Reaktion mit Widersprüchen
Die Buschschule Namibia hat am vergangenen Freitag auf den Fragenkatalog der AZ im Zusammenhang mit dem Artikel "Abgeschoben in Nervenklinik" (AZ vom vergangenen Freitag) geantwortet.
Die Stellungnahme, die die AZ über Rechtsanwalt Dirk Conradie erreichte, bringt weitere Widersprüche ans Tageslicht.
Windhoek - Die Jugendliche Ramona (Name geändert) sei wegen einer Überdosis von Tabletten und Alkohol in die Psychiatrie in Windhoek eingeliefert worden. Außerdem sei sie von ihrer Gastfamilie ausgerissen und sei der Gefahr ausgesetzt gewesen, sich selbst Schaden zuzufügen. So steht es in der Erklärung. Die Zeitung hatte über eine Jugendliche berichtet, die im Alter von 16 Jahren im Rahmen des Buschschule-Projekts von Deutschland nach Namibia kam und rund zehn Monate (Juli 1999 bis Juni 2000, mit einer Unterbrechung) in der Nervenklinik verbrachte - nach eigenen Aussagen gegen ihren Willen.
Warum Ramona nicht nach Deutschland zurückgeschickt wurde, rechtfertigt die Buschschule mit einem so genannten Hilfeplangespräch vom 15.09.1999. In der Stellungnahme heißt es wörtlich: "Eine langfristige Behandlung und professionelle Fürsorge von Partnern der Buschschule sind ohne Zeitlimit notwendig. Der Hilfeplan wurde unterschrieben vom Jugendamt, von Frau Ische (Buschschule-Mitarbeiterin in Flensburg, d.Red.), Ramona und Dr. Pillmannova" (Direktorin und derzeit amtierende Geschäftsführerin dieser Einrichtung, d. Red.). Auf die Frage, wer die Entscheidung für die Einweisung in die Psychiatrie getroffen habe, antwortete die Buschschule: "Dr. Sieberhagen (ein Psychologe mit eigener Praxis in Windhoek, d. Red.) und Frau Dr. Pillmannova mit Genehmigung des Jugendamtes (siehe Hilfeplan vom 15.09.1999)." Kurios: Zu dem angegebenen Zeitpunkt war Ramona bereits über zwei Monate in der Klinik. Die Betroffene führt zu ihrer angeblichen Unterschrift aus: "Ich hätte doch niemals meine Einwilligung gegeben, dass ich da drin bleiben will oder damit einverstanden bin!"
Wie aus der Buschschule-Erklärung weiter hervorgeht, sei das zuständige Jugendamt (Norderstedt, Kreis Bad Segeberg) über den Vorgang in Kenntnis gesetzt worden. "Das Jugendamt (Frau Schwiek) wurde am 13.07.1999 telefonisch über die Einweisung in die Psychiatrie informiert", die Dr. Sieberhagen am 10.07.1999 angeordnet habe, heißt es. Ramona erklärte gegenüber der AZ, dass sie Frau Schwiek nicht kenne. Ihrer zuständigen Jugendamt-Mitarbeiterin Frau Schröder, die zugleich das Sorgerecht für die Jugendliche hatte, wirft sie vor, sich nicht ausreichend um sie gekümmert zu haben. "Natürlich habe ich Frau Schröder geschrieben, aber ich habe nie eine Antwort bekommen."
Wie Ramona weiter berichtet, habe sie mehrfach den Wunsch geäußert, nach Deutschland zurückkehren zu dürfen. Scharfe Kritik äußert sie in diesem Kontext gegen die Buschschule. "Am 1.11.99 hatte ich mein erstes Gespräch mit Herrn Scharnowski (kürzlich zurückgetretener Geschäftsführer, d. Red.). Da hat er mich vor die Entscheidung gestellt, ob ich leben will (er) oder den Tod (Klinik)", berichtet Ramona. Mitte Juni 2000 wurde sie dann schließlich entlassen.
Die Buschschule führt weiterhin Namen von Medizinern an, die Ramona behandelt und Berichte an das Jugendamt verfasst hätten, darunter der einweisende Arzt. Die Jugendliche dazu: "Wie konnte Dr. Sieberhagen Berichte über mich schreiben, wenn er mich gar nicht gesehen hat? Kann er Deutsch?" fragt sie rhetorisch. Auch mit den anderen zuständigen Ärzten - Dr. Japhet und Dr. Rieckert - sei die Kommunikation schwierig gewesen, da keiner Deutsch spreche.
In der Stellungnahme schreibt die Buschschule überdies, dass sie vom Jugendamt während des Klinikaufenthaltes einen "reduzierten Tagessatz" bekommen habe. Das widerspricht den Zeitungsinformationen. Georg Gorrissen, Landrat des Kreises Bad Segeberg, hatte der AZ mitgeteilt, dass es "keinen reduzierten Tagessatz für die Dauer des Klinikaufenthaltes" gegeben hat. Die Höhe des Tagessatzes wollte er nicht nennen, dieser liegt nach AZ-Recherchen etwa bei 100 Euro. Das bedeutet, dass die Buschschule während Ramonas Klinikaufenthalt rund 62000 DM (knapp 250000 Namibia-Dollar) vom Jugendamt kassiert hat. Ein weiterer Widerspruch ergibt sich aus der Aussage der Buschschule, sie habe für die Behandlung von Ramona gezahlt. Vertreter der Nervenklinik sagten der AZ, dass Ramona als Staatspatientin eingewiesen wurde. Allerdings sei dies nicht rechtmäßig, weil Ausländer diesen Status nicht haben dürften. "Die Rechnung der Buschschule steht noch aus", wurde Dr. Reuben Japhet von der Nervenklinik bereits am Freitag in der AZ zitiert.
Die Stellungnahme, die die AZ über Rechtsanwalt Dirk Conradie erreichte, bringt weitere Widersprüche ans Tageslicht.
Windhoek - Die Jugendliche Ramona (Name geändert) sei wegen einer Überdosis von Tabletten und Alkohol in die Psychiatrie in Windhoek eingeliefert worden. Außerdem sei sie von ihrer Gastfamilie ausgerissen und sei der Gefahr ausgesetzt gewesen, sich selbst Schaden zuzufügen. So steht es in der Erklärung. Die Zeitung hatte über eine Jugendliche berichtet, die im Alter von 16 Jahren im Rahmen des Buschschule-Projekts von Deutschland nach Namibia kam und rund zehn Monate (Juli 1999 bis Juni 2000, mit einer Unterbrechung) in der Nervenklinik verbrachte - nach eigenen Aussagen gegen ihren Willen.
Warum Ramona nicht nach Deutschland zurückgeschickt wurde, rechtfertigt die Buschschule mit einem so genannten Hilfeplangespräch vom 15.09.1999. In der Stellungnahme heißt es wörtlich: "Eine langfristige Behandlung und professionelle Fürsorge von Partnern der Buschschule sind ohne Zeitlimit notwendig. Der Hilfeplan wurde unterschrieben vom Jugendamt, von Frau Ische (Buschschule-Mitarbeiterin in Flensburg, d.Red.), Ramona und Dr. Pillmannova" (Direktorin und derzeit amtierende Geschäftsführerin dieser Einrichtung, d. Red.). Auf die Frage, wer die Entscheidung für die Einweisung in die Psychiatrie getroffen habe, antwortete die Buschschule: "Dr. Sieberhagen (ein Psychologe mit eigener Praxis in Windhoek, d. Red.) und Frau Dr. Pillmannova mit Genehmigung des Jugendamtes (siehe Hilfeplan vom 15.09.1999)." Kurios: Zu dem angegebenen Zeitpunkt war Ramona bereits über zwei Monate in der Klinik. Die Betroffene führt zu ihrer angeblichen Unterschrift aus: "Ich hätte doch niemals meine Einwilligung gegeben, dass ich da drin bleiben will oder damit einverstanden bin!"
Wie aus der Buschschule-Erklärung weiter hervorgeht, sei das zuständige Jugendamt (Norderstedt, Kreis Bad Segeberg) über den Vorgang in Kenntnis gesetzt worden. "Das Jugendamt (Frau Schwiek) wurde am 13.07.1999 telefonisch über die Einweisung in die Psychiatrie informiert", die Dr. Sieberhagen am 10.07.1999 angeordnet habe, heißt es. Ramona erklärte gegenüber der AZ, dass sie Frau Schwiek nicht kenne. Ihrer zuständigen Jugendamt-Mitarbeiterin Frau Schröder, die zugleich das Sorgerecht für die Jugendliche hatte, wirft sie vor, sich nicht ausreichend um sie gekümmert zu haben. "Natürlich habe ich Frau Schröder geschrieben, aber ich habe nie eine Antwort bekommen."
Wie Ramona weiter berichtet, habe sie mehrfach den Wunsch geäußert, nach Deutschland zurückkehren zu dürfen. Scharfe Kritik äußert sie in diesem Kontext gegen die Buschschule. "Am 1.11.99 hatte ich mein erstes Gespräch mit Herrn Scharnowski (kürzlich zurückgetretener Geschäftsführer, d. Red.). Da hat er mich vor die Entscheidung gestellt, ob ich leben will (er) oder den Tod (Klinik)", berichtet Ramona. Mitte Juni 2000 wurde sie dann schließlich entlassen.
Die Buschschule führt weiterhin Namen von Medizinern an, die Ramona behandelt und Berichte an das Jugendamt verfasst hätten, darunter der einweisende Arzt. Die Jugendliche dazu: "Wie konnte Dr. Sieberhagen Berichte über mich schreiben, wenn er mich gar nicht gesehen hat? Kann er Deutsch?" fragt sie rhetorisch. Auch mit den anderen zuständigen Ärzten - Dr. Japhet und Dr. Rieckert - sei die Kommunikation schwierig gewesen, da keiner Deutsch spreche.
In der Stellungnahme schreibt die Buschschule überdies, dass sie vom Jugendamt während des Klinikaufenthaltes einen "reduzierten Tagessatz" bekommen habe. Das widerspricht den Zeitungsinformationen. Georg Gorrissen, Landrat des Kreises Bad Segeberg, hatte der AZ mitgeteilt, dass es "keinen reduzierten Tagessatz für die Dauer des Klinikaufenthaltes" gegeben hat. Die Höhe des Tagessatzes wollte er nicht nennen, dieser liegt nach AZ-Recherchen etwa bei 100 Euro. Das bedeutet, dass die Buschschule während Ramonas Klinikaufenthalt rund 62000 DM (knapp 250000 Namibia-Dollar) vom Jugendamt kassiert hat. Ein weiterer Widerspruch ergibt sich aus der Aussage der Buschschule, sie habe für die Behandlung von Ramona gezahlt. Vertreter der Nervenklinik sagten der AZ, dass Ramona als Staatspatientin eingewiesen wurde. Allerdings sei dies nicht rechtmäßig, weil Ausländer diesen Status nicht haben dürften. "Die Rechnung der Buschschule steht noch aus", wurde Dr. Reuben Japhet von der Nervenklinik bereits am Freitag in der AZ zitiert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen