Rechtsstreit um Rind beigelegt
Außergerichtliche Einigung beendet Disput über Zuchtbullen
Von Marc Springer
Windhoek
Im Zuge der Einigung darf Botes den Zuchtbullen „Lared Shepard DB11-300“ wieder beim NBBS registrieren und für Wettbewerbe einschreiben, sofern er die Angaben über dessen Abstammung korrigiert. Im Gegenzug hat sich Botes bereiterklärt, eine Verleumdungsklage gegen die Antragsgegner zurückzuziehen und zu akzeptieren, dass dem Bullen ein Preis aberkannt wurde, den das Tier im Jahre 2014 bei einem Wettbewerb des Züchtervereins des südlichen Afrikas als „Bulle des Jahres“ gewonnen hatte.
Botes hatte seine Forderung nach Entschädigung in Höhe von 3,5 Millionen N$ damit begründet, die Antragsgegner hätten öffentlich den falschen Eindruck erweckt, dass er als Eigentümer von „Lared Shepard“ bewusst Angaben über dessen Abstammung manipuliert habe. Deshalb sei seinem Zuchtbullen nicht nur der Preis aberkannt, sondern seien er bzw. seine Rinder am 22. Juni 2015 von den Veranstaltern der Handels- und Industriemesse in Windhoek für einen Zeitraum von drei Jahren von einer weiteren Teilnahme an der Zuchtbullen-Bewertung ausgeschlossen worden. Ferner sei er von dem Ausstellungsverein in Gobabis daran gehindert worden, dort bei der Rinderbeurteilung im Jahre 2015 anzutreten.
Diese gegen ihn ergriffenen Maßnahmen hatte Botes den Antragsgegnern angelastet, die Zweifel an dem Stammbaum von Lared Shepard geäußert und damit dessen nachträgliche Disqualifizierung verschuldet hätten. Diese wiederum sei in einigen Medien, darunter dem in Fachkreisen beachteten Landbou Weekblad thematisiert und dadurch der Eindruck erweckt worden, dass er „unehrlich, unzuverlässig, unprofessionell und unglaubwürdig“ sei und den NBBS habe täuschen wollen.
Darüber hatte Botes angeführt, der NBBS habe ihm keine Gelegenheit geboten, sich zu erklären oder die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Ferner hätten die Beklagten genetische Tests „ignoriert“, die bestätigt hätten, dass der von ihm angegebene Bulle „Smoke“ tatsächlich Erzeuger von „Lared Shepard“ und der gegen ihn gerichtete Vorwurf der Manipulation folglich haltlos sei.
Vielmehr habe der NBBS weitere Verdächtigungen gegen ihn in Umlauf gebracht und durch diese „Diffamierung“ seiner Würde und seinem Ansehen nachhaltig geschadet. Darüber hinaus habe ihn die „Verleumdung“ fest eingeplante Einnahmen durch den Verkauf von Zuchtbullen und Absatzkälbern gekostet und ihm einen Verlust an Ansehen verursacht, die Botes auf insgesamt 3 Millionen N$ berechnet.
Der NBBS fühlt sich durch die Einigung in seiner Überzeugung bestätigt, dass die Angaben über die Abstammung des Zuchtbullen inkorrekt und die Aberkennung seines Preises damit legitim gewesen seien.
Windhoek
Im Zuge der Einigung darf Botes den Zuchtbullen „Lared Shepard DB11-300“ wieder beim NBBS registrieren und für Wettbewerbe einschreiben, sofern er die Angaben über dessen Abstammung korrigiert. Im Gegenzug hat sich Botes bereiterklärt, eine Verleumdungsklage gegen die Antragsgegner zurückzuziehen und zu akzeptieren, dass dem Bullen ein Preis aberkannt wurde, den das Tier im Jahre 2014 bei einem Wettbewerb des Züchtervereins des südlichen Afrikas als „Bulle des Jahres“ gewonnen hatte.
Botes hatte seine Forderung nach Entschädigung in Höhe von 3,5 Millionen N$ damit begründet, die Antragsgegner hätten öffentlich den falschen Eindruck erweckt, dass er als Eigentümer von „Lared Shepard“ bewusst Angaben über dessen Abstammung manipuliert habe. Deshalb sei seinem Zuchtbullen nicht nur der Preis aberkannt, sondern seien er bzw. seine Rinder am 22. Juni 2015 von den Veranstaltern der Handels- und Industriemesse in Windhoek für einen Zeitraum von drei Jahren von einer weiteren Teilnahme an der Zuchtbullen-Bewertung ausgeschlossen worden. Ferner sei er von dem Ausstellungsverein in Gobabis daran gehindert worden, dort bei der Rinderbeurteilung im Jahre 2015 anzutreten.
Diese gegen ihn ergriffenen Maßnahmen hatte Botes den Antragsgegnern angelastet, die Zweifel an dem Stammbaum von Lared Shepard geäußert und damit dessen nachträgliche Disqualifizierung verschuldet hätten. Diese wiederum sei in einigen Medien, darunter dem in Fachkreisen beachteten Landbou Weekblad thematisiert und dadurch der Eindruck erweckt worden, dass er „unehrlich, unzuverlässig, unprofessionell und unglaubwürdig“ sei und den NBBS habe täuschen wollen.
Darüber hatte Botes angeführt, der NBBS habe ihm keine Gelegenheit geboten, sich zu erklären oder die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Ferner hätten die Beklagten genetische Tests „ignoriert“, die bestätigt hätten, dass der von ihm angegebene Bulle „Smoke“ tatsächlich Erzeuger von „Lared Shepard“ und der gegen ihn gerichtete Vorwurf der Manipulation folglich haltlos sei.
Vielmehr habe der NBBS weitere Verdächtigungen gegen ihn in Umlauf gebracht und durch diese „Diffamierung“ seiner Würde und seinem Ansehen nachhaltig geschadet. Darüber hinaus habe ihn die „Verleumdung“ fest eingeplante Einnahmen durch den Verkauf von Zuchtbullen und Absatzkälbern gekostet und ihm einen Verlust an Ansehen verursacht, die Botes auf insgesamt 3 Millionen N$ berechnet.
Der NBBS fühlt sich durch die Einigung in seiner Überzeugung bestätigt, dass die Angaben über die Abstammung des Zuchtbullen inkorrekt und die Aberkennung seines Preises damit legitim gewesen seien.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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