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Rückschlag für Angeklagten
Rückschlag für Angeklagten

Rückschlag für Angeklagten

Von Marc Springer, Windhoek In ihrer Urteilsbegründung kam Richterin Naomi Shivute zu dem Ergebnis, die Zeugenvernehmung der Staatsanwaltschaft habe zumindest einen Anfangsverdacht dafür ergeben, dass der Angeklagte Willem Visagie Barnard (63) am 10. April 2010 auf seiner nahe Aranos gelegenen Farm Choris im Distrikt Mariental, seine Frau nach einem Streit vorsätzlich erschossen habe. Außerdem hob sie hervor, ein vorzeitiger Freispruch ließe sich nicht allein durch die Erklärung des Beschuldigten rechtfertigen, wonach er zur vermeintlichen Tatzeit unter Einfluss von Alkohol und Medikamenten gestanden habe und durch deren Wechselwirkung unzurechnungsfähig geworden sei. Dieses Plädoyer vorübergehender Umnachtung könne Shivute zufolge nicht schlicht auf Grundlage einer Aussage des Angeklagten akzeptiert, sondern müsse durch dessen Vernehmung geprüft werden. Ferner hob sie hervor, es gebe Hinweise dafür, dass Barnard entgegen eigener Aussage in seinen geistigen Fähigkeiten nicht komplett beeinträchtigt gewesen und folglich schuldunfähig sei. Dazu zählte sie unter anderem die Darstellung von Polizisten, wonach Barnard am Morgen nach dem mutmaßlichen Mord einen rationalen Eindruck gemacht habe und sich seiner Umgebung voll bewusst gewesen sei. Des Weiteren erinnerte sie an die Aussage von Barnards Schwiegersohn, wonach jener ihn in der fraglichen Nacht angerufen und gestanden habe, seine Mutter erschossen zu haben. In einer Klageerwiderung hatte Barnard zu Beginn seines Verfahrens angegeben, er könne sich an die Ereignisse des Abends nicht mehr erinnern, weil er schwer alkoholisiert eingeschlafen sei. Als er aufgewacht sei, habe er seine Frau in einer Blutlache liegend tot aufgefunden und einen Revolver neben ihrer Leiche liegen sehen. Ob er den Revolver zuvor in der Hand gehabt habe, könne er wegen Gedächtnisverlusts rückblickend nicht mit Gewissheit sagen. Überzeugt sei er jedoch davon, dass es zuvor keinen Streit zwischen ihm und seiner Frau gegeben habe. Sollte er diese jedoch wider Wissen erschossen haben, habe er dies in einem Zustand der geistigen Umnachtung getan und sei deshalb nicht schuldfähig. Der Forensik-Experte Paul Ludik hatte bei seiner Befragung zu Protokoll gegeben, dass sowohl Barnard als auch seine Frau Schmauchspuren an den Händen gehabt hätten. Diese Erkenntnis allein lasse jedoch keine Schlussfolgerung darüber zu, ob beide mit der Waffe hantiert hätten oder wer von ihnen sie abgefeuert habe. Eine zwischenzeitlich ins Gespräch gebrachte Version, wonach sich die Frau selbst erschossen habe könnte, wird von der Staatsanwaltschaft mit Hinweis darauf ausgeschlossen, dass zwei Patronenhülsen in unmittelbarer Nähe zur Leiche lagen und eine Schussverletzung am Kopf todesursächlich war. Sollte sich die Frau selbst das Leben genommen haben, würde dies voraussetzen, dass sie sich mit dem ersten Schuss verfehlt habe.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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