Rechtsstreit um Nutzfahrzeuge
Bauunternehmen in zwei getrennte Gerichtsverfahren verstrickt
Von Marc Springer, Windhoek
Bei dem einen Verfahren tritt Rivoli als Antragsteller auf und fordert von der Firma Salini Namibia, die für die inzwischen abgeschlossene Errichtung des Neckartal-Damms zuständig war, eine Summe von 3,8 Millionen N$. Zur Begründung führen die Kläger an, sie hätten auf Grundlage eines im Februar 2016 geschlossenen Vertrags den Antragsgegner einige Maschinen und Nutzfahrzeuge ausgeliehen, darunter Kompressor, Lastwagen, Kipplader, Zementmischer, hydraulische Hämmer, Walzen und Bodenverdichter.
Im Zuge der Abmachung sei die Firma Salini verpflichtet gewesen, die Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, die sie zwischen Februar 2016 und Juni 2017 benutzt und für deren Verwendung sie Miete bezahlt habe, in funktionstüchtigem Zustand zurückzugeben. Gegen diese Auflage hätten die Beklagten im Falle eines Schaufelbaggers verstoßen, den sie in stark beschädigtem Zustand zurückgegeben hätten. So hätten z.B. einige Schalter in der Kabine gefehlt und sei die Hydraulik des Geräts ebenso beschädigt gewesen, wie der Lack und einige Teile der Maschine. Diese Defekte seien während der Nutzung des Baggers durch Salinis aufgetreten und die Firma deshalb für die Reparatur derselben und die dafür berechneten Kosten von 3,8 Millionen N$ haftbar.
Die Antragsgegner halten dem entgegen, der Bagger sei bereits beschädigt gewesen, als sie ihn in Empfang genommen hätten. Ferner heben sie hervor, sie hätten auf eigene Kosten selbst Reparaturen an dem Gerät vorgenommen, um dies überhaupt einsetzen zu können.
In dem zweiten Verfahren wird Rivoli von der Firma Barloworld verklagt, von der sie angeblich einen Kipplaster für 5,2 Millionen N$ gekauft, aber nicht wie vereinbart, bis zum 1. Juni 2016 abbezahlt hat. Demnach verlangt Barloworld von Rivoli die angeblich ausstehende Summe von 570000 N$ und droht alternativ damit, den Kaufvertrag zu kündigen und den Kipplaster meistbietend versteigern zu lassen.
Bei dem einen Verfahren tritt Rivoli als Antragsteller auf und fordert von der Firma Salini Namibia, die für die inzwischen abgeschlossene Errichtung des Neckartal-Damms zuständig war, eine Summe von 3,8 Millionen N$. Zur Begründung führen die Kläger an, sie hätten auf Grundlage eines im Februar 2016 geschlossenen Vertrags den Antragsgegner einige Maschinen und Nutzfahrzeuge ausgeliehen, darunter Kompressor, Lastwagen, Kipplader, Zementmischer, hydraulische Hämmer, Walzen und Bodenverdichter.
Im Zuge der Abmachung sei die Firma Salini verpflichtet gewesen, die Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, die sie zwischen Februar 2016 und Juni 2017 benutzt und für deren Verwendung sie Miete bezahlt habe, in funktionstüchtigem Zustand zurückzugeben. Gegen diese Auflage hätten die Beklagten im Falle eines Schaufelbaggers verstoßen, den sie in stark beschädigtem Zustand zurückgegeben hätten. So hätten z.B. einige Schalter in der Kabine gefehlt und sei die Hydraulik des Geräts ebenso beschädigt gewesen, wie der Lack und einige Teile der Maschine. Diese Defekte seien während der Nutzung des Baggers durch Salinis aufgetreten und die Firma deshalb für die Reparatur derselben und die dafür berechneten Kosten von 3,8 Millionen N$ haftbar.
Die Antragsgegner halten dem entgegen, der Bagger sei bereits beschädigt gewesen, als sie ihn in Empfang genommen hätten. Ferner heben sie hervor, sie hätten auf eigene Kosten selbst Reparaturen an dem Gerät vorgenommen, um dies überhaupt einsetzen zu können.
In dem zweiten Verfahren wird Rivoli von der Firma Barloworld verklagt, von der sie angeblich einen Kipplaster für 5,2 Millionen N$ gekauft, aber nicht wie vereinbart, bis zum 1. Juni 2016 abbezahlt hat. Demnach verlangt Barloworld von Rivoli die angeblich ausstehende Summe von 570000 N$ und droht alternativ damit, den Kaufvertrag zu kündigen und den Kipplaster meistbietend versteigern zu lassen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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