Raubtierhaltung streng geregelt
Windhoek - Zahlreiche ministerielle Bestimmungen wurden jahrelang von Lodges, Gästefarmen und sogenannten Rehabilitationszentren ignoriert. Sobald das Umweltministerium gegen Verstöße vorgehen wollte, wurden die Klagen zurückgewiesen, da die Bestimmungen keine Gesetzeskraft hatten. Das hat sich nun geändert. "In Zukunft müssen sich Halter von Raubtieren an das Gesetz halten und werden jährlich Inspektionen durchgeführt, um zu versichern, dass die Haltungsbedingungen dafür sorgen, dass die Tiere gesund sind und ausreichend Auslauf haben", sagte Dr. Ortwin Aschenborn, Tierarzt des Etoscha-Nationalparks und Verantwortlicher für Raubtierangelegenheiten im Ministerium für Umwelt und Tourismus, auf AZ-Nachfrage. Im Amtsblatt Nr. 4911 vom 29. März 2012 wurden die Verordnungen zur Haltung von großen Raubtieren in Gefangenschaft publiziert.Als große Raubtiere gelten Löwe, Leopard, Gepard, Braune Hyäne, Tüpfelhyäne und Wilder Hund - sie alle sind in Namibia als geschützte Wildarten klassifiziert. Einige Arten sind im Anhang I oder II des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) aufgeführt. Dies bedeutet, dass diese Arten vom Aussterben bedroht sind und international der Handel mit diesen Tieren oder deren Produkten verboten oder nur unter strengen Auflagen möglich ist. "Leopard und Gepard fallen unter den CITES-Anhang I, Löwe und Wilder Hund werden unter Anhang II aufgeführt", so Aschenborn.
In Zukunft dürfe kein Raubtier aus der Wildnis in Gefangenschaft gehalten werden, außer wenn dieses mit der Erlaubnis des Umweltministers einem registrierten Rehabilitationszentrum zugesprochen wurde. Überdies dürfe kein Raubtier ohne Zustimmung des Ministers freigelassen werden. Auch für die Verlegung eines großen Raubtieres von einem Gehege in ein anderes sei in Zukunft eine Erlaubnis nötig. Jährlich müssten große, in Gefangenschaft gehaltene Raubtiere gegen Tollwut geimpft und von einem Veterinär untersucht werden. Weibliche Tiere müssten sterilisiert sein. Kein in Gefangenschaft gehaltenes Tier dürfe getötet werden, wenn keine Erlaubnis von höchster Stelle vorliegt. Auch dürften weder Krallen noch Reißzähne oder Stimmbänder entfernt werden.
Farmer, die Raubtiere in Kastenfallen fangen, müssen diese Tiere laut Gesetz entweder sofort freilassen oder sofort töten oder binnen drei Tagen ein Rehabilitationszentrum informieren und die Tiere abholen lassen. Von Farmern getötete Raubtiere müssen einem schon seit Jahren bestehenden Gesetz nach binnen zehn Tagen der Naturschutzbehörde gemeldet werden. Von nun an sind auch die Rehabilitationszentren strengen Auflagen unterworfen; dort muss beispielsweise ein Tierarzt angestellt sein. Erwachsene Tiere dürften in diesen Zentren höchstens drei Monate und Jungtiere höchstens 18 Monate gehalten werden. "Danach müssen sie entweder an der gleichen Stelle, an der sie gefangen wurden, wieder ausgesetzt oder die Tiere müssen sterilisiert und dem Gesetz entsprechend in Gefangenschaft gehalten werden", erklärte Aschenborn. Für jedes Tier müsse mindestens ein Hektar Fläche vorhanden und die Gehege mit einem hohen Elektrozaun umgeben sein. Wer Raubtiere für touristische Zwecke in Gefangenschaft hält, müsse jetzt dafür sorgen, dass kein Kontakt zwischen Besuchern und Raubtieren stattfinden kann.
In Zukunft dürfe kein Raubtier aus der Wildnis in Gefangenschaft gehalten werden, außer wenn dieses mit der Erlaubnis des Umweltministers einem registrierten Rehabilitationszentrum zugesprochen wurde. Überdies dürfe kein Raubtier ohne Zustimmung des Ministers freigelassen werden. Auch für die Verlegung eines großen Raubtieres von einem Gehege in ein anderes sei in Zukunft eine Erlaubnis nötig. Jährlich müssten große, in Gefangenschaft gehaltene Raubtiere gegen Tollwut geimpft und von einem Veterinär untersucht werden. Weibliche Tiere müssten sterilisiert sein. Kein in Gefangenschaft gehaltenes Tier dürfe getötet werden, wenn keine Erlaubnis von höchster Stelle vorliegt. Auch dürften weder Krallen noch Reißzähne oder Stimmbänder entfernt werden.
Farmer, die Raubtiere in Kastenfallen fangen, müssen diese Tiere laut Gesetz entweder sofort freilassen oder sofort töten oder binnen drei Tagen ein Rehabilitationszentrum informieren und die Tiere abholen lassen. Von Farmern getötete Raubtiere müssen einem schon seit Jahren bestehenden Gesetz nach binnen zehn Tagen der Naturschutzbehörde gemeldet werden. Von nun an sind auch die Rehabilitationszentren strengen Auflagen unterworfen; dort muss beispielsweise ein Tierarzt angestellt sein. Erwachsene Tiere dürften in diesen Zentren höchstens drei Monate und Jungtiere höchstens 18 Monate gehalten werden. "Danach müssen sie entweder an der gleichen Stelle, an der sie gefangen wurden, wieder ausgesetzt oder die Tiere müssen sterilisiert und dem Gesetz entsprechend in Gefangenschaft gehalten werden", erklärte Aschenborn. Für jedes Tier müsse mindestens ein Hektar Fläche vorhanden und die Gehege mit einem hohen Elektrozaun umgeben sein. Wer Raubtiere für touristische Zwecke in Gefangenschaft hält, müsse jetzt dafür sorgen, dass kein Kontakt zwischen Besuchern und Raubtieren stattfinden kann.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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