene, die drei Jahre oder weniger von ihrer Strafe abgesessen haben, jugendliche Straftäter, weibliche Gefangene, die mindestens im sechsten Monat schwanger sind, Gefängnisinsassen im Alter von 60 Jahren oder mehr sowie Straftäter, die auf Bewährung freigelassen wurden. Wer laut Gesetz ausdrücklich nicht für eine Begnadigung in Frage kommt, sind Straftäter, die der Vergewaltigung, des Mordes, bewaffneten Raubüberfalls oder des Verrats für schuldig befunden wurden.
Die Gefangenen, die er begnadigt habe, so der Präsident in seiner Ansprache, seien solche, die positiv auf die Rehabilitationsprogramme des Ministeriums für Gefängnisse und Strafvollzug reagiert hätten. Deshalb solle diese Aktion auch nicht dahingehend interpretiert werden, dass gefährliche Kriminelle auf die Gesellschaft losgelassen würden. "Diese Geste muss als Teil unserer Bemühungen gesehen werden, Straftäter zu rehabilitieren und ihnen eine zweite Chance zu einem ehrlichen und gesetzestreuen Leben zu geben", so Nujoma. Der Präsident rief die begnadigten Gefangenen auf, diese Chance nicht zu missbrauchen und nicht zu ihren "vormals destruktiven Verhaltensweisen" zurückzukehren. Er apellierte des Weiteren an die Gemeinden, in die die Gefangenen zurückkehren werden, die Straftäter aufzunehmen und ihnen bei der Re-Integration in die Gesellschaft behilflich zu sein.
Nutznießer dieser Aktion sind Gefangene, die drei Jahre oder weniger von ihrer Strafe abgesessen haben, jugendliche Straftäter, weibliche Gefangene, die mindestens im sechsten Monat schwanger sind, Gefängnisinsassen im Alter von 60 Jahren oder mehr sowie Straftäter, die auf Bewährung freigelassen wurden. Wer laut Gesetz ausdrücklich nicht für eine Begnadigung in Frage kommt, sind Straftäter, die der Vergewaltigung, des Mordes, bewaffneten Raubüberfalls oder des Verrats für schuldig befunden wurden.
Die Gefangenen, die er begnadigt habe, so der Präsident in seiner Ansprache, seien solche, die positiv auf die Rehabilitationsprogramme des Ministeriums für Gefängnisse und Strafvollzug reagiert hätten. Deshalb solle diese Aktion auch nicht dahingehend interpretiert werden, dass gefährliche Kriminelle auf die Gesellschaft losgelassen würden. "Diese Geste muss als Teil unserer Bemühungen gesehen werden, Straftäter zu rehabilitieren und ihnen eine zweite Chance zu einem ehrlichen und gesetzestreuen Leben zu geben", so Nujoma. Der Präsident rief die begnadigten Gefangenen auf, diese Chance nicht zu missbrauchen und nicht zu ihren "vormals destruktiven Verhaltensweisen" zurückzukehren. Er apellierte des Weiteren an die Gemeinden, in die die Gefangenen zurückkehren werden, die Straftäter aufzunehmen und ihnen bei der Re-Integration in die Gesellschaft behilflich zu sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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