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Rückzieher unter Vorbehalt akzeptiert

Windhoek - Nachdem die SWAPO-Führung der Region Khomas Ende Februar nacheinander die Ratsmitglieder Dr. Björn von Finckenstein, Hileni Ilonga , Linea Shaetonhodi und schließlich auch Bürgermeister Matheus Shikongo entlassen hatte, folgt der Stadtrat seit seiner monatlichen Sitzung am vergangenem Mittwoch dem Rechtsgutachten zweier Advokaten, Dave Smuts und Hartmut Ruppel: Die Entlassung sei von vornherein nicht rechtens gewesen (AZ berichtete).
Ilme Schneider beanstandet, dass schriftlich eingereichte Fragen der Opposition zur angeblichen "Amtsenthebung und Wiedereinsetzung" weder vom Stadtdirektor noch im Rechtsgutachten der Advokaten berücksichtigt worden seien, zum Beispiel, dass die SWAPO den Rauswurf der Ratsmitglieder selbst offiziell angekündigt habe. Die Opposition könne die "Wiedereinsetzung" daher nur unter Vorbehalt akzeptieren und zweifle die Legalität dieser Entscheidung an. Ratsmitglied Werner Claassen von der UDF hatte zudem beanstandet, dass einer der Advokaten, Hartmut Ruppel, als prominentes SWAPO-Mitglied bekannt sei. Der Stadtrat sei während des ganzen Debakels nicht gründlich informiert worden und habe auch keinen Einblick in die Korrespondenz erhalten, die zwischen der SWAPO, dem Stadtdirektor und den von selbiger Partei stigmatisierten Ratsmitgliedern ausgetauscht worden sei.
Die Antwort, die die städtische Exekutive und ihre Rechtsberater auf eine weitere formale Anfrage von Ilme Schneider dem Stadtrat vorgelegt hat, nimmt die Autorin der Anfrage mit " Abscheu zur Kenntnis", wie sie es den Räten bei der vergangenen Sitzung mitgeteilt hat. Sie hatte den Rat der Stadt am 20. April 2009 schriftlich daran erinnert, dass die Amtszeit der Räte aufgrund der Wahlen vom 19. Mai 2004 laut Gesetz fünf Jahre später, also in diesem Monat am 18. Mai 2009 abläuft, es sei denn, dass ein neues Datum für Kommunalwahlen vom Parlament angekündigt und der Termin dann im Amtsblatt veröffentlich wird. "Nichts dergleichen ist geschehen", erinnerte sie den Stadtdirektor Taapopi in ihrem Schreiben. Die Antwort der Rechtsberater der städtischen Exekutive hält Schneider für ausweichend und vage, verwirrend und unverbindlich, da die Juristen nicht klar definieren, wie die gesetzliche Amtszeit von fünf Jahren abgegrenzt werden soll. Die Rechtsberater versteifen sich auf die angekündigte Änderung des Kommunalgesetzes, das angeblich nach Verabschiedung in der Nationalversammlung und im Nationalrat nun von Präsident Pohamba unterzeichnet werden soll. Demnach sollte die Gesetzesänderung zwischen dem 30. April 2009 und dem 14. Mai 2009 im Amtsblatt erscheinen. Die Änderung sieht vor, dass Kommunalwahlen künftig gleichzeitig mit den Regionalwahlen durchgeführt werden sollen, die nach bisherigem Stand erst im nächsten Jahr (2010) angesetzt sind.
Ohne Ankündigung im Amtsblatt droht eine Situation, in der die Kommunal- und Stadträte im ganzen Land ab dem 14. Mai 2009 illegitim im Amt sein könnten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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