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Quarantäne für 15 Farmen im Kap

Im Quarantänegebiet in Südafrika werden wegen des Ausbruchs der Geflügelgrippe 6000 Strauße getötet. Namibia verhängte nach dem Ausfuhrverbot der Südafrikaner ein Importverbot auf Geflügelprodukte und lebende Vögel jeglicher Art. Bei dem Virus handelt es sich nicht um den gleichen wie im Fernen Osten.

Windhoek - Etwa 6000 Strauße werden auf Farmen im Blue Crane-Stadtgebiet in der östlichen Kapprovinz notgeschlachtet, nachdem auf zwei Farmen die Vogelgrippe ausgebrochen war. Am vergangenen Freitag hat Südafrika auf Grund der Krankheit sämtliche Ausfuhr von Geflügelfleisch, Eiern und Vögeln jeglicher Art verboten. Namibische Unternehmen und Eierproduzenten sind durch diese Entscheidung betroffen, da sämtliche Legehennen in Namibia aus Südafrika eingeführt werden und dreißig Prozent des hiesigen Hühnereierbedarfs aus dem südlichen Nachbarland gedeckt wird (AZ berichtete).

Bei dem Virus handelt es sich nicht um den auch für Menschen gefährlichen H5N1 Virus, der im Fernen Osten grassiert, sondern um den für Menschen ungefährlichen Typ H5N2, bestätigte Njadubulo Enduli, stellvertretende Direktorin der südafrikanischen Veterinärbehörde, gegenüber der AZ. "Wir beobachten die Situation und haben frühzeitig alle nötigen Kontrollmaßnahmen ergriffen. Es besteht die Möglichkeit, dass das Ausfuhrverbot nicht drei Monate andauern wird, aber die augenblickliche Situation lässt noch keine neuen Entschlüsse zu", sagte Enduli.

Südafrikas Landwirtschaftsminister Thoko Didiza traf sich am Dienstagnachmittag in Port Elisabeth mit Vertretern der Regierung, der südafrikanischen Geflügelproduzenten-Vereinigung und der Straußenindustrie sowie den betroffenen Straußenfarmern, um die Kontrollmaßnahmen zu besprechen. Um die betroffenen beiden Farmen wurde ein Quarantänegebiet in einem Radius von 30 Kilometern geschaffen, alle Strauße und Geflügel in diesem Gebiet müssen notgeschlachtet werden. Kein Federvieh, Strauße oder Ziervögel sowie Produkte von Vögeln dürfen in das oder aus dem besagten Gebiet befördert werden. In Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein wurde eine Tötungsmethode vereinbart, heißt es in einer Presseerklärung des Landwirtschaftsministeriums von Südafrika vom 10. August. Südafrikanische Farmer, die einen wirtschaftlichen Schaden durch den Ausbruch der Vogelgrippe und die daraus resultierenden Exportverbote erlitten haben, erhalten eine Vergütung im Rahmen des Gesetzes für Tierkrankheiten, sagte Minister Didiza.

Ein Angestellter der südafrikanischen Veterinärbehörde, der namentlich nicht genannt werden wollte und in regelmäßigem Kontakt mit Vertretern der hiesigen Behörde steht, sagte gegenüber der AZ, dass eine Ausnahmeregelung getroffen werden könnte, wenn die namibische Veterinärbehörde der Meinung ist, dass die Einfuhr von Geflügel und -produkten aus nicht betroffenen Provinzen in Südafrika keine Gefahr für Namibia darstellen würde. Dr. Archie Norval, Direktor der namibischen Veterinärbehörde, sagte auf Nachfrage, dass selbst, wenn Namibia diesen Wunsch äußern würde, dies nicht möglich wäre, da Südafrika als Ausfuhrland die Versicherung geben müsse, dass die Produkte frei von jeglichen Krankheiten seien. "Sollte nach der Ausnahmereglung die Krankheit in Namibia ausbrechen, werden keine Garantien Südafrikas, nicht nur in diesem Zusammenhang, weltweit mehr angenommen", erklärte Dr. Norval. Die wirtschaftlichen Implikationen für Südafrika wären nicht vorauszusehen und deshalb werde es keine Ausnahmeregelung geben. Nur wenn die Südafrikaner hundertprozentig sicher sind, dass die Krankheit sich nicht ausgebreitet hat und unter Kontrolle ist, werde der Export von Geflügelprodukten, Straußen und lebenden Vögeln wieder erlaubt. Namibia hat seit Montag offiziell die Einfuhr von lebenden Vögeln jeglicher Art und Geflügelprodukten aus Südafrika verboten. Keine Importpermits werden ausgereicht und bestehende Permits wurden für ungültig erklärt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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