Rechtsstreit um Atemmasken
Gescheitertes Gemeinschaftsprojekt beschäftigt Obergericht
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung führt die Firma Namibia Oriental Tabacco an, sie habe sich am 10. Februar 2020 mit dem Betrieb Mickir Supplies verständigt, dass jener binnen zwei Wochen die Masken liefern und dafür 8,8 Millionen N$ erhalten werde. Ferner hätten sich die Antragsteller verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 500000 N$ zu leisten, vor Erhalt der ersten 200000 Masken weitere 3,7 Millionen N$ an Mickir zu überweisen und den Rest des Betrags vor Lieferung der verbleibenden Masken zu begleichen.
Laut Kläger hätten sie die Kaution wie abgemacht überwiesen und eine Vorauszahlung in Höhe von 6,5 Millionen N$ an die Antragsgegner transferiert. Da jene jedoch bis heute die Ware nicht geliefert hätten, seien sie vertragsbrüchig geworden und zur Erstattung von 6,6 Millionen N$ verpflichtet.
Mickir bestätigt zwar, diese Summe erhalten zu haben, bestreitet jedoch den Vorwurf des Vertragsbruchs energisch. Schließlich habe man wie vereinbart, die 6,5 Millionen N$ an ein südafrikanisches Unternehmen weitergeleitet, das seinerseits die Masken von einem Hersteller in Belgien hätte beziehen sollen.
Der Lieferant habe die gewünschte Anzahl Masken jedoch nicht akquirieren können und deshalb im Mai 2020 die zuvor überwiesene Summe an Mickir zurückerstattet. Die Kläger hätten allerdings keinen Anspruch auf diese Rückzahlung erhoben, sondern darauf bestanden, dass Mickir die Masken bei einem anderen Lieferanten bestellen solle.
Da deren Anschaffung aufgrund des weltweit gestiegenen Bedarfs seither deutlich kostspieliger geworden sei, hätten die Projektpartner im Juni 2020 einen neuen Vertrag geschlossen. Dieser sehe vor, dass Oriental Tabacco weiteres Kapital für die Anschaffung der inzwischen deutlich teureren Masken bereitstellen, die Beklagten diese beschaffen und sich beide Parteien an deren Verkauf in Namibia beteiligen würden.
Auf Grundlage dieser Abmachung habe sich Mickir mit dem südafrikanischen Lieferanten Mining World Investments geeinigt und diesem 4 Millionen N$ für die Zustellung von 70000 Masken überwiesen, davon jedoch bis Anfang September nur 29000 Stück erhalten. Ferner habe sich gezeigt, dass die gelieferte Ware aus Fälschungen der eigentlich bestellten Originalprodukte bestanden habe, die nicht in Namibia hätten verkauft werden können.
Da beide Prozessparteien das gemeinsame Risiko für ein eventuelles Scheitern ihres Vorhabens übernommen hätten, könne dieser Umstand nicht allein Mickir angelastet werden und müsse die Klage von Oriental Tabacco deshalb verworfen werden.
Zur Begründung führt die Firma Namibia Oriental Tabacco an, sie habe sich am 10. Februar 2020 mit dem Betrieb Mickir Supplies verständigt, dass jener binnen zwei Wochen die Masken liefern und dafür 8,8 Millionen N$ erhalten werde. Ferner hätten sich die Antragsteller verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 500000 N$ zu leisten, vor Erhalt der ersten 200000 Masken weitere 3,7 Millionen N$ an Mickir zu überweisen und den Rest des Betrags vor Lieferung der verbleibenden Masken zu begleichen.
Laut Kläger hätten sie die Kaution wie abgemacht überwiesen und eine Vorauszahlung in Höhe von 6,5 Millionen N$ an die Antragsgegner transferiert. Da jene jedoch bis heute die Ware nicht geliefert hätten, seien sie vertragsbrüchig geworden und zur Erstattung von 6,6 Millionen N$ verpflichtet.
Mickir bestätigt zwar, diese Summe erhalten zu haben, bestreitet jedoch den Vorwurf des Vertragsbruchs energisch. Schließlich habe man wie vereinbart, die 6,5 Millionen N$ an ein südafrikanisches Unternehmen weitergeleitet, das seinerseits die Masken von einem Hersteller in Belgien hätte beziehen sollen.
Der Lieferant habe die gewünschte Anzahl Masken jedoch nicht akquirieren können und deshalb im Mai 2020 die zuvor überwiesene Summe an Mickir zurückerstattet. Die Kläger hätten allerdings keinen Anspruch auf diese Rückzahlung erhoben, sondern darauf bestanden, dass Mickir die Masken bei einem anderen Lieferanten bestellen solle.
Da deren Anschaffung aufgrund des weltweit gestiegenen Bedarfs seither deutlich kostspieliger geworden sei, hätten die Projektpartner im Juni 2020 einen neuen Vertrag geschlossen. Dieser sehe vor, dass Oriental Tabacco weiteres Kapital für die Anschaffung der inzwischen deutlich teureren Masken bereitstellen, die Beklagten diese beschaffen und sich beide Parteien an deren Verkauf in Namibia beteiligen würden.
Auf Grundlage dieser Abmachung habe sich Mickir mit dem südafrikanischen Lieferanten Mining World Investments geeinigt und diesem 4 Millionen N$ für die Zustellung von 70000 Masken überwiesen, davon jedoch bis Anfang September nur 29000 Stück erhalten. Ferner habe sich gezeigt, dass die gelieferte Ware aus Fälschungen der eigentlich bestellten Originalprodukte bestanden habe, die nicht in Namibia hätten verkauft werden können.
Da beide Prozessparteien das gemeinsame Risiko für ein eventuelles Scheitern ihres Vorhabens übernommen hätten, könne dieser Umstand nicht allein Mickir angelastet werden und müsse die Klage von Oriental Tabacco deshalb verworfen werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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