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Rechtsanwalt droht weiteres Ungemach
Rechtsanwalt droht weiteres Ungemach

Rechtsanwalt droht weiteres Ungemach

Nach Fishrot-Verdacht wird Jurist nun auch des Betrugs bei Nachlassverwaltungen beschuldigt
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Die Anschuldigungen sind in der Begründung für einen gestern verhandelten Eilantrag enthalten, über den sieben Antragsteller die Absetzung des Anwalts als Nachlassverwalter von drei Verstorbenen erwirken wollen, zu denen der ehemalige Geschäftsmann Aaron Mushimba gehört. Das Anliegen stützt sich auf eine eidesstattliche Erklärung von Johan Penderis, der als Treuhänder des Mushimba Family Trust dient und im Auftrag von dessen Erben agiert.

Darin führt er an, de Klerk halte sich seit Januar in Südafrika auf und habe offensichtlich keine Absicht zurückzukehren. Ferner beruft er sich auf eine angebliche Fehlverwaltung des Nachlasses, die deutlich mache, dass de Klerk als Testamentsvollstrecker ebenso ungeeignet wie untragbar sei. Darüber hinaus verhindere die Abwesenheit des Hauptbeklagten eine zeitnahe Abwicklung des Nachlasses, was den Erben gegenüber unzumutbar sei.

Penderis zufolge sei die umfangreiche Berichterstattung über den Fishrot-Skandal und de Klerks mutmaßliche Rolle bei dem Millionenbetrug vermutlich der Grund dafür, warum jener das Land verlassen habe. Ungeachtet dessen habe de Klerk mehrmals betont, er werde seine Funktion als Nachlassverwalter nicht abgeben, bevor ihm nicht angeblich zustehende Honorare gezahlt würden, obwohl er für diese Tätigkeit von E/L Mushimba bereits sieben Millionen N$ erhalten und sämtliche ihm zustehende Zahlungen eingestrichen habe.

Nach Darstellung von Penderis hätten Recherchen seinerseits ergeben, dass de Klerk in seiner Eigenschaft als Treuhänder der Firmen Edelweiss und Agripro bei Aktienverkäufen „astronomische“ Kommissionszahlungen kassiert, Gelder unterschlagen und Unterschriften auf Dokumenten gefälscht habe. Ferner habe es den Anschein, als ob er bereits seine Gesamtvergütung für die Abwicklung des Mushimba-Nachlasses in Höhe von rund sieben Millionen N$ erhalten habe, obwohl seine dafür notwendige Arbeit bei weitem nicht abgeschlossen sei.

In einer Klageerwiderung wird dies von de Klerk bestritten, der betont, der Nachlass sei wie von Mushimba verfügt behandelt worden und diese Aufgabe „praktisch abgeschlossen“. Ferner hebt der Antragsgegner hervor, er sei im Zusammenhang mit der Fishrot-Affäre nie als Verdächtiger gehandelt, von der Polizei verhört, verhaftet, oder angeklagt worden. Seinen andauernden Aufenthalt in Südafrika begründet er damit, es gebe Grund zu der Annahme, dass sein Leben in Namibia bedroht sei. Ungeachtet dessen könne er seine Arbeit als Testamentsvollstrecker auch von Südafrika fortsetzen, werde daran jedoch von den anderen Treuhändern von E/L Mushimba gehindert.

Im Zusammenhang mit der Fishrot-Affäre steht de Klerk im Verdacht, rund 75,6 Millionen N$ Bestechungsgeld der isländischen Firma Samherji an sechs Angeklagte kanalisiert zu haben, die derzeit wegen Korruption, Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung angeklagt sind (AZ berichtete).

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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