Rechtsstreit um Steuerschuld
Mediziner klagt gegen angeblich illegale Selbsthilfe des Fiskus
Von Marc Springer, Windhoek
In einer eidestattlichen Erklärung führt der in Uganda geborene und derzeit in Oshakati stationierte Mediziner Dr. Livingstone David Mugima an, er sei seit 26 Jahren als Doktor in Namibia tätig und habe während dieser Zeit stets regelmäßig seine Steuern gezahlt. Dennoch habe das Finanzministerium die Bank Windhoek instruiiert, von seinen beiden dort gehaltenen Konten knapp 22 Millionen N$ an angeblich ausstehender Steuerschuld direkt an den Fiskus zu überweisen.
Diesen Vorgang, den Mugima als „invasiv, drakonisch, irrational und unfair“ beschreibt, sei illegal, weil ihm noch vor kurzem vom Fiskus bescheinigt worden sei, dass bei ihm keine ausstehenden Steuern fällig seien. Dementsprechend „schockiert“ sei er gewesen, als er während eines Aufenthalts in Uganda plötzlich keinen Zugriff aus sein Konto erlangt und seine Bank ihn auf Nachfrage über die vom Finanzministerium veranlasste Überweisung informiert habe.
Ferner sei er von einem auf den 13. April datierten Schreiben des Finanzamtes „überrascht“ gewesen, in dem er um Auskunft über seine Ausgaben gebeten worden sei, obwohl der Fiskus zu diesem Zeitpunkt bereits „willkürlich und eigenmächtig“ die angebliche überfällige Steuersumme von seinen Konten abgebucht habe.
Mugima zufolge seien die Berechnungen des Finanzamts fehlerhaft, wonach er dem Fiskus insgesamt rund 38 Millionen N$ an ausstehenden Steuern schulde. Schließlich lasse diese Berechnung außer Acht, dass er in seiner Steuererklärung Abzüge auf Einnahmen geltend gemacht habe, auf die er berechtigt gewesen sei. Demnach würden die vom Fiskus für steuerpflichtig erklärten Einnahmen seine tatsächlichen Einkünfte um rund 10,8 Millionen N$ übersteigen.
Nach Darstellung des Klägers habe er im Februar 2017 knapp 23 Millionen N$ seiner Ersparnisse in sein Geschäftskonto eingezahlt, von denen er medizinisches Zubehör wie einen CT-Scanner habe anschaffen wollen. Ferner hebt er hervor, er benötige dauerhaft erhebliche Finanzreserven, mit denen er die Anschaffung großer Mengen an Medikamenten für seine Patienten bezahlen müsse, von denen viele mit dem HI-Virus infiziert seien.
Das Finanzamt hält dieser Darstellung unter Berufung auf Kontoauszüge entgegen, Mugimu habe allein in den vergangen zwei Jahren von der staatlichen Krankenkasse PSEMAS Zahlungen in Höhe von knapp 26 Millionen N$ erhalten. Damit habe er deutlich mehr Einnahmen gehabt, als angegeben und hätte mit dem von ihm während der vergangenen 23 Jahre deklarierten Einkommen von angeblich 6 Millionen N$ niemals Rücklagen von 23 Millionen N$ aufbauen können.
In einer eidestattlichen Erklärung führt der in Uganda geborene und derzeit in Oshakati stationierte Mediziner Dr. Livingstone David Mugima an, er sei seit 26 Jahren als Doktor in Namibia tätig und habe während dieser Zeit stets regelmäßig seine Steuern gezahlt. Dennoch habe das Finanzministerium die Bank Windhoek instruiiert, von seinen beiden dort gehaltenen Konten knapp 22 Millionen N$ an angeblich ausstehender Steuerschuld direkt an den Fiskus zu überweisen.
Diesen Vorgang, den Mugima als „invasiv, drakonisch, irrational und unfair“ beschreibt, sei illegal, weil ihm noch vor kurzem vom Fiskus bescheinigt worden sei, dass bei ihm keine ausstehenden Steuern fällig seien. Dementsprechend „schockiert“ sei er gewesen, als er während eines Aufenthalts in Uganda plötzlich keinen Zugriff aus sein Konto erlangt und seine Bank ihn auf Nachfrage über die vom Finanzministerium veranlasste Überweisung informiert habe.
Ferner sei er von einem auf den 13. April datierten Schreiben des Finanzamtes „überrascht“ gewesen, in dem er um Auskunft über seine Ausgaben gebeten worden sei, obwohl der Fiskus zu diesem Zeitpunkt bereits „willkürlich und eigenmächtig“ die angebliche überfällige Steuersumme von seinen Konten abgebucht habe.
Mugima zufolge seien die Berechnungen des Finanzamts fehlerhaft, wonach er dem Fiskus insgesamt rund 38 Millionen N$ an ausstehenden Steuern schulde. Schließlich lasse diese Berechnung außer Acht, dass er in seiner Steuererklärung Abzüge auf Einnahmen geltend gemacht habe, auf die er berechtigt gewesen sei. Demnach würden die vom Fiskus für steuerpflichtig erklärten Einnahmen seine tatsächlichen Einkünfte um rund 10,8 Millionen N$ übersteigen.
Nach Darstellung des Klägers habe er im Februar 2017 knapp 23 Millionen N$ seiner Ersparnisse in sein Geschäftskonto eingezahlt, von denen er medizinisches Zubehör wie einen CT-Scanner habe anschaffen wollen. Ferner hebt er hervor, er benötige dauerhaft erhebliche Finanzreserven, mit denen er die Anschaffung großer Mengen an Medikamenten für seine Patienten bezahlen müsse, von denen viele mit dem HI-Virus infiziert seien.
Das Finanzamt hält dieser Darstellung unter Berufung auf Kontoauszüge entgegen, Mugimu habe allein in den vergangen zwei Jahren von der staatlichen Krankenkasse PSEMAS Zahlungen in Höhe von knapp 26 Millionen N$ erhalten. Damit habe er deutlich mehr Einnahmen gehabt, als angegeben und hätte mit dem von ihm während der vergangenen 23 Jahre deklarierten Einkommen von angeblich 6 Millionen N$ niemals Rücklagen von 23 Millionen N$ aufbauen können.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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