Rechtsanwalt nicht schuldig
Windhoek - Der Windhoeker Rechtsverteidiger Lucius Murorua ist für nicht schuldig befunden worden, die Justiz behindert oder gegen das Rechtssystem verstoßen zu haben. Dies verkündete jetzt Richter John Manyarara am Windhoeker Obergericht. Mit dem Freispruch ist die Sache aber noch nicht ausgestanden: Murorua beabsichtigt nun eine Zivilklage gegen die Polizei einzubringen.
Er wurde am 13. Juli des vergangenen Jahres während einer Konferenz auf der Midgard Lodge außerhalb von Windhoek arrestiert. Murorua wurde vorgeworfen, seinem Klienten behilflich gewesen zu sein, einen Personenwagen, der vermutlich in ein Verbrechen verwickelt war, von einer Autowerkstatt weggebracht zu haben. Das Fahrzeug soll im Mai des vergangenen Jahres an einem bewaffneten Raubüberfall in Ondangwa, bei dem über eine Million Namibia Dollar gestohlen wurden, beteiligt gewesen sein. Der freigesprochene Rechtsanwalt rechtfertigte sich während der Verhandlung, dass ihm die Verwicklung dieses Autos nicht bewusst gewesen seien. Er hätte anderes reagiert, wenn er von der Tatsache, dass das Fahrzeug für einen Raubüberfall genutzt wurde, gewusst hätte. In der Anklageschrift wurde ihm jedoch vorgworfen, von den Umständen gewusst zu haben und vom Werkstattbesitzer informiert worden zu sein.
Der Prozess wurde am 21. Mai 2002 verhandelt, gut zwei Wochen später fällte der Richter das Urteil.
Er wurde am 13. Juli des vergangenen Jahres während einer Konferenz auf der Midgard Lodge außerhalb von Windhoek arrestiert. Murorua wurde vorgeworfen, seinem Klienten behilflich gewesen zu sein, einen Personenwagen, der vermutlich in ein Verbrechen verwickelt war, von einer Autowerkstatt weggebracht zu haben. Das Fahrzeug soll im Mai des vergangenen Jahres an einem bewaffneten Raubüberfall in Ondangwa, bei dem über eine Million Namibia Dollar gestohlen wurden, beteiligt gewesen sein. Der freigesprochene Rechtsanwalt rechtfertigte sich während der Verhandlung, dass ihm die Verwicklung dieses Autos nicht bewusst gewesen seien. Er hätte anderes reagiert, wenn er von der Tatsache, dass das Fahrzeug für einen Raubüberfall genutzt wurde, gewusst hätte. In der Anklageschrift wurde ihm jedoch vorgworfen, von den Umständen gewusst zu haben und vom Werkstattbesitzer informiert worden zu sein.
Der Prozess wurde am 21. Mai 2002 verhandelt, gut zwei Wochen später fällte der Richter das Urteil.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen