Radiobeitrag löst Klage aus
Hausbesitzer will NBC wegen angeblicher Verleumdung belangen
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung führt der Antragsteller Josia Junias Ihuhwa an, die NBC habe am 17. November 2017 auf ihrem auch als Omurari FM bekannten Sender Radio Otjiherero einen direktübertragenen Beitrag ausgestrahlt und darin den Eindruck erweckt, dass er Kinder (speziell Jungen) entführen würde. Die von ihm beanstandete Live-Sendung sei direkt vor seinem Haus in Katutura ausgestrahlt worden, wo sich eine Gruppe aufgebrachter Einwohner versammelt habe, um den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nachzugehen.
Ihuhwa zufolge hätten die empörten Anwohner die Sendung selbst im Radio verfolgt und seien durch die Berichterstattung „zusätzlich angestachelt“ worden. Aus diesem Grunde hätten einige von ihnen begonnen, sein Haus mit Steinen zu bewerfen und dadurch „erheblichen Schaden“ an seiner Unterkunft verursacht.
Dafür macht der Kläger die Antragsgegner verantwortlich, deren Reporter in ihrer Berichterstattung nahegelegt hätten, es ereigneten sich „merkwürdige Dinge“ in seinem Haus, das von einer langen Grenzmauer umgeben und von außen kaum sichtbar sei.
Abgesehen von dem Schaden an seiner Immobilie habe deshalb auch sein Ansehen schwer gelitten. Schließlich hätten die Journalisten vor Ort suggeriert, dass er ein „teuflischer Mensch ohne Moral“ sei, der Kinder entführe, für das Verschwinden von Minderjährigen verantwortlich sei und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
Da die Radiostation frei empfangbar sei und eine große Hörerschaft habe, hätten die vermeintlich verleumderischen Aussagen ein breites Publikum erreicht, das weit über die vor seinem Haus versammelten Anwohner hinausgehe. Dementsprechend verlangt der Kläger von der NBC Schmerzensgeld in Höhe von 100000 N$ sowie eine öffentliche Entschuldigung und Gegendarstellung, die auf dem Otjiherero-Sprachdienst ausgestrahlt werden müsse.
In einer Klageerwiderung hält die NBC entgegen, dass sich die Menge bereits vor dem Haus des Klägers versammelt habe und „gewalttätig geworden“ sei, als die Reporter am Ort des Geschehens eingetroffen seien, wo Polizisten versucht hätten, wieder Ordnung herzustellen. Ferner führen die Beklagten an, der Beitrag sei im öffentlichen Interesse gewesen und der Zeitpunkt seiner Ausstrahlung ebenso legitim wie der Inhalt. Dementsprechend sei die Berichterstattung nicht verleumderisch gewesen und die NBC nicht für eine eventuelle Rufschädigung haftbar, die Ihuhwa dadurch entstanden sein könnte.
Der Fall, der vor Richter Orben Sibeya verhandelt wird, wurde am Dienstag auf den 15. Juni vertagt. Anwalt Bruno Isaacks vertritt den Kläger, während Janike McLeod die NBC repräsentiert.
Justice, court, libel, deffamation, Verleumdung, Entschädigung, Diffamierung, Gericht
Zur Begründung führt der Antragsteller Josia Junias Ihuhwa an, die NBC habe am 17. November 2017 auf ihrem auch als Omurari FM bekannten Sender Radio Otjiherero einen direktübertragenen Beitrag ausgestrahlt und darin den Eindruck erweckt, dass er Kinder (speziell Jungen) entführen würde. Die von ihm beanstandete Live-Sendung sei direkt vor seinem Haus in Katutura ausgestrahlt worden, wo sich eine Gruppe aufgebrachter Einwohner versammelt habe, um den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nachzugehen.
Ihuhwa zufolge hätten die empörten Anwohner die Sendung selbst im Radio verfolgt und seien durch die Berichterstattung „zusätzlich angestachelt“ worden. Aus diesem Grunde hätten einige von ihnen begonnen, sein Haus mit Steinen zu bewerfen und dadurch „erheblichen Schaden“ an seiner Unterkunft verursacht.
Dafür macht der Kläger die Antragsgegner verantwortlich, deren Reporter in ihrer Berichterstattung nahegelegt hätten, es ereigneten sich „merkwürdige Dinge“ in seinem Haus, das von einer langen Grenzmauer umgeben und von außen kaum sichtbar sei.
Abgesehen von dem Schaden an seiner Immobilie habe deshalb auch sein Ansehen schwer gelitten. Schließlich hätten die Journalisten vor Ort suggeriert, dass er ein „teuflischer Mensch ohne Moral“ sei, der Kinder entführe, für das Verschwinden von Minderjährigen verantwortlich sei und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
Da die Radiostation frei empfangbar sei und eine große Hörerschaft habe, hätten die vermeintlich verleumderischen Aussagen ein breites Publikum erreicht, das weit über die vor seinem Haus versammelten Anwohner hinausgehe. Dementsprechend verlangt der Kläger von der NBC Schmerzensgeld in Höhe von 100000 N$ sowie eine öffentliche Entschuldigung und Gegendarstellung, die auf dem Otjiherero-Sprachdienst ausgestrahlt werden müsse.
In einer Klageerwiderung hält die NBC entgegen, dass sich die Menge bereits vor dem Haus des Klägers versammelt habe und „gewalttätig geworden“ sei, als die Reporter am Ort des Geschehens eingetroffen seien, wo Polizisten versucht hätten, wieder Ordnung herzustellen. Ferner führen die Beklagten an, der Beitrag sei im öffentlichen Interesse gewesen und der Zeitpunkt seiner Ausstrahlung ebenso legitim wie der Inhalt. Dementsprechend sei die Berichterstattung nicht verleumderisch gewesen und die NBC nicht für eine eventuelle Rufschädigung haftbar, die Ihuhwa dadurch entstanden sein könnte.
Der Fall, der vor Richter Orben Sibeya verhandelt wird, wurde am Dienstag auf den 15. Juni vertagt. Anwalt Bruno Isaacks vertritt den Kläger, während Janike McLeod die NBC repräsentiert.
Justice, court, libel, deffamation, Verleumdung, Entschädigung, Diffamierung, Gericht
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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