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ReconAfrica unter Handlungsdruck
ReconAfrica unter Handlungsdruck

ReconAfrica unter Handlungsdruck

Deutschland erkennt nicht alle Explorationsgegner an
Frank Steffen
Frank Steffen, Windhoek

Die namibische Tochtergesellschaft der kanadischen Gas- und Ölexplorationsgesellschaft Reconnaissance Energy Africa (ReconAfrica) hatte im Jahr 2015 unter anderem die Explorationsrechte für das Gebiet PEL 073 erhalten. Laut der Abmachung zwischen dem Ministerium für Bergbau und Energie (MME), Reconnaissance Energy Namibia (Pty) Limited und der staatlichen National Petroleum Company (NamCor) erhielt ReconAfrica vier Jahre Zeit, erste Explorationsarbeiten auszuführen, ehe das Explorationsrecht theoretisch im Jahr 2019 verfallen würde (es bestand die Möglichkeit einer Verlängerung von zwei Jahren).

Die vermutliche Furcht dies Recht vollends zu verlieren, dürfte zumindest teilweise erklären, warum ReconAfrica mit vielerorts nicht-verstandener Hast zum Ende des Jahres 2020 trotz fehlerhafter und unvollständiger Umweltverträglichkeitsstudie (EIA) die Suche nach Öl in der Kavango-Region aufnahm. Denn gemäß des Abkommens hatte ReconAfrica Information über die vorhandenen Flächen- und unterirdischen Explorationsmöglichkeiten sammeln sollen. Es ging dabei um potenzielle Ölfelder, Satellitenerkundung sowie geomorphologische, geochemische und radiometrische Daten, inklusive geochemischer Bodenproben und -Analysen.

Deutlich heißt es in dem Abkommen, dass die Firma „eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowohl für Bohrungen als auch für seismische Akquisitionsaktivitäten” auszuführen habe. Rechtstechnisch hatte ReconAfrica den Sprung offensichtlich nicht mehr rechtzeitig geschafft, denn die Exploration begann erst im Januar 2021 (im sechsten Jahr) ohne öffentlich ausgelegte und dem Gesetz entsprechende EIA, abgesehen von der weiteren nicht-befolgten Bedingung, „500 Kilometer von 20 seismischen Daten zur Bewertung von Geologie und Beckenstruktur” zu erstellen. Denn eine dementsprechende öffentliche Befragung wurde in aller Eile erst im Februar 2021 abgehalten. „Reservieren Sie sich das Recht, das seismische Programm durch zwei stratigraphische Testbohrungen zu ersetzen, damit die Gesamttiefe der Karoo-Super-Gruppensequenzen und die Damara-Gürtel-bezogenen Sequenzen erfasst werden können”, verpflichtet das Abkommen.

Die auferlegte Pflicht der Vorlage einer EIA ist dabei keine Geste des guten Willens, sondern entspricht den Erwartungen des Erdölexplorations- und Produktionsgesetzes (Gesetz 2 von 1991 - Artikel 12 (2)). Darin wird der Minister angehalten, Explorationsunternehmen eine Erklärung abzuverlangen, in der sie „die Art und Weise, in der beabsichtigt wird, Verschmutzungen zu vermeiden, mit Abfällen umzugehen, die natürlichen Ressourcen zu schützen und die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die an das Produktionsgebiet angrenzenden Flächen zu minimieren” vorzulegen.

Indessen überreichte der Umweltaktivist Andy Gheorghiu gestern im Auftrage der namibischen Umweltaktivistin und Vertreterin von Fridays-for-Future (Windhoek), Ina-Maria Shikongo, eine Petition gegen die Ölsuche in den Kavango-Regionen an Günter Nooke, dem persönlichen Afrikareferenten der deutschen Bundeskanzlerin, Angelika Merkel. Dies wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt, doch erstaunlicherweise wies das Bundesministerium für Zusammenarbeit (BMZ) zeitweise die Entgegennahme der Petition ab, als bekannt wurde, dass der Genozid-Aktivist, Israel Kanautjike (OvaHerero-Zugehöriger) seine Teilnahme an der Aktion angekündigt hatte.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-30

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