Rechtsstreit um Arbeitsgesetz
Windhoek - Der Namibische Arbeitgeberverband (NEF) hat seine Absicht bekräftigt, juristisch gegen das neue Arbeitsgesetz vorzugehen, das Ende vergangenen Jahres im Amtsblatt veröffentlicht wurde und das unter anderem hiesige Arbeitsvermittlungsagenturen verbietet.
Wie der Generalsekretär des NEF, Tim Parkhouse, gestern auf Anfrage mitteilte, hätten Mitglieder seines Verbands bereits eine Klage gegen das geplante Verbot der Vermittlungsagenturen eingereicht. Das Verfahren gehe also nicht von der NEF aus, werde von dieser aber "unterstützt".
Außerdem erinnerte er daran, dass das Arbeitsgesetz durch seine Verabschiedung im Parlament und die nun erfolgte Veröffentlichung im Amtsblatt noch nicht rechtskräftig sei. Schließlich werde in Absatz 143 des Gesetzes verfügt, dass die darin enthaltenen Bestimmungen "komplett oder in Teilen" an einem Datum in Kraft treten werden, dass der Arbeitsminister per Erlass festlegen muss.
Bis dies geschieht will die NEF auf den Minister einwirken, jene Bestimmungen zu überdenken, gemäß derer sich die Anzahl Urlaubstage namibischer Berufstätiger von 18 auf 20 Tage im Jahr erhöhen und sich alle Beschäftigten (bei familiären Notfällen) zusätzlich für fünf Tage Sonderurlaub qualifizieren sollen.
Diese Regelung ist Parkhouse zufolge "Gift für die hiesige Wirtschaft und die Arbeitsbeschaffung" weil sie jährlich zu dem "Verlust von etwa 1,8 Millionen Arbeitstagen führen wird, wenn sämtliche unserer etwa 400000 fest angestellten Berufstätigen die zwei zusätzlichen Ferientage nutzen und etwa die Hälfte von ihnen außerdem die fünf Tage Sonderurlaub beansprucht".
Unabhängig davon, ob diese Überzeugungsarbeit erfolgreich sein wird, will die NEF den zusätzlichen Sonderurlaub nicht juristisch anfechten, weil es dafür "zu spät" sei. Das Verbot gegen die Arbeitsvermittlungsagenturen, denen Parkhouse zufolge etwa 15000 Erwerbstätige im Land ihren Arbeitsplatz verdanken, sei jedoch "nicht hinnehmbar" und müsse gerichtlich bekämpft werden.
Wie der Generalsekretär des NEF, Tim Parkhouse, gestern auf Anfrage mitteilte, hätten Mitglieder seines Verbands bereits eine Klage gegen das geplante Verbot der Vermittlungsagenturen eingereicht. Das Verfahren gehe also nicht von der NEF aus, werde von dieser aber "unterstützt".
Außerdem erinnerte er daran, dass das Arbeitsgesetz durch seine Verabschiedung im Parlament und die nun erfolgte Veröffentlichung im Amtsblatt noch nicht rechtskräftig sei. Schließlich werde in Absatz 143 des Gesetzes verfügt, dass die darin enthaltenen Bestimmungen "komplett oder in Teilen" an einem Datum in Kraft treten werden, dass der Arbeitsminister per Erlass festlegen muss.
Bis dies geschieht will die NEF auf den Minister einwirken, jene Bestimmungen zu überdenken, gemäß derer sich die Anzahl Urlaubstage namibischer Berufstätiger von 18 auf 20 Tage im Jahr erhöhen und sich alle Beschäftigten (bei familiären Notfällen) zusätzlich für fünf Tage Sonderurlaub qualifizieren sollen.
Diese Regelung ist Parkhouse zufolge "Gift für die hiesige Wirtschaft und die Arbeitsbeschaffung" weil sie jährlich zu dem "Verlust von etwa 1,8 Millionen Arbeitstagen führen wird, wenn sämtliche unserer etwa 400000 fest angestellten Berufstätigen die zwei zusätzlichen Ferientage nutzen und etwa die Hälfte von ihnen außerdem die fünf Tage Sonderurlaub beansprucht".
Unabhängig davon, ob diese Überzeugungsarbeit erfolgreich sein wird, will die NEF den zusätzlichen Sonderurlaub nicht juristisch anfechten, weil es dafür "zu spät" sei. Das Verbot gegen die Arbeitsvermittlungsagenturen, denen Parkhouse zufolge etwa 15000 Erwerbstätige im Land ihren Arbeitsplatz verdanken, sei jedoch "nicht hinnehmbar" und müsse gerichtlich bekämpft werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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