Rechtsstreit um Importsteuern
Mutmaßlicher Betrüger will Strafverfolgung gegen sich abwenden
Von Marc Springer, Windhoek
In dem derzeit am Obergericht anhängigen Verfahren versucht der diesmal als Kläger auftretende Beschuldigte Laurensius Julius eine Verfügung gegen Imalwa zu erwirken, die jene dazu zwingen würde, die Strafverfolgung gegen ihn einzustellen. Julius (41) ist als einziger Namibier und in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und einziger Teilhaber der Firma Extreme Customs Clearing Services (XCCS) zusammen mit sieben chinesischen Mitangeklagten des Betrugs im Gesamtwert von rund 3,5 Milliarden N$ verdächtigt.
Konkret wird den Beschuldigten vorgeworfen, zu einer Gruppe vornehmlich chinesischer Unternehmer zu gehören, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 19. Dezember 2015 von ihnen eingeführte Waren unterbewertet und den Fiskus damit um Zolleinnahmen in Milliardenhöhe gebracht haben sollen. Diese Summe beruht auf Berechnungen von Buchprüfern, wonach rund 100 asiatische Firmen unter Beihilfe von bzw. in gemeinschaftlicher Absicht mit dem von ihnen als Zollagent engagierten Julius an der Unterdeklarierung eingeführte Güter mitgewirkt haben.
Bei einer ersten Vorverhandlung vor Richter Thomas Masuku versuchte Julius über seine Anwälte zunächst Einsicht in Ermittlungsakten der Polizei zu erwirken, um sich für den bevorstehenden Prozess gegen Imalwa besser vorbereiten zu können. In einer eidesstattlichen Erklärung bezeichnet er die von jener erhobene Anklage als willkürlich und irrational. Ferner bringt er vor, die Generalstaatsanwältin lasse Detailkenntnis über die Funktion von Zollagenten vermissen und habe sich durch Unwissen dazu verleiten lassen, gegen ihn Anklage zu erheben.
Er bzw. XCCS hätten sich stets darauf verlassen, dass Kunden korrekte Angaben machen und könnten deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn jene falsche Angaben gemacht oder Unterlagen manipuliert bzw. gefälscht hätten. Ferner hebt er hervor, XCCS hätte sofort den Fiskus informiert, als aufgefallen sei, dass bei einigen Kunden die zur Berechnung der fälligen Importsteuer vorgelegten Rechnungen nicht mit jenen übereingestimmt hätten, die dritte Parteien für die Lieferung von Produkten aus dem Ausland ausgestellt hätten und auf denen weitaus höhere Beträge reflektiert worden seien.
Julius zufolge hat XCCS im Namen seiner dabei auffällig gewordenen Kunden Strafzahlungen an den Fiskus geleistet und damit seine Pflicht unter dem bestehenden Zollgesetz erfüllt. Demnach habe er sich nichts zu Schulden kommen lassen und weder Betrug, noch Geldwäsche begangen oder Beihilfe zu diesen Vergehen geleistet, für die er juristisch belangt werden könne.
Richter Masuku will am 19. April über das Gesuch von Julius urteilen. In einer vom stellvertretenden Generalstaatsankläger Ed Marondeze verfassten Erklärung, argumentiert dieser, das Gericht habe nicht die Befugnis, ein bereits eingeleitetes Strafverfahren rückgängig zu machen. Vielmehr solle Julius seine Einlassungen als Verteidigung in dem schwebenden Strafverfahren vorbringen, in dem er sich zusammen mit den sieben Chinesen verantworten muss, von denen einer offenbar das Land verlassen hat und nach China geflohen ist.
Dieses Verfahren soll am 22. Juni fortgesetzt werden.
In dem derzeit am Obergericht anhängigen Verfahren versucht der diesmal als Kläger auftretende Beschuldigte Laurensius Julius eine Verfügung gegen Imalwa zu erwirken, die jene dazu zwingen würde, die Strafverfolgung gegen ihn einzustellen. Julius (41) ist als einziger Namibier und in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und einziger Teilhaber der Firma Extreme Customs Clearing Services (XCCS) zusammen mit sieben chinesischen Mitangeklagten des Betrugs im Gesamtwert von rund 3,5 Milliarden N$ verdächtigt.
Konkret wird den Beschuldigten vorgeworfen, zu einer Gruppe vornehmlich chinesischer Unternehmer zu gehören, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 19. Dezember 2015 von ihnen eingeführte Waren unterbewertet und den Fiskus damit um Zolleinnahmen in Milliardenhöhe gebracht haben sollen. Diese Summe beruht auf Berechnungen von Buchprüfern, wonach rund 100 asiatische Firmen unter Beihilfe von bzw. in gemeinschaftlicher Absicht mit dem von ihnen als Zollagent engagierten Julius an der Unterdeklarierung eingeführte Güter mitgewirkt haben.
Bei einer ersten Vorverhandlung vor Richter Thomas Masuku versuchte Julius über seine Anwälte zunächst Einsicht in Ermittlungsakten der Polizei zu erwirken, um sich für den bevorstehenden Prozess gegen Imalwa besser vorbereiten zu können. In einer eidesstattlichen Erklärung bezeichnet er die von jener erhobene Anklage als willkürlich und irrational. Ferner bringt er vor, die Generalstaatsanwältin lasse Detailkenntnis über die Funktion von Zollagenten vermissen und habe sich durch Unwissen dazu verleiten lassen, gegen ihn Anklage zu erheben.
Er bzw. XCCS hätten sich stets darauf verlassen, dass Kunden korrekte Angaben machen und könnten deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn jene falsche Angaben gemacht oder Unterlagen manipuliert bzw. gefälscht hätten. Ferner hebt er hervor, XCCS hätte sofort den Fiskus informiert, als aufgefallen sei, dass bei einigen Kunden die zur Berechnung der fälligen Importsteuer vorgelegten Rechnungen nicht mit jenen übereingestimmt hätten, die dritte Parteien für die Lieferung von Produkten aus dem Ausland ausgestellt hätten und auf denen weitaus höhere Beträge reflektiert worden seien.
Julius zufolge hat XCCS im Namen seiner dabei auffällig gewordenen Kunden Strafzahlungen an den Fiskus geleistet und damit seine Pflicht unter dem bestehenden Zollgesetz erfüllt. Demnach habe er sich nichts zu Schulden kommen lassen und weder Betrug, noch Geldwäsche begangen oder Beihilfe zu diesen Vergehen geleistet, für die er juristisch belangt werden könne.
Richter Masuku will am 19. April über das Gesuch von Julius urteilen. In einer vom stellvertretenden Generalstaatsankläger Ed Marondeze verfassten Erklärung, argumentiert dieser, das Gericht habe nicht die Befugnis, ein bereits eingeleitetes Strafverfahren rückgängig zu machen. Vielmehr solle Julius seine Einlassungen als Verteidigung in dem schwebenden Strafverfahren vorbringen, in dem er sich zusammen mit den sieben Chinesen verantworten muss, von denen einer offenbar das Land verlassen hat und nach China geflohen ist.
Dieses Verfahren soll am 22. Juni fortgesetzt werden.
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Allgemeine Zeitung
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