Razzia bei der Buschschule
Das Büro des Verbundes sozialpädagogischer Initiativen (VSPI) und der dem VSPI angehörigen Buschschule Namibia in Flensburg, Hafendamm 32, ist vergangenen Donnerstag von Polizei und Staatsanwälten durchsucht worden.
Windhoek - Das bestätigte am Freitag Staatsanwaltschaft Schuchard von der Staatsanwaltschaft Flensburg auf AZ-Nachfrage. Die unangekündigte Durchsuchung steht im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren der genannten Behörde gegen den VSPI sowie den Gründer des Verbundes und der Buschschule, Helmuth Scharnowski. Wie die AZ aus zuverlässigen Quellen erfahren hat, soll das Büro während der Razzia von zehn Personen aufgesucht worden sein, die Computer und Akten beschlagnahmt hätten. "Es wurden Unterlagen sichergestellt", so Schuchard. Die Angestellten haben während dieser Zeit das Büro nicht verlassen dürfen.
Scharnowski selbst habe am gleichen Tag von der Durchsuchung erfahren, wie Wolfgang Metzner, Redakteur des Magazins "Stern", das demnächst einen Beitrag über die Buschschule publizieren wird, der AZ mitteilte. Er habe mit dem Chef selbst telefoniert. "Er (Scharnowski) war schwerstens empört, da man der Staatsanwaltschaft doch vorher jede mögliche Mithilfe angeboten habe", so Metzner.
Anfang Dezember 2003 hatte eine ehemalige Mitarbeiterin der Buschschule den VSPI sowie Führungspersonen der Buschschule in Deutschland angezeigt und der Staatsanwaltschaft Flensburg dazu diverse Unterlagen zugespielt. Im Januar wurde dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses konzentrierte sich nach Angaben der Behörde unter anderem auf Abrechnungsbetrug (von Steuergeldern) und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Im Fokus der Ermittlungen steht auch der Fall von Ramona (Name geändert), die als Buschschule-Jugendliche nach Namibia kam und hier im Jahr 1999/2000 von der Organisation mehr als zehn Monate in der Windhoeker Psychiatrie untergebracht wurde. Abgesehen davon, dass die Buschschule bislang noch keine rechtliche Ligitimation (Urteil vom Vormundschaftsgericht in Deutschland) für diese Einweisung vorlegen konnte, hat sie während dieser Zeit vom zuständigen Jugendamt den vollen Tagessatz für die Betreuung (ca. 62200 DM) kassiert, inklusive dem den Gasteltern zustehenden 33-prozentigen Anteil. Ramona will nun mit Hilfe eines Anwaltes Schmerzensgeld einfordern.
Die Buschschule ist eine in Namibia registrierte Wohltätigkeitsorganisation, die seit zehn Jahren gestrauchelte, teils kriminelle Jugendliche aus dem deutschsprachigen Raum zum Zwecke der Rehabilitation in dieses Land holt. Finanziert wird dies vom Steuerzahler des Entsenderlandes. Die AZ hat in den vergangenen Monaten durch Recherchen verschiedene Widersprüche in Konzept und Arbeit der Organisation öffentlich gemacht.
Windhoek - Das bestätigte am Freitag Staatsanwaltschaft Schuchard von der Staatsanwaltschaft Flensburg auf AZ-Nachfrage. Die unangekündigte Durchsuchung steht im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren der genannten Behörde gegen den VSPI sowie den Gründer des Verbundes und der Buschschule, Helmuth Scharnowski. Wie die AZ aus zuverlässigen Quellen erfahren hat, soll das Büro während der Razzia von zehn Personen aufgesucht worden sein, die Computer und Akten beschlagnahmt hätten. "Es wurden Unterlagen sichergestellt", so Schuchard. Die Angestellten haben während dieser Zeit das Büro nicht verlassen dürfen.
Scharnowski selbst habe am gleichen Tag von der Durchsuchung erfahren, wie Wolfgang Metzner, Redakteur des Magazins "Stern", das demnächst einen Beitrag über die Buschschule publizieren wird, der AZ mitteilte. Er habe mit dem Chef selbst telefoniert. "Er (Scharnowski) war schwerstens empört, da man der Staatsanwaltschaft doch vorher jede mögliche Mithilfe angeboten habe", so Metzner.
Anfang Dezember 2003 hatte eine ehemalige Mitarbeiterin der Buschschule den VSPI sowie Führungspersonen der Buschschule in Deutschland angezeigt und der Staatsanwaltschaft Flensburg dazu diverse Unterlagen zugespielt. Im Januar wurde dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses konzentrierte sich nach Angaben der Behörde unter anderem auf Abrechnungsbetrug (von Steuergeldern) und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Im Fokus der Ermittlungen steht auch der Fall von Ramona (Name geändert), die als Buschschule-Jugendliche nach Namibia kam und hier im Jahr 1999/2000 von der Organisation mehr als zehn Monate in der Windhoeker Psychiatrie untergebracht wurde. Abgesehen davon, dass die Buschschule bislang noch keine rechtliche Ligitimation (Urteil vom Vormundschaftsgericht in Deutschland) für diese Einweisung vorlegen konnte, hat sie während dieser Zeit vom zuständigen Jugendamt den vollen Tagessatz für die Betreuung (ca. 62200 DM) kassiert, inklusive dem den Gasteltern zustehenden 33-prozentigen Anteil. Ramona will nun mit Hilfe eines Anwaltes Schmerzensgeld einfordern.
Die Buschschule ist eine in Namibia registrierte Wohltätigkeitsorganisation, die seit zehn Jahren gestrauchelte, teils kriminelle Jugendliche aus dem deutschsprachigen Raum zum Zwecke der Rehabilitation in dieses Land holt. Finanziert wird dies vom Steuerzahler des Entsenderlandes. Die AZ hat in den vergangenen Monaten durch Recherchen verschiedene Widersprüche in Konzept und Arbeit der Organisation öffentlich gemacht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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