Präsidiale Immunität
Die sambische Politik ist mit dem neuen Präsidenten Levy Mwanawasa in Bewegung geraten. Sie setzt sich deutlich vom Nachbarn Simbabwe ab und wirft weitere Fragen auf.
Mwanawasa will mit dem sambischen Parlament den Rechtsweg ebnen, so dass sein abgewählter Vorgänger Frederick Chiluba der Korruption angeklagt werden kann. Dieser Antrag wird vom Obergericht in Lusaka jedoch in Frage gestellt.
Es steht jetzt nicht zur Debatte, ob Mwanawasa sich an seinem Vorgänger rächen oder ob er tatsächlich Korruption ahnden möchte und dabei nicht vor der Person des vorigen Präsidenten Halt machen möchte. Hier geht es vielmehr um die Frage der Immunität des Präsidenten vor den sonst üblichen Strafgesetzen, die für gewöhnliche Bürger gelten. Präsidenten werden in Afrika häufig durch Gewalt, manchmal durch Wahlen und einige schließlich durch das Gesetz des Alterns aus ihrem Amt entfernt. Damit ist ihr Kapitel abgeschlossen.
Sollte es Mwanawasa gelingen, seinen Vorgänger gesetzlich zu belangen, würde er auf dem Kontinent Geschichte machen. Wichtig ist, dass sowohl das sambische Parlament als auch das Obergericht in Lusaka darauf achten, dass ein Korruptionsverfahren gegen Chiluba und andere im Rahmen der Verfassung und der unabhängigen Rechtsprechung bleibt und nicht zum Volkstribunal im Interesse der neuen Machthaber wird.
Sollte es Mwanawasa gelingen, den juristisch korrekten Weg zu beschreiten, dürfte dies zum bedeutsamen Präzedenzfall in der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika und vor allem für Simbabwe werden, wo die Korruption und das illegale Handeln des Präsidenten Mugabe mit Händen zu greifen sind.
Die namibische Verfassung stellt unter Artikel 31 den Präsidenten ebenfalls unter Immunität vor Straf- und Zivilverfahren, was auch für die Zeit nach Niederlegung seines Amtes gilt, solange er eine frühere Handlung in seiner offiziellen Eigenschaft begangen hat.
Was Mwanawasa auch immer erreichen mag, er hat mit seinem Antrag dennoch eine notwendige Forderung angerührt: Präsidenten sollten sich nicht über dem Gesetz wähnen. Derweil dieser Grundsatz das Staatsoberhaupt wieder gehörig zum Bürger machen würde, bleibt es ebenso wichtig, dass die demokratische Kultur transparent und stark genug ist, den Präsidenten schon im Amt "auf frischer Tat zu ertappen" und sofort zu belangen.
Mwanawasa will mit dem sambischen Parlament den Rechtsweg ebnen, so dass sein abgewählter Vorgänger Frederick Chiluba der Korruption angeklagt werden kann. Dieser Antrag wird vom Obergericht in Lusaka jedoch in Frage gestellt.
Es steht jetzt nicht zur Debatte, ob Mwanawasa sich an seinem Vorgänger rächen oder ob er tatsächlich Korruption ahnden möchte und dabei nicht vor der Person des vorigen Präsidenten Halt machen möchte. Hier geht es vielmehr um die Frage der Immunität des Präsidenten vor den sonst üblichen Strafgesetzen, die für gewöhnliche Bürger gelten. Präsidenten werden in Afrika häufig durch Gewalt, manchmal durch Wahlen und einige schließlich durch das Gesetz des Alterns aus ihrem Amt entfernt. Damit ist ihr Kapitel abgeschlossen.
Sollte es Mwanawasa gelingen, seinen Vorgänger gesetzlich zu belangen, würde er auf dem Kontinent Geschichte machen. Wichtig ist, dass sowohl das sambische Parlament als auch das Obergericht in Lusaka darauf achten, dass ein Korruptionsverfahren gegen Chiluba und andere im Rahmen der Verfassung und der unabhängigen Rechtsprechung bleibt und nicht zum Volkstribunal im Interesse der neuen Machthaber wird.
Sollte es Mwanawasa gelingen, den juristisch korrekten Weg zu beschreiten, dürfte dies zum bedeutsamen Präzedenzfall in der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika und vor allem für Simbabwe werden, wo die Korruption und das illegale Handeln des Präsidenten Mugabe mit Händen zu greifen sind.
Die namibische Verfassung stellt unter Artikel 31 den Präsidenten ebenfalls unter Immunität vor Straf- und Zivilverfahren, was auch für die Zeit nach Niederlegung seines Amtes gilt, solange er eine frühere Handlung in seiner offiziellen Eigenschaft begangen hat.
Was Mwanawasa auch immer erreichen mag, er hat mit seinem Antrag dennoch eine notwendige Forderung angerührt: Präsidenten sollten sich nicht über dem Gesetz wähnen. Derweil dieser Grundsatz das Staatsoberhaupt wieder gehörig zum Bürger machen würde, bleibt es ebenso wichtig, dass die demokratische Kultur transparent und stark genug ist, den Präsidenten schon im Amt "auf frischer Tat zu ertappen" und sofort zu belangen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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