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Rechtsstreit um Landstraße
Rechtsstreit um Landstraße

Rechtsstreit um Landstraße

Sorge vor Diebstahl löst Klage gegen freie Farm-Durchfahrt aus
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Hintergrund eines derzeit am Obergericht geführten Verfahrens ist ein langer Disput zwischen Woermann und einigen Nachbarn der Farm Verdruk, die südlich der Hauptstadt und westlich der Fernstraße B1 liegt. Die aus zwei Teilen bestehende Farm gehört den beiden von Woermann registrierten Firmen Luxury Investments und Aquarius Investments, die als Kläger in dem Prozess gegen das Transportministerium, die Straßenbehörde (RA) und den Antragsgegner Hans Kamuhanga auftreten.

Woermann zufolge habe jener ihn in Begleitung von drei weiteren Personen im Jahre 2010 besucht, nachdem Luxury und Aquarius Investments zu Eigentümern von Verdruk geworden seien. Bei diesem Treffen hätten ihm die vier Männer mitgeteilt, dass sie gemeinsame Besitzer der angrenzenden Farm Kranzneus seien und über die durch Verdruk führende Straße Zugang zu ihrem Grund und Boden erlangen wollten.

In seiner eidesstattlichen Erklärung betont Woermann, er habe zunächst mit Hinweis darauf abgelehnt, dass zuvor auf Verdruk diverse Infrastruktur im Werte von rund 250000 N$ gestohlen worden sei, darunter Pumpen, Dieselmotoren und Rohleitungen, sowie Dachplatten, Fenster und Türen eines im Bau befindlichen Hauses. Da das Gebiet südlich von Verdruk Kommunalland sei und von zahlreichen Personen genutzt werde, könne er folglich keine allgemeingültige Nutzung der Straße erlauben, weil sich dadurch das Risiko weiterer Verluste erhöhen werde.

Ferner habe er darauf hingewiesen, dass über eine andere Route alternativer Zugang zur Farm Kranzneus vorhanden wäre, sobald die relevante Straße in Stand gesetzt worden sei. Ungeachtet dessen hätten Kamuhanga und 13 weitere mutmaßliche Co-Eigentümer von Kranzneus versucht, sich die Nutzung der durch Verdruk führenden Straße juristisch einzuklagen.

Als diese Klage am 27. März 2012 abgewiesen worden sei, habe sich der damalige Transportminister eingeschaltet und eine Vermittlung zwischen den Parteien angeboten. Aufgrund dieser Schlichtungsbemühungen hätten im Beisein des Ministers, seines Stellvertreters und Staatssekretärs zwei Treffen mit den mutmaßlichen Co-Eigentümern von Kranzneus stattgefunden bei denen schließlich eine Einigung erreicht worden sei.

Im Zuge dieser Abmachung habe er (Woermann) sich bereit erklärt, den Nachbarn die Nutzung der Straße zu erlauben, vorausgesetzt, dass diese vorher sein Einverständnis beantragen, keine weiteren Personen die Benutzung der Straße gestatten, die Fahrbahn nicht verlassen oder nachts seine Farm überqueren und keinen Schaden an der darauf vorhandenen Infrastruktur verursachen.

Woermann zufolge seien diese Auflagen zunächst erfüllt und die über seine Farm führende Straße im Durchschnitt nur ein Mal pro Monat von zwei der Nachbarn befahren worden. Im Oktober 2016 habe einer von diesen mehrmals versucht, ohne Vorankündigung und bei Nacht seine Farm zu überqueren und sei daran von einem seiner Angestellten gehindert worden. Daraufhin habe ein Mitarbeiter der Straßenbehörde am 13. Oktober in Begleitung von Polizisten seine Aufwartung auf Verdruk gemacht und verlangt, dass das Tor zur Farm permanent geöffnet bleiben und die Durchfahrt für die Nachbarn dauerhaft gewährleistet werden müsse.

Eine Woche später habe er (Woermann) ein Schreiben der RA erhalten, in dem er darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass die durch seine Farm führende Straße als öffentliche Verkehrsverbindung proklamiert worden sei und er deshalb niemandem Zugang zu seiner Farm verweigern dürfe. Dem erwiderte Woermann nach eigenen Angaben mit Hinweis darauf, dass die betroffene Straße durch die gesamte Länge seiner Farm führe und die darauf vorhandene Infrastruktur nicht gesichert werden könne, wenn er keine Kontrolle über die Nutzung der Straße mehr habe.

Weil er folglich den Diebstahl von Gerätschaft und Ausrüstung nicht verhindern könne, würde die Farm an Wert und Bedeutung für potenzielle Käufer verlieren und weitere Investitionen in deren Entwicklung sinnlos werden. Darüber hinaus hätte keine Notwendigkeit bestanden, die Straße zu proklamieren und für die öffentliche Nutzung freizugeben, wenn die Eigentümer von Kranzneus die Alternativroute zu ihrer Farm in Stand gehalten hätten und damit weiter nutzen könnten.

Angesichts dieser Zusammenhänge und aufgrund des bei öffentlicher Nutzung der Straße drohenden Schadens auf Verdruk appelliert Woermann in seiner eidesstattlichen Erklärung an das Gericht, die am 1. April 2014 im Amtsblatt veröffentlichte Proklamierung der durch Verdruk führenden und im Distrikt Windhoek gelegenen Farmstraße 1251 rückgängig zu machen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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