Psychiater der Vergewaltigung angeklagt
Facharzt aus Swakopmund soll Patientin betäubt und sexuell missbraucht haben
Windhoek (ms) – In dem ersten Fall seiner Art muss sich derzeit ein Psychiater am Obergericht dem Vorwurf stellen, eine Patientin sexuell missbraucht zu haben.
Der aus Südafrika stammende und in Swakopmund praktizierende Angeklagte Pieter van der Westhuizen ist am Donnerstag erstmals zu einer Vorverhandlung vor Richter Christie Liebenberg am Obergericht in Windhoek erschienen, nachdem sein Fall vom Magistratsgericht in Swakopmund dorthin verwiesen wurde.
Der Psychiater muss sich auf insgesamt fünf Anklagepunkte verantworten, darunter Vergewaltigung in drei Fällen, sexuelle Nötigung und versuchter Mord. Konkret wird ihm zur Last gelegt, eine Patientin durch Medikamente gefügig gemacht und sich dann an ihr vergangen zu haben. In der Klagebegründung von Staatsanwältin Innocentia Nyoni wird dieser Vorwurf dahingehend präzisiert, van der Westhuizen habe die aus Otjiwarongo stammende Geschädigte K. am 7. November 2015 in seiner Praxis in Swakopmund zur Konsultation empfangen, ihr einige Medikamente verschrieben und sie beauftragt, am nächsten Tag zurückzukehren.
Nachdem K. die Medikamente eingenommen habe, habe sie eine Panikattacke erlitten und sei „auf schnellstem Wege“ von einer Freundin in die Praxis des Psychiaters gebracht worden, der jene aufgefordert habe, ihn und das Opfer allein zu lassen. Dann soll er K. weitere Medikamente verabreicht und sich an ihr vergangen haben. Der Vorwurf des versuchten Mordes wird in der Klageschrift nicht präzisiert, hängt aber vermutlich mit der potenziell fatalen Wechselwirkung der K. verabreichten Betäubungsmitteln Valium, Ativan und Ritalin zusammen.
Van der Westhuizen wird von drei Anwälten aus Südafrika verteidigt und sein Verfahren auf den 21. Juni vertagt.
Der aus Südafrika stammende und in Swakopmund praktizierende Angeklagte Pieter van der Westhuizen ist am Donnerstag erstmals zu einer Vorverhandlung vor Richter Christie Liebenberg am Obergericht in Windhoek erschienen, nachdem sein Fall vom Magistratsgericht in Swakopmund dorthin verwiesen wurde.
Der Psychiater muss sich auf insgesamt fünf Anklagepunkte verantworten, darunter Vergewaltigung in drei Fällen, sexuelle Nötigung und versuchter Mord. Konkret wird ihm zur Last gelegt, eine Patientin durch Medikamente gefügig gemacht und sich dann an ihr vergangen zu haben. In der Klagebegründung von Staatsanwältin Innocentia Nyoni wird dieser Vorwurf dahingehend präzisiert, van der Westhuizen habe die aus Otjiwarongo stammende Geschädigte K. am 7. November 2015 in seiner Praxis in Swakopmund zur Konsultation empfangen, ihr einige Medikamente verschrieben und sie beauftragt, am nächsten Tag zurückzukehren.
Nachdem K. die Medikamente eingenommen habe, habe sie eine Panikattacke erlitten und sei „auf schnellstem Wege“ von einer Freundin in die Praxis des Psychiaters gebracht worden, der jene aufgefordert habe, ihn und das Opfer allein zu lassen. Dann soll er K. weitere Medikamente verabreicht und sich an ihr vergangen haben. Der Vorwurf des versuchten Mordes wird in der Klageschrift nicht präzisiert, hängt aber vermutlich mit der potenziell fatalen Wechselwirkung der K. verabreichten Betäubungsmitteln Valium, Ativan und Ritalin zusammen.
Van der Westhuizen wird von drei Anwälten aus Südafrika verteidigt und sein Verfahren auf den 21. Juni vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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