Raubtiere neu registrieren
Windhoek - Sämtliche Raubtiere in Namibia, die in Gefangenschaft leben, müssen den neuen Mindestbestimmungen nach gehalten werden. In einer Presseerklärung des Ministeriums für Umwelt und Tourismus werden jetzt alle Besitzer von Raubtieren in Gefangenschaft aufgefordert, die Tiere und Einrichtungen neu registrieren zu lassen und neue Permits zu beantragen.
Dies ist nötig geworden, so die Presseerklärung, wegen verschiedener Angriffe auf und Verletzungen von Touristen durch Raubtiere in Gefangenschaft. Das Umweltministerium weist nochmals ausdrücklich auf einen Kabinettsbeschluss von 1999 und eine darauffolgende Presseerklärung vom März 2000 hin, dass neue Bestimmungen zur Haltung von Raubtieren in Kraft traten. Diese Bestimmungen waren das Resultat der wachsenden Zahl an Raubtieren, die gefangen und in Gefangenschaft gehalten wurden, um sie für touristische Zwecke zu nutzen. Somit wurde durch zum Teil mangelhafte Sicherheit die Verletzungsgefahr für Touristen erhöht, das Wohlbefinden der Tiere ließ des Öftern zu wünschen übrig und die eingesperrten Tiere hatten keinen Nutzen für den Naturschutz mehr.
Trotz des Kabinettbeschlusses und der Bekanntgabe der neuen Bestimmungen gibt es immer noch Personen, die nicht die Regeln beachten und teilweise sogar Raubtiere ohne Permit halten. Aus diesem Grund wird die Naturschutzbehörde eine vollständige Registrierung sämtlicher Raubtiere in Gefangenschaft und deren Einrichtungen durchführen, wozu alle Farmer, Lodgeeigentümer und sonstige Personen, die Raubtiere halten, aufgefordert werden, dieser nachzukommen. Antragsformulare sind beim Permitbüro der Naturschutzbehörde in Windhoek oder durch die Post (Privatpostsack 13306 Windhoek) erhältlich. Sämtliche Anträge zur Registrierung und neuem Permit müssen bis zum 31. Oktober dieses Jahres eingegeben sein. Personen oder Einrichtungen, die nach dem besagten Datum ihre Tiere oder Einrichtung nicht gemeldet haben, laufen Gefahr angeklagt und bestraft zu werden und/oder dass die Tiere konfisziert werden.
Die neuen Bestimmungen besagen:
Keine großen Raubtiere dürfen aus einem freilebenden, wilden Bestand genommen und in Gefangenschaft gehalten werden, außer, wenn es sich um Rehabilitationszentren handelt, die im Sinne des Naturschutzes handeln und die eine Sondergenehmigung des Ministeriums vorliegen haben.
Es dürfen keine großen Raubtiere in Gefangenschaft gezüchtet werden, außer, wenn es sich um eine beim Ministerium registrierte Aufzuchtstation handelt. Eigentümer von Raubtieren müssen dafür sorgen, dass sich ihre Tiere in Gefangenschaft nicht vermehren.
Gefangene Raubtiere dürfen nicht in die Wildnis ausgesetzt oder von ihren Gehegen an einen anderen Ort transportiert werden, ohne dass zuvor eine Genehmigung der Naturschutzbehörde vorliegt.
Ein Permit ist für ein Jahr gültig und jeweils nur für bestimmte (individuelle) Raubtiere gültig.
Raubtiere in Gefangenschaft dürfen zu keinem Zeitpunkt aus irgendeinem Grund in direkten Kontakt mit Personen kommen, ohne dass eine ausdrückliche Genehmigung des Ministeriums vorliegt.
Permits werden erneuert, wenn ein Naturschutzbeamter eine Inspektion durchgeführt und ein Tierarzt seinen Befund eingegeben hat.
Große Raubtiere dürfen bewusst nicht an den Menschen gewöhnt oder als Haustiere gehalten werden, wenn keine Genehmigung des Ministeriums vorliegt. Eine Genehmigung dieser Art wird nur an Rehabilitationszentren vergeben.
Krallen, Reißzähne oder Stimmbänder eines Raubtieres dürfen nicht entfernt werden, außer, wenn ein tiermedizinischer Grund vorliegt.
Pro Raubtier muss ein Hektar Grundfläche in dem Gehege vorhanden sein.
Weitere veterinäre und naturschutzbedingte Regeln sind in den neuen Bestimmungen vorgeschrieben, die jederzeit bei der Naturschutzbehörde zu erhalten sind.
Dies ist nötig geworden, so die Presseerklärung, wegen verschiedener Angriffe auf und Verletzungen von Touristen durch Raubtiere in Gefangenschaft. Das Umweltministerium weist nochmals ausdrücklich auf einen Kabinettsbeschluss von 1999 und eine darauffolgende Presseerklärung vom März 2000 hin, dass neue Bestimmungen zur Haltung von Raubtieren in Kraft traten. Diese Bestimmungen waren das Resultat der wachsenden Zahl an Raubtieren, die gefangen und in Gefangenschaft gehalten wurden, um sie für touristische Zwecke zu nutzen. Somit wurde durch zum Teil mangelhafte Sicherheit die Verletzungsgefahr für Touristen erhöht, das Wohlbefinden der Tiere ließ des Öftern zu wünschen übrig und die eingesperrten Tiere hatten keinen Nutzen für den Naturschutz mehr.
Trotz des Kabinettbeschlusses und der Bekanntgabe der neuen Bestimmungen gibt es immer noch Personen, die nicht die Regeln beachten und teilweise sogar Raubtiere ohne Permit halten. Aus diesem Grund wird die Naturschutzbehörde eine vollständige Registrierung sämtlicher Raubtiere in Gefangenschaft und deren Einrichtungen durchführen, wozu alle Farmer, Lodgeeigentümer und sonstige Personen, die Raubtiere halten, aufgefordert werden, dieser nachzukommen. Antragsformulare sind beim Permitbüro der Naturschutzbehörde in Windhoek oder durch die Post (Privatpostsack 13306 Windhoek) erhältlich. Sämtliche Anträge zur Registrierung und neuem Permit müssen bis zum 31. Oktober dieses Jahres eingegeben sein. Personen oder Einrichtungen, die nach dem besagten Datum ihre Tiere oder Einrichtung nicht gemeldet haben, laufen Gefahr angeklagt und bestraft zu werden und/oder dass die Tiere konfisziert werden.
Die neuen Bestimmungen besagen:
Keine großen Raubtiere dürfen aus einem freilebenden, wilden Bestand genommen und in Gefangenschaft gehalten werden, außer, wenn es sich um Rehabilitationszentren handelt, die im Sinne des Naturschutzes handeln und die eine Sondergenehmigung des Ministeriums vorliegen haben.
Es dürfen keine großen Raubtiere in Gefangenschaft gezüchtet werden, außer, wenn es sich um eine beim Ministerium registrierte Aufzuchtstation handelt. Eigentümer von Raubtieren müssen dafür sorgen, dass sich ihre Tiere in Gefangenschaft nicht vermehren.
Gefangene Raubtiere dürfen nicht in die Wildnis ausgesetzt oder von ihren Gehegen an einen anderen Ort transportiert werden, ohne dass zuvor eine Genehmigung der Naturschutzbehörde vorliegt.
Ein Permit ist für ein Jahr gültig und jeweils nur für bestimmte (individuelle) Raubtiere gültig.
Raubtiere in Gefangenschaft dürfen zu keinem Zeitpunkt aus irgendeinem Grund in direkten Kontakt mit Personen kommen, ohne dass eine ausdrückliche Genehmigung des Ministeriums vorliegt.
Permits werden erneuert, wenn ein Naturschutzbeamter eine Inspektion durchgeführt und ein Tierarzt seinen Befund eingegeben hat.
Große Raubtiere dürfen bewusst nicht an den Menschen gewöhnt oder als Haustiere gehalten werden, wenn keine Genehmigung des Ministeriums vorliegt. Eine Genehmigung dieser Art wird nur an Rehabilitationszentren vergeben.
Krallen, Reißzähne oder Stimmbänder eines Raubtieres dürfen nicht entfernt werden, außer, wenn ein tiermedizinischer Grund vorliegt.
Pro Raubtier muss ein Hektar Grundfläche in dem Gehege vorhanden sein.
Weitere veterinäre und naturschutzbedingte Regeln sind in den neuen Bestimmungen vorgeschrieben, die jederzeit bei der Naturschutzbehörde zu erhalten sind.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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