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Rechtsstreit um Schürflizenz
Rechtsstreit um Schürflizenz

Rechtsstreit um Schürflizenz

Kläger bewahren sich Anspruch auf Millionen-Entschädigung
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Der gerichtlichen Auseinandersetzung liegt eine Klage der Firma Fish Orange Mining Consortium zu Grunde, die sich vornehmlich gegen die Antragsgegner Ghandy Gerson !Goaseb und Jose Shipepe richtet. Diesen wirft Fish Orange Mining vor, rechtswidrig eine Schürflizenz (EPL) an die nebenbeklagte Firma Eminent Mining Holding veräußert zu haben, die zur geografisch begrenzten Diamanten-Exploration in einem 20000 Hektar großen Gebiet am Ufer des Oranje-Flusses berechtigt.

Nachdem die Kläger ihre damit verbundene Entschädigungsforderung in Höhe von fünf Millionen N$ begründet hatten, forderten die Antragsgegner über ihren Anwalt Sisa Namandje eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens. Dieses Gesuch hatte jener unter anderem damit begründet, die Kläger hätten nicht belegt, dass die angeblich illegal transferierte EPL fünf Millionen N$ wert sei. Schließlich erlaube diese lediglich Schürfarbeiten und schließe nicht den finanziell lukrativen Abbau oder Verkauf von Bodenschätzen ein.

In einem vor kurzem ergangenen Zwischenurteil wies Richter Thomas Masuku diese Argumentation mit Hinweis darauf zurück, die Kläger hätten in dem ihnen zugewiesenen Explorationsgebiet erhebliche Investitionen geleistet und die Schürflizenz damit „kommerziell aufgewertet“. So hätten die Antragsteller nicht nur eine Rentabilitäts- und Umweltverträglichkeits-Studie erstellt, sondern auch geologische Untersuchungen vorgenommen und eine Stromversorgung hergestellt.

Damit hätten sie nach Einschätzung eines unabhängigen Sachverständigen „nicht nur die Existenz und den Umfang von Mineralreserven belegt bzw. quantifiziert sondern auch den Wert der EPL gesteigert“. Schließlich könne dessen Inhaber in Anbetracht der bereits gesammelten Erkenntnisse über die vorhandenen Rohstoff-Reserven nun eine Abbaugenehmigung für dieselben beantragen und dabei von den Investitionen der Kläger profitieren.

Darüber hinaus weist Usiku in seinem Zwischenbefund darauf hin, dass laut Kläger zwei getrennte Interessenten vor der angeblich illegalen Übertragung der EPL jeweils über fünf Millionen N$ für diese geboten hätten. Die Antragsteller hätten folglich zumindest augenscheinlich einen berechtigten Anspruch belegt, weshalb das Verfahren nicht vorzeitig eingestellt werden dürfe, sondern fortgesetzt gehöre.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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