Raser entgeht Gefängnisstrafe
Windhoek - Der inzwischen 23-jährige Keith Duvenge Duvenhage wurde im Dezember 2009 zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, von denen 14 Monate auf Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ergibt sich aus einem von Duvenhage verursachten Unfall, bei dem seine Freundin Charlene Kesslau am 29. November 2007 auf der Straße zwischen Otjiwarongo und Kalkfeld ums Leben gekommen war.
Duvenhage hatte sich zu Beginn seines Verfahrens vor dem Magistratsgericht in Otjiwarongo schuldig bekannt und zugegeben, er sei an dem fraglichen Abend zu schnell gefahren und habe die Kontrolle über sein Motorrad verloren. Deshalb sei das Motorrad an eine Leitplanke geprallt und seine hinter ihm sitzende Freundin gegen einen Termitenhügel geschleudert und auf der Stelle getötet worden.
Als mildernde Umstände hatte Duvenhage vorgebracht, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls erst 19 Jahre alt und nicht vorbestraft gewesen sei. Außerdem hatte er angegeben, dass er selbst bei dem Unfall schwer verletzt worden sei und sein rechtes Bein hätte amputiert werden müssen. Duvenhage hatte ferner darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Haftstrafe vermutlich seine Arbeit bei einer Bank verlieren werde und ihm hohe Kosten durch einen langen Hospitalaufenthalt entstanden seien.
Ungeachtet dieses Plädoyers wurde der inzwischen verheiratete Duvenhage von Magistratsrichter Stanley Tembwe zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, gegen die er später Berufung einlegte. Seine Revision vor dem Obergericht begründete er damit, dass das ihm auferlegte Strafmaß unverhältnismäßig sei und der Richter vermeintlich erschwerende Umstände überbewertet habe. Ferner brachte Duvenhage vor, dass er sich schuldig bekannt und seine Fahrlässigkeit bei der Entstehung des Unfalls nicht bestritten habe, was als mildernder Umstand gelten müsse.
Die Richter Alfred Siboleka und Nate Ndauendapo gaben ihm nun mit dem Hinweis darauf Recht, dass die von Duvenhage eingeräumte Geschwindigkeitsübertretung relativ sei und nicht nachträglich gemessen werden könnten. Obwohl der von Duvenhage verursachte Tod seiner Freundin ein schweres Vergehen sei, müsse dies nicht zwangsläufig mit einem Freiheitsentzug geahndet werden.
Vor diesem Hintergrund hoben die beiden Richter das Urteil des Magistratsgerichts auf und ersetzten es mit einer Strafe von 7000 N$ oder zwei Jahren Haft von der 3000 N$ bzw. ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Duvenhage hatte sich zu Beginn seines Verfahrens vor dem Magistratsgericht in Otjiwarongo schuldig bekannt und zugegeben, er sei an dem fraglichen Abend zu schnell gefahren und habe die Kontrolle über sein Motorrad verloren. Deshalb sei das Motorrad an eine Leitplanke geprallt und seine hinter ihm sitzende Freundin gegen einen Termitenhügel geschleudert und auf der Stelle getötet worden.
Als mildernde Umstände hatte Duvenhage vorgebracht, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls erst 19 Jahre alt und nicht vorbestraft gewesen sei. Außerdem hatte er angegeben, dass er selbst bei dem Unfall schwer verletzt worden sei und sein rechtes Bein hätte amputiert werden müssen. Duvenhage hatte ferner darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Haftstrafe vermutlich seine Arbeit bei einer Bank verlieren werde und ihm hohe Kosten durch einen langen Hospitalaufenthalt entstanden seien.
Ungeachtet dieses Plädoyers wurde der inzwischen verheiratete Duvenhage von Magistratsrichter Stanley Tembwe zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, gegen die er später Berufung einlegte. Seine Revision vor dem Obergericht begründete er damit, dass das ihm auferlegte Strafmaß unverhältnismäßig sei und der Richter vermeintlich erschwerende Umstände überbewertet habe. Ferner brachte Duvenhage vor, dass er sich schuldig bekannt und seine Fahrlässigkeit bei der Entstehung des Unfalls nicht bestritten habe, was als mildernder Umstand gelten müsse.
Die Richter Alfred Siboleka und Nate Ndauendapo gaben ihm nun mit dem Hinweis darauf Recht, dass die von Duvenhage eingeräumte Geschwindigkeitsübertretung relativ sei und nicht nachträglich gemessen werden könnten. Obwohl der von Duvenhage verursachte Tod seiner Freundin ein schweres Vergehen sei, müsse dies nicht zwangsläufig mit einem Freiheitsentzug geahndet werden.
Vor diesem Hintergrund hoben die beiden Richter das Urteil des Magistratsgerichts auf und ersetzten es mit einer Strafe von 7000 N$ oder zwei Jahren Haft von der 3000 N$ bzw. ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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