Rechtsstreit um Land dauert an
Aktivisten wollen Erschließung von 200 000 Grundstücken erzwingen
Von Marc Springer, Windhoek
Die AR beruft sich auf eine Abmachung, die sie vor sechs Jahren mit der Regierung geschlossen hat. Gemäß dieser Vereinbarung haben sich die Aktivisten nach eigener Aussage bereiterklärt, von möglichen Landbesetzungen abzusehen. Im Gegenzug habe sich die Regierung verpflichtet, binnen der nächsten fünf Jahre landesweit rund 200 000 Grundstücke zur Bebauung für preiswerte Wohnungen zu erschließen.
Weil dies jedoch nicht geschehen sei, hat die RA nun Klage wegen angeblichen Vertragsbruchs gegen die Regierung und Präsident Hage Geingob eingereicht, der das von den Antragstellern als Vertrag verstandene Abkommen nach einem Treffen mit den Landaktivisten am 24. Juli 2015 im Staatshaus unterzeichnet hat. Zur Begründung führen sie an, die Regierung habe seit der Vereinbarung nur 15 000 Grundstücke erschlossen und müsse juristisch genötigt werden, ihre Zusage binnen der nächsten zwei Jahre zu erfüllen.
Die von Neliswa Tjahikika and Dennis Khama vertretenen Antragsgegner halten dem entgegen, dass die vermeintlich geschlossene Abmachung juristisch wirkungslos sei und die Beklagten keinerlei vertraglichen Verpflichtungen unterwerfe. Schließlich wäre es „rechtswidrig“ gewesen, wenn die AR ihre Drohung wahr gemacht und Land in urbanen Zentren besetzt hätte, weil sich dieser Grund und Boden im Besitz der jeweils zuständigen Stadtverwaltungen befinde.
Damit widerspreche die Ankündigung, die eigenen Forderungen notfalls durch eine Landnahme zu erfüllen dem Prinzip der Rechtstaatlichkeit und lege das Zugeständnis, auf mögliche Bodenbesetzungen zu verzichten, der Regierung keine Verpflichtung auf, im Gegenzug irgendwelche verbindlichen Zusagen einzugehen.
Ein daraus abgeleiteter Antrag der Beklagten, das Verfahren ohne eine Verhandlung seiner inhaltlichen Begründung vorzeitig abzuweisen, wurde im Februar von Richter Orben Sibeya verworfen und die Regierung damit veranlasst, gegen dieses Urteil eine Berufungserlaubnis zu beantragen.
Zur Begründung führen die Antragsgegner an, der Begriff ,Landbesetzung´ deute juristisch auf eine illegale Handlung oder Straftat hin. Bei einer solchen Interpretation sei folglich auch jegliche Abmachung null und nichtig, die darauf basiere, dass die Regierung eine Gegenleistung für den Verzicht auf rechtswidriges Verhalten anbiete.
Der Berufungsantrag sollte am Montag behandelt werden, wurde jedoch vertagt, weil der Richter verhindert war. Der Fall soll nun am 1. Juli erneut geprüft und dabei ein Datum für die Verhandlung des Berufungsantrags festgelegt werden.
Die AR beruft sich auf eine Abmachung, die sie vor sechs Jahren mit der Regierung geschlossen hat. Gemäß dieser Vereinbarung haben sich die Aktivisten nach eigener Aussage bereiterklärt, von möglichen Landbesetzungen abzusehen. Im Gegenzug habe sich die Regierung verpflichtet, binnen der nächsten fünf Jahre landesweit rund 200 000 Grundstücke zur Bebauung für preiswerte Wohnungen zu erschließen.
Weil dies jedoch nicht geschehen sei, hat die RA nun Klage wegen angeblichen Vertragsbruchs gegen die Regierung und Präsident Hage Geingob eingereicht, der das von den Antragstellern als Vertrag verstandene Abkommen nach einem Treffen mit den Landaktivisten am 24. Juli 2015 im Staatshaus unterzeichnet hat. Zur Begründung führen sie an, die Regierung habe seit der Vereinbarung nur 15 000 Grundstücke erschlossen und müsse juristisch genötigt werden, ihre Zusage binnen der nächsten zwei Jahre zu erfüllen.
Die von Neliswa Tjahikika and Dennis Khama vertretenen Antragsgegner halten dem entgegen, dass die vermeintlich geschlossene Abmachung juristisch wirkungslos sei und die Beklagten keinerlei vertraglichen Verpflichtungen unterwerfe. Schließlich wäre es „rechtswidrig“ gewesen, wenn die AR ihre Drohung wahr gemacht und Land in urbanen Zentren besetzt hätte, weil sich dieser Grund und Boden im Besitz der jeweils zuständigen Stadtverwaltungen befinde.
Damit widerspreche die Ankündigung, die eigenen Forderungen notfalls durch eine Landnahme zu erfüllen dem Prinzip der Rechtstaatlichkeit und lege das Zugeständnis, auf mögliche Bodenbesetzungen zu verzichten, der Regierung keine Verpflichtung auf, im Gegenzug irgendwelche verbindlichen Zusagen einzugehen.
Ein daraus abgeleiteter Antrag der Beklagten, das Verfahren ohne eine Verhandlung seiner inhaltlichen Begründung vorzeitig abzuweisen, wurde im Februar von Richter Orben Sibeya verworfen und die Regierung damit veranlasst, gegen dieses Urteil eine Berufungserlaubnis zu beantragen.
Zur Begründung führen die Antragsgegner an, der Begriff ,Landbesetzung´ deute juristisch auf eine illegale Handlung oder Straftat hin. Bei einer solchen Interpretation sei folglich auch jegliche Abmachung null und nichtig, die darauf basiere, dass die Regierung eine Gegenleistung für den Verzicht auf rechtswidriges Verhalten anbiete.
Der Berufungsantrag sollte am Montag behandelt werden, wurde jedoch vertagt, weil der Richter verhindert war. Der Fall soll nun am 1. Juli erneut geprüft und dabei ein Datum für die Verhandlung des Berufungsantrags festgelegt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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