RA für Kollision mit Kuh haftbar
Straßenbehörde hätte tödlichen Verkehrsunfall verhindern können
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund des am Freitag ergangenen Urteils von Richter Herman Oosthuizen ist ein Unglück, dass sich am 19. November 2015 südlich von Windhoek auf der B1-Fernstraße ereignet hat. Damals war eine auf die Straße geirrte Kuh der Nebenbeklagten Leane Goases gegen 23.00 Uhr von einem Lastwagen erfasst worden, der anschließend davongefahren war. Wenig später war der Fahrer eines Geldtransporters der Firma G Four S Cash Solutions mit dem Kadaver des Rinds kollidiert, hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und war mit einem entgegenkommenden Lastwagen des Unternehmens WP Transport kollidiert.
Bei dem Aufprall wurde der Fahrer des Geldtransporters getötet und sein Wagen irreparabel beschädigt. Dafür hatte G Four S die Viehzüchterin Goases und die RA verantwortlich gemacht, die den Grenzzaun der an der Straße nicht instand gehalten und so verhindert hätten, dass die Kuh auf die Fahrbahn gelangt sei. Ferner habe die RA versäumt, das Viehgitter an der D1320 bei Groot Aub von Sand und Geröll zu befreien. Deshalb habe es seine Funktion als Barriere für Tiere verloren und hätte das Rind über das Viehgitter auf die Straße laufen können, wo es zum Hindernis für Verkehrsteilnehmer geworden sei.
In seinem Urteil folgt Richter Oosthuizen dieser Argumentation mit Hinweis auf die Zeugenvernehmung eines Polizisten aus Groot Aub, wonach das Viehgitter vor dem Unfall komplett mit Sand gefüllt gewesen und direkt nach dem Unglück von der RA wieder funktionsfähig gemacht worden sei. Da der Zaun auf beiden Seiten intakt gewesen sei, könne also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden, das die Kuh über das Viehgatter auf die Straße gelaufen sei.
Dafür sei nicht Goases, sondern die RA haftbar, die das Viehgatter hätte in Stand halten müssen und deshalb zur Zahlung einer Entschädigung an G Four S in Höhe von 300000 N$ verpflichtet sei.
Eine getrennte Klage, bei der WP Transport wegen angeblicher Nachlässigkeit des Geldtransporter-Fahrers von G Four S rund 1,2 Millionen N$ Entschädigung verlangt hatte wies Oosthuizen hingegen mit der Begründung ab, der bei dem Unfall verstorbene Mann könne nicht für die Kollision verantwortlich gemacht werden. Schließlich sei er laut Gutachten mit 113 km/h unterwegs gewesen und hätte die auf der Straße liegende Kuh bei Dunkelheit nicht rechtzeitig erkennen können um ihr noch auszuweichen. Dass er nach dem Aufprall auf den Rinder-Kadaver die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem Lastwagen von WP Transport zusammengestoßen sei, könne weder ihm, noch seinem früheren Arbeitgeber angelastet werden.
Hintergrund des am Freitag ergangenen Urteils von Richter Herman Oosthuizen ist ein Unglück, dass sich am 19. November 2015 südlich von Windhoek auf der B1-Fernstraße ereignet hat. Damals war eine auf die Straße geirrte Kuh der Nebenbeklagten Leane Goases gegen 23.00 Uhr von einem Lastwagen erfasst worden, der anschließend davongefahren war. Wenig später war der Fahrer eines Geldtransporters der Firma G Four S Cash Solutions mit dem Kadaver des Rinds kollidiert, hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und war mit einem entgegenkommenden Lastwagen des Unternehmens WP Transport kollidiert.
Bei dem Aufprall wurde der Fahrer des Geldtransporters getötet und sein Wagen irreparabel beschädigt. Dafür hatte G Four S die Viehzüchterin Goases und die RA verantwortlich gemacht, die den Grenzzaun der an der Straße nicht instand gehalten und so verhindert hätten, dass die Kuh auf die Fahrbahn gelangt sei. Ferner habe die RA versäumt, das Viehgitter an der D1320 bei Groot Aub von Sand und Geröll zu befreien. Deshalb habe es seine Funktion als Barriere für Tiere verloren und hätte das Rind über das Viehgitter auf die Straße laufen können, wo es zum Hindernis für Verkehrsteilnehmer geworden sei.
In seinem Urteil folgt Richter Oosthuizen dieser Argumentation mit Hinweis auf die Zeugenvernehmung eines Polizisten aus Groot Aub, wonach das Viehgitter vor dem Unfall komplett mit Sand gefüllt gewesen und direkt nach dem Unglück von der RA wieder funktionsfähig gemacht worden sei. Da der Zaun auf beiden Seiten intakt gewesen sei, könne also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden, das die Kuh über das Viehgatter auf die Straße gelaufen sei.
Dafür sei nicht Goases, sondern die RA haftbar, die das Viehgatter hätte in Stand halten müssen und deshalb zur Zahlung einer Entschädigung an G Four S in Höhe von 300000 N$ verpflichtet sei.
Eine getrennte Klage, bei der WP Transport wegen angeblicher Nachlässigkeit des Geldtransporter-Fahrers von G Four S rund 1,2 Millionen N$ Entschädigung verlangt hatte wies Oosthuizen hingegen mit der Begründung ab, der bei dem Unfall verstorbene Mann könne nicht für die Kollision verantwortlich gemacht werden. Schließlich sei er laut Gutachten mit 113 km/h unterwegs gewesen und hätte die auf der Straße liegende Kuh bei Dunkelheit nicht rechtzeitig erkennen können um ihr noch auszuweichen. Dass er nach dem Aufprall auf den Rinder-Kadaver die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem Lastwagen von WP Transport zusammengestoßen sei, könne weder ihm, noch seinem früheren Arbeitgeber angelastet werden.
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Allgemeine Zeitung
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